Johann Gottfried Hessel: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Erhebung von Fürth zur Stadt erster Klasse im Jahr 1818 wurde Hessel (auch Heßel) im Alter von 25 Jahren zweiter Rechtsrat mit 700 Gulden Jahresgehalt.<ref>[[Chronik der Stadt Fürth 1872 (Buch)|Fronmüller-Chronik]], S. 201</ref> Nach nur fünf Jahren verließ er Fürth, am 11. Dezember 1823 wurde er zum zweiten Assessor des [[wikipedia:Landgericht Heidenheim|Landgerichts Heidenheim]] ernannt.
Mit der Erhebung von Fürth zur Stadt erster Klasse im Jahr 1818 wurde Hessel (auch Heßel) im Alter von 25 Jahren zweiter Rechtsrat mit 700 Gulden Jahresgehalt.<ref>[[Chronik der Stadt Fürth 1872 (Buch)|Fronmüller-Chronik]], S. 201</ref> Nach nur fünf Jahren verließ er Fürth, am 11. Dezember 1823 wurde er zum zweiten Assessor des [[wikipedia:Landgericht Heidenheim|Landgerichts Heidenheim]] ernannt.
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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 4. März 2021, 19:23 Uhr

Dr. Johann Georg Gottfried Hessel (geb. 23. Juni 1793 in Nürnberg[1], gest. 16. November 1854 in Nürnberg[2][3]) war von 1818 bis 1823 zweiter rechtskundiger Magistratsrat in Fürth.[4][5]

Gottfried Hessel kam als Sohn des gleichnamigen Nürnberger Advokaten Dr. Gottfried Hessel (1763–1799) und seiner Ehefrau Catharina Barbara, geborene Leuchs (1766–1834) zur Welt. Das Gymnasium besuchte er in seiner Geburtsstadt Nürnberg.[6] Dann absolvierte er ab 1811 an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen ein Studium der Rechte.[7]

Mit der Erhebung von Fürth zur Stadt erster Klasse im Jahr 1818 wurde Hessel (auch Heßel) im Alter von 25 Jahren zweiter Rechtsrat mit 700 Gulden Jahresgehalt.[8] Nach nur fünf Jahren verließ er Fürth, am 11. Dezember 1823 wurde er zum zweiten Assessor des Landgerichts Heidenheim ernannt.

Im März 1826 wurde Hessel zum Landgericht Heilsbronn und bereits im Juli gleichen Jahres zum Landgericht Weißenburg versetzt. Dann war er ab 1833 Advokat in München und seit dem Jahr 1837 übte er seine Anwaltstätigkeit in Nürnberg am Kreis- und Stadtgericht sowie Landgericht aus, er trug die Standesbezeichnung Appellationsgerichtsadvokat.[9]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Kirchenbuch St. Lorenz Nürnberg, Taufen 1783 - 1798, S. 565
  2. Bayerische Landbötin Nr. 283/1854, 23. Nov. 1854 - Todesanzeige
  3. Fränkischer Kurier Nr. 199/1855, 18. Juli 1855 - Anzeige wegen Nachlassregelung
  4. „Allgemeines Intelligenz-Blatt für das Königreich Baiern.” LXI. Stück vom 30. Dez. 1818, S. 1445 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  5. „Regierungs- und Intelligenz-Blatt für das Königreich Baiern. 1823.” Nr. 47/1823 vom 24. Dez. 1823, S. 1621/22 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  6. „Verzeichniß sämtlicher Schüler der Königlichen Gymnasialanstalt zu Nürnberg im Pegnitzkreise im Studienjahr 1808 bis 1809.“ Nürnberg 1809, S. 7 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  7. “Personalstand der Friedrich-Alexanders Universität Erlangen in ihrem ersten Jahrhundert. Erlangen, 1843“; Teil: „Verzeichniß der Studirenden von 1742 bis 1843.“, S. 178
  8. Fronmüller-Chronik, S. 201
  9. “Verzeichniß sämmtlicher Advokaten in Bayern. Nach der Zeit ihrer Anstellung." Abschnitt VI. Mittelfranken, S. 15, Druck und Verlag von Carl Brügel, Ansbach 1844 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek