vor 1532. Es handelt sich hierbei um ein [[Sühnekreuze#Sühnekreuz in Poppenreuth|Sühnekreuz]]<ref>1532 wurde mit Einführung der sog. "Halsgerichtsordnung" unter Kaiser Karl V. die mittelalterliche Rechtsordnung aufgehoben, nach der in einem richterlosen Verfahren Totschlag mittels eines Sühnevertrages zwischen Täter und Familie des Getöteten geregelt werden konnte. Steinkreuze sollten als Warnung und Mahnung an die Bluttat erinnern. Siehe dazu Barbara Ohm: "Poppenreuth - Geschichte eines Fürther Dorfes", 2011, S. 16</ref>. | vor 1532. Es handelt sich hierbei um ein [[Sühnekreuze#Sühnekreuz in Poppenreuth|Sühnekreuz]]<ref>1532 wurde mit Einführung der sog. "Halsgerichtsordnung" unter Kaiser Karl V. die mittelalterliche Rechtsordnung aufgehoben, nach der in einem richterlosen Verfahren Totschlag mittels eines Sühnevertrages zwischen Täter und Familie des Getöteten geregelt werden konnte. Steinkreuze sollten als Warnung und Mahnung an die Bluttat erinnern. Siehe dazu Barbara Ohm: "Poppenreuth - Geschichte eines Fürther Dorfes", 2011, S. 16</ref>. |