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'''Johann Löhr''' (geb. [[14. Juni]] [[1803]] in Fürth<ref>„Acten des Magistrats der Königlich Baierischen Stadt Fürth betreffend 1) das Schuzaufnahms-Gesuch des Maurer-Gesellen Johann Löhr 2) dessen Meisteraufnahms-Gesuch. 1828–31.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/L 82</ref>, gest. Mai [[1845]]<ref>lt. Angabe seines Sohnes Joh. Gg. Chr. Loehr im Protokoll vom 19. Januar 1853, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/L 132</ref>) war ein Fürther Maurermeister, der nach heutigen Maßstäben auch als Architekt tätig war.
 
'''Johann Löhr''' (geb. [[14. Juni]] [[1803]] in Fürth<ref>„Acten des Magistrats der Königlich Baierischen Stadt Fürth betreffend 1) das Schuzaufnahms-Gesuch des Maurer-Gesellen Johann Löhr 2) dessen Meisteraufnahms-Gesuch. 1828–31.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/L 82</ref>, gest. Mai [[1845]]<ref>lt. Angabe seines Sohnes Joh. Gg. Chr. Loehr im Protokoll vom 19. Januar 1853, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/L 132</ref>) war ein Fürther Maurermeister, der nach heutigen Maßstäben auch als Architekt tätig war.
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== Leben ==
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Er kam als uneheliches Kind der Glasschleiferstochter Elisabetha Kreller (1780–1845) im Haus Nr. 314 ([[Bergstraße 2]]) zur Welt. Bei der Taufe durch Kaplan Ebert bekannte sich als Vater der auch bei der „Königl. Justiz-Commission“ als solcher angezeigte Maurerlehrling Johann Leonhard Löhr (1780–1853), der sich noch beim Maurermeister [[Georg Eckart (Maurermeister)|Eckart]] in der Lehre befand. Großvater war der Bäckermeister Johann Georg Löhr (auch Loehr, Lehr, Leer geschrieben), Pate der Bäckergehilfe Johann Pflügmann aus Schniegling.<ref>Kirchenbücher St. Michael, Taufen 1796–1804, S. 623</ref>
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Nach Besuch von 7 Jahren Volksschule in Fürth erlernte auch Johann Löhr den Maurerberuf, er ging von 1817 bis 1820 beim Maurermeister [[Johann Georg Zink]] in die Lehre. Als Geselle arbeitete er weiter bei Zink, nur einen Sommer brachte er beim Maurermeister [[Paulus Biller|Biller]] zu; auf Wanderschaft begab er sich nicht.
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Am 27. Juni 1828 ging er zusammen mit seiner Braut Margaretha Barbara Hofmann zum Amt und stellte ein Gesuch um Aufnahme als Schutzbürger und Ausfertigung eines Verehelichungszeugnisses. Das Paar hatte bereits zwei Kinder im Alter 2 Jahren bzw. einem Vierteljahr.  Zum Vermögen gab Löhr an, dass er 60 f. (Gulden) Ersparnis habe. Seine Braut teilte mit, dass sie geneigt sei, ihn zu ehelichen. Barvermögen besitze sie nicht, ihr ''„… Vermögen besteht in einem Bette, einige Geräthschaften u. Kleider, welche auf 75. f. geschäzt werden können.“''
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Am folgenden Tag wurde der Vater, Maurergeselle Johann Leonhard Löhr, zum Amt vorgerufen und dazu befragt. Dieser erklärte, er habe nichts gegen die Schutzaufnahme seines Sohnes, aber seine Einwilligung zur Verehelichung mit der Hofmann erteile er nicht. Schon seit 9 Jahren würde der Sohn ihm gegenüber keine Achtung beweisen, sich ganz lieblos betragen und das ganze Jahr über kein Wort mit ihm sprechen. Zudem will er eine Person heiraten, die gänzlich vermögenslos sei, sodass er fürchte, dass dieses Ehepaar kein gehöriges Auskommen haben werde. Das amtliche Protokoll unterzeichnete Johann Leonhard Löhr mit drei Kreuzen als Handzeichen.
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Der gleichfalls vorgerufene Maurermeister Zink gab zu Protokoll: ''„… er ist einer meiner vorzüglichsten u. brauchbarsten Gesellen, … ueber seine Aufführung kann ich ihm das beste Zeugnis geben; sein Verdienst ist wöchentl. 4 f.- u. verdient er sich auch wöchentl. noch mehr, weil er immer nach Feierabend arbeitet.“''
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Schließlich wurde noch der Distriktvorsteher Johann Konrad Kütt zum Verhalten der ledigen Barbara Hofmann vernommen. Dieser stellte ihr ein positives Zeugnis aus und befürwortete die Verehelichung mit Löhr, da die beiden ohnehin in wilder Ehe miteinander leben.
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Daraufhin beschloss der Stadtmagistrat (Bäumen, Schönwald, Toussaint) am 14. Juli 1828, dass das Schutzdekret erteilt wird, die Ausfertigung des Kopulationszeugnisses aber unterbleibt, bis die väterliche Einwilligung vorliegt. Dieser Beschluss wurde dem Vater Leonhard Löhr knapp zwei Wochen später im Amt eröffnet, worauf er sich dort korrigierte und seine Einwilligung zur Verehelichung seines Sohnes mit Barbara Hofmann gab. Noch am gleichen Tag, am 27. Juli 1828, unterzeichnete 2. Bürgermeister [[Adolph Schönwald|Schönwald]] das Schutzdekret und das Verehelichungszeugnis.
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''[wird ergänzt ...]''
    
==Werke==
 
==Werke==
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