Konrad Dohrer: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎Leben: die Bezeichnung "Behinderter" wird inzwischen i.d.R. vermieden)
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Die Neuendettelsauer Anstalten waren von Zwangssterilisierungen in der Regel nicht betroffen, da männliche und weibliche Heimbewohner räumlich weit getrennt untergebracht waren. Dohrer wurde aber immer mal wieder abgeholt und konnte so gewissermaßen Urlaub von der Heimunterbringung machen. Damit war nach dem Erbgesundheitsgesetz des Dritten Reiches zu klären, ob er zu sterilisieren sei. Der Anstaltsarzt attestierte neben eventuellen anderen Einflüssen vorrangig "erblichen Schwachsinn". Ein Gericht verordnete die Sterilisierung, die 1937 in Ansbach durchgeführt wurde, der Vater hatte zugestimmt.
Die Neuendettelsauer Anstalten waren von Zwangssterilisierungen in der Regel nicht betroffen, da männliche und weibliche Heimbewohner räumlich weit getrennt untergebracht waren. Dohrer wurde aber immer mal wieder abgeholt und konnte so gewissermaßen Urlaub von der Heimunterbringung machen. Damit war nach dem Erbgesundheitsgesetz des Dritten Reiches zu klären, ob er zu sterilisieren sei. Der Anstaltsarzt attestierte neben eventuellen anderen Einflüssen vorrangig "erblichen Schwachsinn". Ein Gericht verordnete die Sterilisierung, die 1937 in Ansbach durchgeführt wurde, der Vater hatte zugestimmt.


Im weiteren Verlauf wurde Dohrer mehrfach innerhalb der Anstalt von Bruckberg verlegt, bis der im Umgang schwierige Behinderte zu einem Pfleger kam, der gut mit ihm umgehen konnte, wie den Aufzeichnungen dieses Pflegers zu entnehmen ist: "Dohrer ist im allgemeinen brav, folgsam und stets sehr arbeitswillig. Er macht die Arbeit, auch nicht aufgetragene, meist recht ordentlich und verdoppelt seinen Eifer bei einer kleine Aufmunterung oder einem Lob. Einen Tadel muß man sehr behutsam und klug in Form eines kleinen Gesprächs mit ihm anbringen. Jedes schroffe Wort erreicht nur das Gegenteil. Auch sonst im Verkehr mit seinen Kameraden wird er durch kleinste Kleinigkeiten in sinnlosen Zorn versetzt. Durch Güte kann man bei ihm fast alles erreichen." Der letzte Eintrag des Pflegers ist jedoch das Todesurteil für Konrad Dohrer: "Am 26.02.1941 wurde Dohrer in die Heil- und Pflegeanstalt Ansbach verlegt". - Da die staatlichen Stellen aus organisatorischen Gründen und um die Spuren zu verwischen, Behinderte nie direkt von Pflegeanstalten freier Träger zu den Mordanstalten verbrachten, wurden sie immer zunächst in eine staatliche Anstalt verlegt.
Im weiteren Verlauf wurde Dohrer mehrfach innerhalb der Anstalt von Bruckberg verlegt, bis der im Umgang schwierige Mensch zu einem Pfleger kam, der gut mit ihm umgehen konnte, wie den Aufzeichnungen dieses Pflegers zu entnehmen ist: "Dohrer ist im allgemeinen brav, folgsam und stets sehr arbeitswillig. Er macht die Arbeit, auch nicht aufgetragene, meist recht ordentlich und verdoppelt seinen Eifer bei einer kleine Aufmunterung oder einem Lob. Einen Tadel muß man sehr behutsam und klug in Form eines kleinen Gesprächs mit ihm anbringen. Jedes schroffe Wort erreicht nur das Gegenteil. Auch sonst im Verkehr mit seinen Kameraden wird er durch kleinste Kleinigkeiten in sinnlosen Zorn versetzt. Durch Güte kann man bei ihm fast alles erreichen." Der letzte Eintrag des Pflegers ist jedoch das Todesurteil für Konrad Dohrer: "Am 26.02.1941 wurde Dohrer in die Heil- und Pflegeanstalt Ansbach verlegt". - Da die staatlichen Stellen aus organisatorischen Gründen und um die Spuren zu verwischen, die Opfer nie direkt von Pflegeanstalten freier Träger zu den Mordanstalten verbrachten, wurden sie immer zunächst in eine staatliche Anstalt verlegt.


