Bezirksamt Fürth: Unterschied zwischen den Versionen
(Königliche Verordnung zur Behördeneinrichtung erg.) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein '''Bezirksamt''' war in Bayern die Bezeichnung der unteren staatlichen Verwaltungsebene von [[1862]] bis [[1939]]. Diese Ämter wurden nach der Auflösung der [[wikipedia:Landgericht (bayerische Verwaltungseinheit)|Landgerichte]] älterer Ordnung auf Grundlage des Gesetzes vom 10. Januar 1861 zum 1. Juli 1862 gegründet und damit die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung vollzogen.<ref>Königlich Allerhöchste Verordnung, die Einrichtung der Districts-Verwaltungs-Behörden betreffend. Gegeben zu Nizza, den 24. Februar 1862. In: Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern Nr. 12 vom 18. März 1862 - [https://opacplus.bsb-muenchen.de/ | Ein '''Bezirksamt''' war in Bayern die Bezeichnung der unteren staatlichen Verwaltungsebene von [[1862]] bis [[1939]]. Diese Ämter wurden nach der Auflösung der [[wikipedia:Landgericht (bayerische Verwaltungseinheit)|Landgerichte]] älterer Ordnung auf Grundlage des Gesetzes vom 10. Januar 1861 zum 1. Juli 1862 gegründet und damit die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung vollzogen.<ref>Königlich Allerhöchste Verordnung, die Einrichtung der Districts-Verwaltungs-Behörden betreffend. Gegeben zu Nizza, den 24. Februar 1862. In: Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern Nr. 12 vom 18. März 1862 - [https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10345206/bsb:4014860?page=257 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> | ||
Noch im Frühjahr 1862 wurde ein neues Landgericht älterer Ordnung Fürth aus insgesamt 18 Gemeinden der Landgerichte Cadolzburg, Erlangen und Nürnberg gebildet. Dieses verschmolz im gleichen Jahr mit dem Landgericht Cadolzburg zum Königlichen Bezirksamt Fürth. | Noch im Frühjahr 1862 wurde ein neues Landgericht älterer Ordnung Fürth aus insgesamt 18 Gemeinden der Landgerichte Cadolzburg, Erlangen und Nürnberg gebildet. Dieses verschmolz im gleichen Jahr mit dem Landgericht Cadolzburg zum Königlichen Bezirksamt Fürth. | ||
Version vom 12. April 2019, 20:48 Uhr
Ein Bezirksamt war in Bayern die Bezeichnung der unteren staatlichen Verwaltungsebene von 1862 bis 1939. Diese Ämter wurden nach der Auflösung der Landgerichte älterer Ordnung auf Grundlage des Gesetzes vom 10. Januar 1861 zum 1. Juli 1862 gegründet und damit die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung vollzogen.[1] Noch im Frühjahr 1862 wurde ein neues Landgericht älterer Ordnung Fürth aus insgesamt 18 Gemeinden der Landgerichte Cadolzburg, Erlangen und Nürnberg gebildet. Dieses verschmolz im gleichen Jahr mit dem Landgericht Cadolzburg zum Königlichen Bezirksamt Fürth.
Die Stadt Fürth wurde Verwaltungssitz des neuen Bezirks, blieb jedoch kreisfrei.[2] Das Bezirksamt Fürth hatte an zwei Standorten seinen Sitz:
- 1862 - 1901: Königstraße 76 (vor 1890 mit Nr. 38 bezeichnet)
- 1901 - 1939: Amalienstraße 4
Den Vorstand des Bezirksamts hatten inne:
- 1862 - 1869: von Rücker
- 1869 - 1879: A. Schütz
- 1879 - 1880: Glaser
- 1880 - 1883: von Feilitzsch
- 1883 - 1884: Wilhelm Lehrmann
- 1885 - ?: Theobald Schwendtner[3]
- 1891 - ?: Karl Trümmer
- (1893) - ?: Ludwig Loose
- (1905) - ?: Kurt Freiherr von Eyb
Zum 1. Januar 1939 erhielten die bayerischen Bezirksämter als Behörde die Bezeichnung Landratsämter und ihre Gebiete benannte man in Landkreise um.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung, die Einrichtung der Districts-Verwaltungs-Behörden betreffend. Gegeben zu Nizza, den 24. Februar 1862. In: Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern Nr. 12 vom 18. März 1862 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ siehe Abschnitt Geschichte in: Landkreis Fürth (Wikipedia)
- ↑ Friedrich Marx: "Fürth in Vergangenheit u. Gegenwart. Chronik der Stadt Fürth." Druck und Verlag von Franz Willmy, Fürth 1887
Bilder
Kgl. Bezirksamt, Amalienstr. 4, rechts im Hintergrund die Turnhalle des TV Fürth 1860, Aufnahme um 1907