Gesundheitsschädliche Brunnen in Burgfarrnbach: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach einer Häufung von Typhuserkrankungen im Spätherbst [[1879]], einige mit tödlichem Ausgang, untersuchte der Bezirksarzt [[Georg Tobias Christoph II. Fronmüller|Christoph Fronmüller sen.]] Hausbrunnen in Burgfarrnbach.<ref>siehe Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. AGr 5/386</ref> Obwohl zu jener Zeit der Erreger des Typhus noch nicht bekannt war (1880 entdeckt von [[wikipedia:Karl Joseph Eberth|Eberth]] und [[wikipedia: Robert Koch|Koch]]), so hatte der Bezirksarzt Fronmüller fäkal verunreinigtes Trinkwasser als einen wesentlichen Verbreitungsweg längst erkannt.
Nach einer Häufung von [[Typhus in Burgfarrnbach|Typhuserkrankungen]] im Spätherbst [[1879]], einige mit tödlichem Ausgang, untersuchte der Bezirksarzt [[Georg Tobias Christoph II. Fronmüller|Christoph Fronmüller sen.]] Hausbrunnen in Burgfarrnbach.<ref>siehe Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. AGr 5/386</ref> Obwohl zu jener Zeit der Erreger des Typhus noch nicht bekannt war (1880 entdeckt von [[wikipedia:Karl Joseph Eberth|Eberth]] und [[wikipedia: Robert Koch|Koch]]), so hatte der Bezirksarzt Fronmüller fäkal verunreinigtes Trinkwasser als einen wesentlichen Verbreitungsweg längst erkannt.


== Brunnen im Anwesen Haus Nr. 43 ==
== Brunnen im Anwesen Haus Nr. 43 ==

Version vom 24. April 2019, 13:01 Uhr

Nach einer Häufung von Typhuserkrankungen im Spätherbst 1879, einige mit tödlichem Ausgang, untersuchte der Bezirksarzt Christoph Fronmüller sen. Hausbrunnen in Burgfarrnbach.[1] Obwohl zu jener Zeit der Erreger des Typhus noch nicht bekannt war (1880 entdeckt von Eberth und Koch), so hatte der Bezirksarzt Fronmüller fäkal verunreinigtes Trinkwasser als einen wesentlichen Verbreitungsweg längst erkannt.

Brunnen im Anwesen Haus Nr. 43

Anfangs untersuchte er den Hausbrunnen im Anwesen Haus-Nr. 43 (später Graf-Pückler-Limpurg-Straße 92, heute abgerissen) mit dem Befund: „Das […] Wasser ist trüb, von gelblicher Farbe, faulig schmeckend und von üblem Geruch; es ist daher als in höherm Grad gesundheitsschädlich zu betrachten. Die Verunreinigung ist durch eine in der Nähe befindliche, etwas höher gelegene Dungstätte, vsp. durch deren Ausfluß […] verursacht.“ Daher stellte er mit Schreiben vom 4. November 1879 beim Königlichen Bezirksamt den Antrag, den Brunnen amtlich zu schließen, bis er saniert, auf das Sorgfältigste gereinigt und die benachbarte Dungstätte möglichst mit einer haltbaren „Cementierung“ ausgebessert wird.

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister Zimmermann ordnete der Bezirksamtmann Glaser am 6. November auf Grundlage von Art. 67 Absatz 2 des Polizeistrafgesetzbuchs für Bayern (PStGB)[2] die Schließung des Foerder’schen Brunnens an, „bis die faulenden Brunnenhölzer durch normale ersetzt und der Brunnen aufs Sorgfältigste gereinigt seyn wird.“ Des Weiteren wurde aufgrund Art. 73 PStGB und Ziffer 2 der Ortsvorschriften vom 3. April 1875 angeordnet, „daß diese Dunggrube binnen acht Tagen in eine den Bestimmungen der allegirten ortspolizeilichen Vorschrift entsprechende Verfassung gesetzt, d. h. wasserdicht hergestellt und von Mauern isoliert wird.“ Diese Anordnung ging an den Bürgermeister, der beauftragt wurde dem Herrn Foerder „sofort Eröffnung zu machen“, die Aushängung des Pumpgestänges zu veranlassen und die Anlegung des gemeindlichen Siegels vorzunehmen.

