Carl Hofmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Bald nachdem ihm die Militärbefreiung eröffnet worden war, reiste er aber wieder ab. Danach war Hofmann hauptsächlich in Zürich tätig, arbeitete als Bauaufseher laut Zeugnis des Baumeisters Vögeli<ref>wohl der Zürcher Baumeister Hans Kaspar Vögeli (1774–1855)</ref> vom 6. Oktober 1821 bei ihm 1 ¾ Jahre lang zu seiner vollkommenen Zufriedenheit.
Bald nachdem ihm die Militärbefreiung eröffnet worden war, reiste er aber wieder ab. Danach war Hofmann hauptsächlich in Zürich tätig, arbeitete als Bauaufseher laut Zeugnis des Baumeisters Vögeli<ref>wohl der Zürcher Baumeister Hans Kaspar Vögeli (1774–1855)</ref> vom 6. Oktober 1821 bei ihm 1 ¾ Jahre lang zu seiner vollkommenen Zufriedenheit.


Ende Februar 1822 wurde er in Fürth beim Bürgermeister Bäumen vorstellig und teilte mit, dass sein Vorhaben, sich im großherzoglich badischen Gebiet niederzulassen, nicht zustande gekommen sei. Er wolle nunmehr um die Niederlassung in seiner Vaterstadt ersuchen, beabsichtige aber zuvor eine Reise in die Schweiz zu unternehmen, um sich dort noch mehr vervollkommnen zu können. Mit Genehmigung der Regierung wurde ihm vom Magistrat mit Erlaubnisurkunde vom 13. März 1822 die Reise für einen dreijährigen Aufenthalt im Ausland bewilligt.<ref>„Acten des Magistrats der Königlich Baierischen Stadt Fürth betreffend 1) das Militair-Befreiungs- dann Aufenthalts Gesuch im Auslande des Architekten Johann Carl Hofmann, 2) dessen Aufnahms-Gesuch als Maurer Meister dahier. 1819–22“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/H 116</ref>
Ende Februar 1822 wurde er in Fürth beim Bürgermeister Bäumen vorstellig und teilte mit, dass sein Vorhaben, sich im großherzoglich badischen Gebiet niederzulassen, nicht zustande gekommen sei. Er wolle nunmehr um die Niederlassung in seiner Vaterstadt ersuchen, beabsichtige aber zuvor eine Reise in die Schweiz zu unternehmen, um sich dort noch mehr vervollkommnen zu können. Mit Genehmigung der Regierung wurde ihm vom Magistrat mit Erlaubnisurkunde vom 13. März 1822 die Reise für einen dreijährigen Aufenthalt im Ausland bewilligt.
 
Doch Hofmann kehrte bereits im August 1822 zurück und  stellte am 25. des Monats das Gesuch, sich in Fürth als Bürger und Maurermeister etablieren zu können. Hierbei wies er darauf hin, dass er in seinem Fach mehr als gewöhnliche Fortschritte gemacht habe und es kunstmäßig betreibe. Zwar sei gerade keine Werkstelle erledigt, aber die Witwe des verstorbenen Maurermeisters [[Georg Wilhelm Schmidt]] betreibe ihr Geschäft wenig oder gar nicht. Als Vermögen gab er 600 Gulden (f.) an, wovon ihm sein älterer Bruder, der Handelsmann Johann Michael Hofmann, 300 f. schulden würde. Zugleich legte er einige Handzeichnungen und Pläne vor, die wohl Eindruck machten.
Bäumen ließ nun Beteiligte vernehmen. Die Maurermeisterswitwe Elisabetha Schmidt war nicht bereit, auf die Konzession zu verzichten. Der Gewerbsgenosse Maurermeister [[Johann Georg Zink]] verwies auf die schlimme Lage seines Handwerks und hoffte, das es nicht noch mehr zugrunde gerichtet würde. Eine Zustimmung für das Meisterrecht des Bewerbers Hofmann gab er daher nicht. Der Maurermeister [[Johann Friedrich Kopp|Friedrich Kopp]] stimmte seinem Mitmeister vollkommen bei.
 