Einige Wochen später, im April oder Mai 1941, wurde Dohrer mit 40 bis 150 weiteren Behinderten und Geisteskranken nach Hartheim bei Linz verbracht; wie groß die konkrete Gruppe war, ist nicht bekannt. Zunächst kam Dohrer mit seiner Gruppe in den Auskleideraum. Die Kleider und das mitgebrachte Gepäck wurde gesammelt, "bezettelt", aufgezeichnet und numeriert. Die entkleideten Behinderten begaben sich über einen Gang in das sogenannte Aufnahmezimmer. Dort saßen an einem großen Tisch der diensthabende Arzt mit einem Stab von drei oder vier Helfern. Der Arzt untersuchte die Angekommenen nicht, sondern nahm nur Einsicht in die Akten der Vorgeführten.  
Einige Wochen später, im April oder Mai 1941, wurde Dohrer mit 40 bis 150 weiteren Kranken nach Hartheim bei Linz verbracht; wie groß die konkrete Gruppe war, ist nicht bekannt. Zunächst kam Dohrer mit seiner Gruppe in den Auskleideraum. Die Kleider und das mitgebrachte Gepäck wurde gesammelt, "bezettelt", aufgezeichnet und numeriert. Die entkleideten Personen begaben sich über einen Gang in das sogenannte Aufnahmezimmer. Dort saßen an einem großen Tisch der diensthabende Arzt mit einem Stab von drei oder vier Helfern. Der Arzt untersuchte die Angekommenen nicht, sondern nahm nur Einsicht in die Akten der Vorgeführten.  


Ein Pfleger oder eine Pflegerin stempelte den einzelnen Vorgeführten auf die Schulter oder auf die Brust eine laufende Nummer. Wer Goldzähne oder eine Goldbrücke hatte, bekam ein Kreuz auf den Rücken. Danach wurden die Behinderten in einer nebenan befindlichen Kammer fotografiert. Von der Fotokammer führte man sie durch einen zweiten Ausgang wieder in den Aufnahmeraum und von dort durch eine Stahltüre in die Gaskammer. Der Raum war so eingerichtet, daß man annehmen konnte, es handele sich um eine Gemeinschaftsdusche, an der Decke waren drei Brausen angebracht. Die Stahltüre wurde geschlossen und der Arzt leitete das Gas in die Gaskammer ein. Die Gaszufuhr wurde abgestellt, sobald der beobachtende Arzt keine Bewegung im Vergasungsraum mehr feststellte. Die gesamte Dauer der Begasung mit Kohlenmonoxid dauerte etwa 20 Minuten.  
Ein Pfleger oder eine Pflegerin stempelte den einzelnen Vorgeführten auf die Schulter oder auf die Brust eine laufende Nummer. Wer Goldzähne oder eine Goldbrücke hatte, bekam ein Kreuz auf den Rücken. Danach wurden die einzelnen Personen in einer nebenan befindlichen Kammer fotografiert. Von der Fotokammer führte man sie durch einen zweiten Ausgang wieder in den Aufnahmeraum und von dort durch eine Stahltüre in die Gaskammer. Der Raum war so eingerichtet, daß man annehmen konnte, es handele sich um eine Gemeinschaftsdusche, an der Decke waren drei Brausen angebracht. Die Stahltüre wurde geschlossen und der Arzt leitete das Gas in die Gaskammer ein. Die Gaszufuhr wurde abgestellt, sobald der beobachtende Arzt keine Bewegung im Vergasungsraum mehr feststellte. Die gesamte Dauer der Begasung mit Kohlenmonoxid dauerte etwa 20 Minuten.  


Nach einer halben bis einer ganzen Stunde wurden die auf Anordnung des Arztes die Türen geöffnet und die Ventilatoren eingeschaltet. Kontrolluntersuchungen zur genauen Feststellung des Todes wurden nicht mehr vorgenommen. Wenn die Gruppe groß war, konnten die Vergasten nicht umfallen und verkrampften sich so ineinander, daß die "Brenner" (Bedienungsmannschaft des Krematoriums) die Leichen kaum auseinanderbringen konnten.  
Nach einer halben bis einer ganzen Stunde wurden die auf Anordnung des Arztes die Türen geöffnet und die Ventilatoren eingeschaltet. Kontrolluntersuchungen zur genauen Feststellung des Todes wurden nicht mehr vorgenommen. Wenn die Gruppe groß war, konnten die Vergasten nicht umfallen und verkrampften sich so ineinander, daß die "Brenner" (Bedienungsmannschaft des Krematoriums) die Leichen kaum auseinanderbringen konnten.  
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Die Toten kamen in den Totenraum und von dort in das Krematorium. Den mit einen Kreuz bezeichneten Verstorbenen wurden von den Brennern die Goldzähne gezogen. Die nach der Verbrennung durch den Rost gefallenen Knochenreste der Opfer gaben die "Brenner" in eine Knochenmühle, das so gewonnene Knochenmehl wurde den trauernden Hinterbliebenen ohne genaue Zuordnung als sterbliche Überreste übersandt, für jeden Toten waren drei Kilogramm berechnet.  
Die Toten kamen in den Totenraum und von dort in das Krematorium. Den mit einen Kreuz bezeichneten Verstorbenen wurden von den Brennern die Goldzähne gezogen. Die nach der Verbrennung durch den Rost gefallenen Knochenreste der Opfer gaben die "Brenner" in eine Knochenmühle, das so gewonnene Knochenmehl wurde den trauernden Hinterbliebenen ohne genaue Zuordnung als sterbliche Überreste übersandt, für jeden Toten waren drei Kilogramm berechnet.  


