Evang. Kirchensteueramt: Unterschied zwischen den Versionen
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Die staatlichen Finanzämter übernehmen für alle Kirchenmitglieder die Erhebung der Kirchenlohnsteuer, die als Annexsteuer (=Folgesteuer) zur Lohn-und Einkommensteuer erhoben wird. Diese eingenommenen Kirchenlohnsteuern werden dann an die 3 kircheneigenen Steuerämter in Augsburg-München / Bayreuth und Nürnberg weitergereicht und dort verwaltet. | Die staatlichen Finanzämter übernehmen für alle Kirchenmitglieder die Erhebung der Kirchenlohnsteuer, die als Annexsteuer (=Folgesteuer) zur Lohn-und Einkommensteuer erhoben wird. Diese eingenommenen Kirchenlohnsteuern (8% für Bayern) werden dann an die 3 kircheneigenen Steuerämter in Augsburg-München / Bayreuth und Nürnberg weitergereicht und dort verwaltet, was sich der Staat mit 2 % der Steuersumme vergüten lässt. Bei der katholischen Kirche sind die Diözesen dafür verantwortlich. | ||
Diese Kirchensteuerämter haben daneben die Aufgabe, die direkten kirchenbezogenen Steuern wie Kircheneinkommensteuer, Kirchengrundsteuer, das besondere Kirchgeld sowie der Kirchenkapitalertragssteuer von den Kirchenmitgliedern zu erheben. | *Diese Kirchensteuerämter haben daneben die Aufgabe, die direkten kirchenbezogenen Steuern wie Kircheneinkommensteuer, Kirchengrundsteuer, das besondere Kirchgeld sowie der Kirchenkapitalertragssteuer von den Kirchenmitgliedern zu erheben. Das allgemeine Kirchgeld davon ist eine Ortskirchensteuer die nur der örtlichen Kirchengemeinde zugutekommt. | ||
==siehe auch== | ==siehe auch== |
Version vom 13. Mai 2019, 18:12 Uhr
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Das Evang. Kirchensteueramt Fürth befindet sich in der Südstadt in der Benno-Mayer-Straße 9.
Aufgaben
Die staatlichen Finanzämter übernehmen für alle Kirchenmitglieder die Erhebung der Kirchenlohnsteuer, die als Annexsteuer (=Folgesteuer) zur Lohn-und Einkommensteuer erhoben wird. Diese eingenommenen Kirchenlohnsteuern (8% für Bayern) werden dann an die 3 kircheneigenen Steuerämter in Augsburg-München / Bayreuth und Nürnberg weitergereicht und dort verwaltet, was sich der Staat mit 2 % der Steuersumme vergüten lässt. Bei der katholischen Kirche sind die Diözesen dafür verantwortlich.
- Diese Kirchensteuerämter haben daneben die Aufgabe, die direkten kirchenbezogenen Steuern wie Kircheneinkommensteuer, Kirchengrundsteuer, das besondere Kirchgeld sowie der Kirchenkapitalertragssteuer von den Kirchenmitgliedern zu erheben. Das allgemeine Kirchgeld davon ist eine Ortskirchensteuer die nur der örtlichen Kirchengemeinde zugutekommt.
siehe auch
Dekanat Fürth (evangelisch)