In der Folge gab Bürgermeister Bäumen am 5. September 1822 ein erstaunliches Votum ab: Obwohl die allerhöchste Verordnung vom 2. Oktober 1811<ref>siehe Königlich-Baierisches Regierungsblatt vom 9. Oktober 1811, Punkt C.2.e, S. 1503 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10345155?page=774 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> über die Erteilung von Gewerbekonzessionen vorschrieb, dass zusätzlich zu bestehenden keine weiteren Konzessionen verliehen werden dürfen, plädierte er unter Berufung auf den Ausnahmefall eines evidenten Bedürfnisses dennoch für die Aufnahme eines geschickten Architekten, machte er sich zum Fürsprecher des Carl Hofmann. Dabei hob er die bekannte Tatsache hervor, dass unter den hiesigen Maurermeistern keine Kunst, nur mittelmäßige Fertigkeit anzutreffen ist, was die Baupolizeibehörde zu beobachten häufig Gelegenheit hatte. Als Bedingung für die Aufnahme verlangte er den Nachweis einer vorzüglichen Befähigung durch Prüfung bei der kompetenten Baubehörde. Der Bürgermeister [[Adolph Schönwald|Schönwald]] und der Rechtsrat [[Michael Heinrich Faber]] traten ihm bei, der Stadtmagistrat fällte am gleichen Tag den entsprechenden Beschluss.
 
Gegen diesen Magistratsbeschluss legten die Maurermeister (neben Zink und Kopp noch [[Paulus Biller|Biller]], [[Andreas Jäger|Jäger]], [[Johann Korn|Korn]] und [[Wilhelm Meyer|Meyer]]) Beschwerde ein, allerdings nach Ablauf der 14-tägigen Frist und ohne Unterschrift eines Rechtsanwalts. Sie fühlten sich offensichtlich in ihrer Beurteilung als minder Befähigte in architektonischer Hinsicht ungerecht behandelt, leugneten das Bedürfnis besonderer architektonischer Kenntnisse, klagten über die Nahrungslosigkeit ihres Handwerks und verlangten eine Abweisung des Gesuchs von Hofmann. Eine Konzessionsvergabe war ihrer Ansicht nach nur im Fall einer erledigten Stelle zulässig. Der Magistrat gab die Beschwerde am 27. September an die Ansbacher Regierung und bemerkte dazu u. a. Folgendes: Ein guter Architekt ist ein vorzügliches Bedürfnis der Stadt Fürth. Unter den 6 Rekurrenten ist nur ein einziger, welcher mittelmäßige architektonische Kenntnisse besitzt, nämlich Kopp; „die übrigen sind weiter nichts als gemeine Maurer“. Die Klage über den schlechten Verdienst „ist eine baare Unwahrheit“. Die Kgl. Regierung wies mit Entschließung vom 29. Januar 1823 die Rekurssache der Fürther Maurermeister wegen Verspätung ab und verurteilte diese in die Kosten. Im übrigen verlangte sie, den Schriftverfertiger der formal mangelhaften Beschwerde zu ermitteln. Dieser war durch Vernehmung des Meisters Zink schnell ausgemacht, es handelte sich um den kgl. Appellationsgerichts-Advokat Dr. Wilhelm Georg Eberhard von Koenigsthal (1781–1852) aus Nürnberg, was umgehend der Regierung zur Abforderung der Rechenschaft gemeldet wurde.<ref>„Acten des Magistrats der Königlich Baierischen Stadt Fürth betreffend 1) das Militair-Befreiungs- dann Aufenthalts Gesuch im Auslande des Architekten Johann Carl Hofmann, 2) dessen Aufnahms-Gesuch als Maurer Meister dahier. 1819–22“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/H 116</ref>


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Version vom 19. März 2023, 19:37 Uhr

Johann Carl Hofmann (geb. 23. Mai 1786 in Fürth[1]; gest. 16. Januar 1852 in Fürth[2]) war ein Fürther Maurermeister, der auch als Architekt wirkte.

Leben

Er kam als Sohn des Maurergesellen Johann Daniel Hofmann und seiner Ehefrau Christina, geborene Wagner auf die Welt. Pate war der Drechsler Johann Carl Harlas.[1] Der Maurermeister Lorenz Hofmann war sein Onkel.