Ein "Brenner" äußerte sich zu seiner Tätigkeit wie folgt: "Da die Arbeit sehr anstrengend und wie schon gesagt, nervenzermürbend war, bekamen wir pro Tag einen viertel Liter Schnaps."  
Ein "Brenner" äußerte sich zu seiner Tätigkeit wie folgt: "Da die Arbeit sehr anstrengend und wie schon gesagt, nervenzermürbend war, bekamen wir pro Tag einen viertel Liter Schnaps."


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 29. Januar 2020, 21:26 Uhr

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Konrad Dohrer, geboren 1907 in der Bergstraße, Fürth, wurde im April oder Mai 1941 in Hartheim bei Linz im Rahmen der "NS-Euthanasie" in der Gaskammer ermordet.

Konrad Dohrer (geb. 1907 in Fürth; gest. im April oder Mai 1941 in der Tötungsanstalt Hartheim) war ein Opfer der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus.

Leben

Der 17jährige Konrad Dohrer, Sohn eines verwitweten "Erdarbeiters", wurde im Juli 1924 auf Ansinnen des Fürther Armenrates und des Amtsarztes in der Neuendettelsauer Zweigstelle Bruckberg aufgenommen. Hysterische Anfälle seit dem 6. Lebensjahr waren die Ursache, der Amtsarzt bezeichnete ihn als "Idioten" mit gewisser Bildungsfähigkeit. Bei seinen Anfällen schlug er den Kopf auf den Boden oder an die Wand und "schäumte".

Der Landesfürsorgeverband zog 1925 zunächst die Kostenübernahme der Anstaltsunterbringung zurück, so daß Konrad Dohrer entgegen den Bedenken des Anstaltsarztes wieder zum Vater entlassen wurde. 1931 wurde er jedoch auf Veranlassung des Landesfürsorgeverbandes wieder aufgenommen, diesmal in Engelthal, das inzwischen Neuendettelsauer Pflegeanstalt geworden war. In Engelthal gab es jedoch große Probleme mit dem anscheinend hyperaktiven und leicht erregbaren jungen Mann, er hatte viel zu kritisieren, sorgte für Unruhe, schrieb viele Briefe, an die Polizei und auch an den neuen Reichskanzler Hitler, den er höflichst "ersucht zu mir zu kommen". Der Brief von Dohrer landete im Akt, wurde nicht weitergeleitet.

Im April 1935 verlegte die Anstaltsleitung Dohrer "wegen großer Unruhe" nach Bruckberg in die geschlossene Abteilung. Die Neuendettelsauer Anstalten waren von Zwangssterilisierungen in der Regel nicht betroffen, da männliche und weibliche Heimbewohner räumlich weit getrennt untergebracht waren. Dohrer wurde aber immer mal wieder abgeholt und konnte so gewissermaßen Urlaub von der Heimunterbringung machen. Damit war nach dem Erbgesundheitsgesetz des Dritten Reiches zu klären, ob er zu sterilisieren sei. Der Anstaltsarzt attestierte neben eventuellen anderen Einflüssen vorrangig "erblichen Schwachsinn". Ein Gericht verordnete die Sterilisierung, die 1937 in Ansbach durchgeführt wurde, der Vater hatte zugestimmt.

Im weiteren Verlauf wurde Dohrer mehrfach innerhalb der Anstalt von Bruckberg verlegt, bis der im Umgang schwierige Mensch zu einem Pfleger kam, der gut mit ihm umgehen konnte, wie den Aufzeichnungen dieses Pflegers zu entnehmen ist: "Dohrer ist im allgemeinen brav, folgsam und stets sehr arbeitswillig. Er macht die Arbeit, auch nicht aufgetragene, meist recht ordentlich und verdoppelt seinen Eifer bei einer kleine Aufmunterung oder einem Lob. Einen Tadel muß man sehr behutsam und klug in Form eines kleinen Gesprächs mit ihm anbringen. Jedes schroffe Wort erreicht nur das Gegenteil. Auch sonst im Verkehr mit seinen Kameraden wird er durch kleinste Kleinigkeiten in sinnlosen Zorn versetzt. Durch Güte kann man bei ihm fast alles erreichen." Der letzte Eintrag des Pflegers ist jedoch das Todesurteil für Konrad Dohrer: "Am 26.02.1941 wurde Dohrer in die Heil- und Pflegeanstalt Ansbach verlegt". - Da die staatlichen Stellen aus organisatorischen Gründen und um die Spuren zu verwischen, die Opfer nie direkt von Pflegeanstalten freier Träger zu den Mordanstalten verbrachten, wurden sie immer zunächst in eine staatliche Anstalt verlegt.

