Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Fürth besitzt seit [[1818]], seit es endlich Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
Fürth besitzt seit [[1818]], seit es endlich Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.


Der Stadtrat Fürth hat 50 Mitglieder.
Der Stadtrat Fürth hat zur Zeit 50 Mitglieder.


[[Kategorie: Ämter und Aufgaben]]
[[Kategorie: Ämter und Aufgaben]]

Version vom 4. November 2008, 00:24 Uhr

Der Stadtrat der Stadt Fürth ("Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist.

Fürth besitzt seit 1818, seit es endlich Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der Oberbürgermeister als Mitglied als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.

Der Stadtrat Fürth hat zur Zeit 50 Mitglieder.