Carl Hofmann erlernte das Maurerhandwerk beim Maurermeister Paulus Biller. Nach seiner Freisprechung war er eine Zeit lang in Fürth in Arbeit, trat dann Mitte Juni 1808, im Alter von 22 Jahren, die Wanderschaft an. Er begab sich ins Ausland, durchreiste Frankreich und die Schweiz, und widmete sich in Karlsruhe dem Studium der Architektur. Im Jahr 1816 arbeitete er im Elsass, dann zwei Jahre als Oberpolier in Baden-Baden, wo er den Bau zweier sehr bedeutender Gebäude im Auftrag seines Meisters nahezu allein leitete, wie ihm mit Zeugnissen vom 17. Okt. bzw. 9. Dez. 1818 des Werkmeisters Wagner von Baden-Baden und des großherzoglichen Oberstkammerjunkers, Intendant sämtlicher großherzoglichen Schlösser und Gärten, Carl Wilhelm Adolph Freiherr von Ende[3] bestätigt wurde.

Nach 11 Jahren im Ausland wandte er sich, vorsorglich mit Schreiben vom 29. Juli 1819 vom Großherzogtum Baden aus, direkt an den bayerischen König Maximilian I. und bat um freie Reise nach Hause, um Erlaubnis zur Niederlassung ungehindert einer Militärpflichtigkeit oder andernfalls um die Genehmigung seiner Etablierung in Baden. Dabei betonte Hofmann, dass er während seiner Abwesenheit vom Vaterland niemals zum Militär gerufen wurde. Sein Gesuch ging vom Staatsministerium des Innern an die Regierung des Rezatkreises, welche beim Fürther Magistrat Nachforschungen über die Konskriptionsverhältnisse des Hofmann vornehmen ließ. Hierbei stellte sich heraus, dass er zum Eintritt in das aktive Militär tatsächlich nie bestimmt war. Die Regierung des Rezatkreises entschied am 19. Oktober 1819, den Bittsteller „außer allem Anspruch zum Militärdienst zu belassen“ und dieser bei Auswanderungsabsicht in das großherzoglich badische Gebiet ein Gesuch beim Magistrat der Stadt Fürth zu stellen habe.

Bald nachdem ihm die Militärbefreiung eröffnet worden war, reiste er aber wieder ab. Danach war Hofmann hauptsächlich in Zürich tätig, arbeitete als Bauaufseher laut Zeugnis des Baumeisters Vögeli[4] vom 6. Oktober 1821 bei ihm 1 ¾ Jahre lang zu seiner vollkommenen Zufriedenheit.

Ende Februar 1822 wurde er in Fürth beim Bürgermeister Bäumen vorstellig und teilte mit, dass sein Vorhaben, sich im großherzoglich badischen Gebiet niederzulassen, nicht zustande gekommen sei. Er wolle nunmehr um die Niederlassung in seiner Vaterstadt ersuchen, beabsichtige aber zuvor eine Reise in die Schweiz zu unternehmen, um sich dort noch mehr vervollkommnen zu können. Mit Genehmigung der Regierung wurde ihm vom Magistrat mit Erlaubnisurkunde vom 13. März 1822 die Reise für einen dreijährigen Aufenthalt im Ausland bewilligt.

Doch Hofmann kehrte bereits im August 1822 zurück und stellte am 25. des Monats das Gesuch, sich in Fürth als Bürger und Maurermeister etablieren zu können. Hierbei wies er darauf hin, dass er in seinem Fach mehr als gewöhnliche Fortschritte gemacht habe und es kunstmäßig betreibe. Zwar sei gerade keine Werkstelle erledigt, aber die Witwe des verstorbenen Maurermeisters Georg Wilhelm Schmidt betreibe ihr Geschäft wenig oder gar nicht. Als Vermögen gab er 600 Gulden (f.) an, wovon ihm sein älterer Bruder, der Handelsmann Johann Michael Hofmann, 300 f. schulden würde. Zugleich legte er einige Handzeichnungen und Pläne vor, die wohl Eindruck machten. Bäumen ließ nun Beteiligte vernehmen. Die Maurermeisterswitwe Elisabetha Schmidt war nicht bereit, auf die Konzession zu verzichten. Der Gewerbsgenosse Maurermeister Johann Georg Zink verwies auf die schlimme Lage seines Handwerks und hoffte, das es nicht noch mehr zugrunde gerichtet würde. Eine Zustimmung für das Meisterrecht des Bewerbers Hofmann gab er daher nicht. Der Maurermeister Friedrich Kopp stimmte seinem Mitmeister vollkommen bei.