Am 8. November berichtete der Bürgermeister an das Bezirksamt den Vollzug; das Schreiben trug auch die Unterschrift von Georg Foerder. Zwei Tage später erschien dieser beim Bezirksamt in Fürth und brachte vor, dass er bereit sei den Brunnen instand zu setzen. Foerder weiter: „Was dagegen die Abtrittsgrube [Die Dungstätte diente also auch als Abtrittsgrube!] anbelangt, so bin ich zu unvermögend, um dieselbe mit einer Cementschicht zu versehen, wodurch der verlangte wasserdichte Abschluss erzielt würde.“ Die Dungstätte sei ausgepflastert und dürfte den Anforderungen entsprechen.

Daraufhin erhielt der „Distrikts-Bautechniker“ Schwemmer den Auftrag, ein Gutachten abzugeben, was im vorliegenden Fall mit möglichster Schonung des Besitzers zu geschehen habe. Dieses lieferte er am 24. November 1879 ab. Nach seinen Feststellungen lag der Brunnen „nur 5,0 Meter von der fast vollständig verfallenen Dungstätte entfernt“, sein Wasserspiegel befand sich 4,9 Meter unter der Dungstättenoberfläche. Eine Brunnenverunreinigung durch die Dungstätte sei daher nicht ausgeschlossen und eine Sanierung dieser „sicher am Platze“. Zudem wäre diese mit ganz geringem Kostenaufwand zu erreichen, indem eine 0,2 m dicke Lettenschicht eingebaut würde. Auch den Antransport von Wasserletten könne der Gütler Foerder selbst mit seinem Fuhrwerk besorgen. Für die Ausführung sollten 8 Wochen gewährt werden, innerhalb dieser Zeit auch die Brunnensanierung erfolgen kann.

Der Kgl. Bezirksamtmann Glaser wies nun den Bürgermeister von Burgfarrnbach am 16. Dezember 1879 an, dem Ökonom Foerder das Gutachten des Distriktbautechnikers bekannt zu geben und die vorgeschlagenen, wenig kostspieligen Maßnahmen binnen 8 Wochen auszuführen, widrigenfalls das Bezirksamt Strafeinschreitung veranlassen und die erforderlichen Maßnahmen auf seine Kosten von Amts wegen vollstrecken wird. Mit Datum vom 23. Dezember antwortete die Gemeindeverwaltung Burgfarrnbach, „daß der Auftrag […] nicht gegeben werden konnte, da derselbe auch an Typhus erkrankt war u. am 21. d. M. in das Universitätshospital geschafft werden mußte.“ Umgehend, am 29. Dezember, instruierte Bezirksamtmann Glaser den Bürgermeister, die „diesamtl. Marginalverfügung vom 16. d. Mts.“ der Ehefrau oder einem sonst vorhandenen Stellvertreter „geeignete Eröffnung zu machen u. wie geschehen hierher zu berichten“. Nach Vorladung durch den Bürgermeister am 4. Januar 1880 gab Anna Foerder zu Protokoll: „Mein Mann, Georg Förder, ist auch von der Krankheit, die die Lämmermannsche Familie dahinraffte, befallen worden und befindet sich bereits seit 2 ½ Wochen im k. Universitätsspital zu Erlangen. Ich weiß jetzt noch nicht, ob u. wann derselbe wieder entlassen werden wird. Ich selbst bin gänzlich hilflos, fast nicht im Stande, mein weniges Vieh zu erhalten u. zu versehen u. bitte daher es möge von der uns ertheilten Auflage, unsere Dungstätte in den beschriebenen Stand zu setzen, vorläufig u. wenigstens so lange, bis mein Mann wieder aus dem Spital entlassen u. arbeitsfähig ist, gefälligst Umgang genommen werden.“

[... wird fortgesetzt]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. siehe Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. AGr 5/386
  2. Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern vom 26. Dezember 1871 - online