Einige Wochen später, im April oder Mai 1941, wurde Dohrer mit 40 bis 150 weiteren Kranken nach Hartheim bei Linz verbracht; wie groß die konkrete Gruppe war, ist nicht bekannt. Zunächst kam Dohrer mit seiner Gruppe in den Auskleideraum. Die Kleider und das mitgebrachte Gepäck wurde gesammelt, "bezettelt", aufgezeichnet und numeriert. Die entkleideten Personen begaben sich über einen Gang in das sogenannte Aufnahmezimmer. Dort saßen an einem großen Tisch der diensthabende Arzt mit einem Stab von drei oder vier Helfern. Der Arzt untersuchte die Angekommenen nicht, sondern nahm nur Einsicht in die Akten der Vorgeführten.

Ein Pfleger oder eine Pflegerin stempelte den einzelnen Vorgeführten auf die Schulter oder auf die Brust eine laufende Nummer. Wer Goldzähne oder eine Goldbrücke hatte, bekam ein Kreuz auf den Rücken. Danach wurden die einzelnen Personen in einer nebenan befindlichen Kammer fotografiert. Von der Fotokammer führte man sie durch einen zweiten Ausgang wieder in den Aufnahmeraum und von dort durch eine Stahltüre in die Gaskammer. Der Raum war so eingerichtet, daß man annehmen konnte, es handele sich um eine Gemeinschaftsdusche, an der Decke waren drei Brausen angebracht. Die Stahltüre wurde geschlossen und der Arzt leitete das Gas in die Gaskammer ein. Die Gaszufuhr wurde abgestellt, sobald der beobachtende Arzt keine Bewegung im Vergasungsraum mehr feststellte. Die gesamte Dauer der Begasung mit Kohlenmonoxid dauerte etwa 20 Minuten.

Nach einer halben bis einer ganzen Stunde wurden die auf Anordnung des Arztes die Türen geöffnet und die Ventilatoren eingeschaltet. Kontrolluntersuchungen zur genauen Feststellung des Todes wurden nicht mehr vorgenommen. Wenn die Gruppe groß war, konnten die Vergasten nicht umfallen und verkrampften sich so ineinander, daß die "Brenner" (Bedienungsmannschaft des Krematoriums) die Leichen kaum auseinanderbringen konnten.

Die Toten kamen in den Totenraum und von dort in das Krematorium. Den mit einen Kreuz bezeichneten Verstorbenen wurden von den Brennern die Goldzähne gezogen. Die nach der Verbrennung durch den Rost gefallenen Knochenreste der Opfer gaben die "Brenner" in eine Knochenmühle, das so gewonnene Knochenmehl wurde den trauernden Hinterbliebenen ohne genaue Zuordnung als sterbliche Überreste übersandt, für jeden Toten waren drei Kilogramm berechnet.

Ein "Brenner" äußerte sich zu seiner Tätigkeit wie folgt: "Da die Arbeit sehr anstrengend und wie schon gesagt, nervenzermürbend war, bekamen wir pro Tag einen viertel Liter Schnaps."

Literatur

  • Karl Fuchs: "Und jeder war ein Mensch". Schicksale von Menschen mit Behinderung zur Zeit der NS-"Euthanasie" 1940 - 1945. Neuendettelssauer Beiträge Nr. 3. Eigenverlag Diakonie Neuendettelsau 1999. (zu Konrad Dohrer: S. 24 - 26).
  • Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. S. Fischer, Frankfurt 1983, ISBN 3-10-039303-1; 2. überarb. Aufl. Frankfurt 2010, ISBN 978-3-596-18674-7.
  • Alexander Mayer: 40 Jahre Lebenshilfe Fürth. Eine Geschichte der Behinderten. Begleitbroschüre zur Jubiläums-Dokumentation. Fürth: Lebenshilfe Fürth, 2001, ohne ISBN; teilweise auch online (zu Konrad Dohrer: S. 26 f.)
  • Christine Ruth-Müller, Hans-Ludwig Siemen: Warum sie sterben mußten. Leidensweg und Vernichtung von Behinderten aus den Neuendettelsauer Pflegeanstalten im „Dritten Reich“. Einzelarbeiten aus der Kirchengeschichte Bayerns, 66. Band. Neustadt a.d. Aisch 1991, ISBN 3-7686-9112-8.