In der Folge gab Bürgermeister Bäumen am 5. September 1822 ein erstaunliches Votum ab: Obwohl die allerhöchste Verordnung vom 2. Oktober 1811[5] über die Erteilung von Gewerbekonzessionen vorschrieb, dass zusätzlich zu bestehenden keine weiteren Konzessionen verliehen werden dürfen, plädierte er unter Berufung auf den Ausnahmefall eines evidenten Bedürfnisses dennoch für die Aufnahme eines geschickten Architekten, machte er sich zum Fürsprecher des Carl Hofmann. Dabei hob er die bekannte Tatsache hervor, dass unter den hiesigen Maurermeistern keine Kunst, nur mittelmäßige Fertigkeit anzutreffen ist, was die Baupolizeibehörde zu beobachten häufig Gelegenheit hatte. Als Bedingung für die Aufnahme verlangte er den Nachweis einer vorzüglichen Befähigung durch Prüfung bei der kompetenten Baubehörde. Der Bürgermeister Schönwald und der Rechtsrat Michael Heinrich Faber traten ihm bei, der Stadtmagistrat fällte am gleichen Tag den entsprechenden Beschluss.

Gegen diesen Magistratsbeschluss legten die Maurermeister (neben Zink und Kopp noch Biller, Jäger, Korn und Meyer) Beschwerde ein, allerdings nach Ablauf der 14-tägigen Frist und ohne Unterschrift eines Rechtsanwalts. Sie fühlten sich offensichtlich in ihrer Beurteilung als minder Befähigte in architektonischer Hinsicht ungerecht behandelt, leugneten das Bedürfnis besonderer architektonischer Kenntnisse, klagten über die Nahrungslosigkeit ihres Handwerks und verlangten eine Abweisung des Gesuchs von Hofmann. Eine Konzessionsvergabe war ihrer Ansicht nach nur im Fall einer erledigten Stelle zulässig. Der Magistrat gab die Beschwerde am 27. September an die Ansbacher Regierung und bemerkte dazu u. a. Folgendes: Ein guter Architekt ist ein vorzügliches Bedürfnis der Stadt Fürth. Unter den 6 Rekurrenten ist nur ein einziger, welcher mittelmäßige architektonische Kenntnisse besitzt, nämlich Kopp; „die übrigen sind weiter nichts als gemeine Maurer“. Die Klage über den schlechten Verdienst „ist eine baare Unwahrheit“. Die Kgl. Regierung wies mit Entschließung vom 29. Januar 1823 die Rekurssache der Fürther Maurermeister wegen Verspätung ab und verurteilte diese in die Kosten. Im übrigen verlangte sie, den Schriftverfertiger der formal mangelhaften Beschwerde zu ermitteln. Dieser war durch Vernehmung des Meisters Zink schnell ausgemacht, es handelte sich um den kgl. Appellationsgerichts-Advokat Dr. Wilhelm Georg Eberhard von Koenigsthal (1781–1852) aus Nürnberg, was umgehend der Regierung zur Abforderung der Rechenschaft gemeldet wurde.[6]

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Werke

 ObjektArchitektBauherrBaujahrAkten-Nr.Baustil
Nürnberger Straße 14WohnhausCarl HofmannTobias Hofmann1832D-5-63-000-964Klassizismus

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Kirchenbücher St. Michael, Taufen 1784–1795, S. 181
  2. Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1850–1856, S. 106
  3. Biografische Informationen über Carl Wilhelm Adolph Freiherr von Ende, Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe, Digitale Edition - online
  4. wohl der Zürcher Baumeister Hans Kaspar Vögeli (1774–1855)
  5. siehe Königlich-Baierisches Regierungsblatt vom 9. Oktober 1811, Punkt C.2.e, S. 1503 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  6. „Acten des Magistrats der Königlich Baierischen Stadt Fürth betreffend 1) das Militair-Befreiungs- dann Aufenthalts Gesuch im Auslande des Architekten Johann Carl Hofmann, 2) dessen Aufnahms-Gesuch als Maurer Meister dahier. 1819–22“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/H 116

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