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Im Dezember 2005 wurde Gottfried K. vor dem Schwurgericht in der Fürther Straße in Nürnberg zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Sein Verteidiger hatte zuvor den Tathergang als Ergebnis einer Rangelei geschildert und somit das Lösen des tödlichen Schusses lediglich als fahrlässige Tötung bezeichnet. Dieser Argumentation folgte weder der Oberstaatsanwalt Wolfgang Träg, noch der Vorsitzende Richter Peter Wörner. Das Verfahren, das mehrere Verfahrenstage beinhaltete, wurde durch ein größeres mediales Interesse verfolgt. Deshalb wurden unter anderem auch die Sicherheitsvorkehrungen drastisch erhöht. So mussten alle Besucher sich vor der Verhandlung kontrollieren lassen und ihre Taschen öffnen bzw. abgeben. Zusätzlich trugen die Justizbeamten Schutzwesten. | Im Dezember 2005 wurde Gottfried K. vor dem Schwurgericht in der Fürther Straße in Nürnberg zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Sein Verteidiger hatte zuvor den Tathergang als Ergebnis einer Rangelei geschildert und somit das Lösen des tödlichen Schusses lediglich als fahrlässige Tötung bezeichnet. Dieser Argumentation folgte weder der Oberstaatsanwalt Wolfgang Träg, noch der Vorsitzende Richter Peter Wörner. Das Verfahren, das mehrere Verfahrenstage beinhaltete, wurde durch ein größeres mediales Interesse verfolgt. Deshalb wurden unter anderem auch die Sicherheitsvorkehrungen drastisch erhöht. So mussten alle Besucher sich vor der Verhandlung kontrollieren lassen und ihre Taschen öffnen bzw. abgeben. Zusätzlich trugen die Justizbeamten Schutzwesten. | ||
[[Datei:NL-FW 04 1407 KP Schaack Mord an Yusuf 7 Februar 2004.jpg|mini|rechts|Vorrübergehende Gedenkstätte am Tatort, Feb. 2004]] | |||
Richter Wörner beendete die Sitzung mit den Worten: Die vier Jugendlichen trifft keine Schuld am Zustandekommen der Auseinandersetzung. Vielmehr sei der vorbestrafte Angeklagte hoch-aggressiv und hätte seinen Frust an den Jugendlichen abreagiert, weshalb der Richter davon ausging, dass der Täter den Tod des Jugendlichen billigend in Kauf genommen hat. Ein junger, gesunder, hoffnungsvoller Mann ist sinnlos, grundlos und zufällig getötet worden. | Richter Wörner beendete die Sitzung mit den Worten: Die vier Jugendlichen trifft keine Schuld am Zustandekommen der Auseinandersetzung. Vielmehr sei der vorbestrafte Angeklagte hoch-aggressiv und hätte seinen Frust an den Jugendlichen abreagiert, weshalb der Richter davon ausging, dass der Täter den Tod des Jugendlichen billigend in Kauf genommen hat. Ein junger, gesunder, hoffnungsvoller Mann ist sinnlos, grundlos und zufällig getötet worden. | ||
Version vom 19. Januar 2024, 16:53 Uhr
Yusuf K. (geb. 1988; gest. 7. Februar 2004 in Fürth) war ein türkischstämmiger Fürther Auszubildender. Er wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 2:00 Uhr früh in der Fürther Innenstadt erschossen.
Tathergang
Yussuf K. war mit drei Freunden laut der örtlichen Presse in der Innenstadt unterwegs. Zuvor waren sie in einer Discothek, ehe unvermittelt auf dem Heimweg den 43-jährigen ungelernten Bauarbeiter Gottfried K. in der Rudolf-Breitscheid-Straße zufällig trafen. Nach der Berichterstattung der Fürther Nachrichten fühlte sich der 43-jährige Mann von den lachenden Jugendlichen provoziert - sodass es zu einem Streit kam. Ohne Vorwarnung zog in Folge des Streits Gottfried K. eine Pistole der Marke Browning vom Kaliber 7,65 Millimeter und schoss dem Jugendlichen in die Brust. Nach Aussagen der Polizei sei Gottfried K. zwar alkoholisiert gewesen sein, jedoch "wusste er aber sehr wohl was er tat". Der Täter konnte unmittelbar nach der Tat festgenommen werden und dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Gottfried K. war 26-fach vorbestraft und hatte bereits wegen ca. 50 Gewaltverbrechen ein langes Strafregister. Ein rassistisches Motiv konnte ausgeschlossen werden, vielmehr war der Berichterstattung zu entnehmen, dass es jeden hätten treffen können und es sich um eine reine zufällige Begegnung gehandelt hatte.
Im Dezember 2005 wurde Gottfried K. vor dem Schwurgericht in der Fürther Straße in Nürnberg zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Sein Verteidiger hatte zuvor den Tathergang als Ergebnis einer Rangelei geschildert und somit das Lösen des tödlichen Schusses lediglich als fahrlässige Tötung bezeichnet. Dieser Argumentation folgte weder der Oberstaatsanwalt Wolfgang Träg, noch der Vorsitzende Richter Peter Wörner. Das Verfahren, das mehrere Verfahrenstage beinhaltete, wurde durch ein größeres mediales Interesse verfolgt. Deshalb wurden unter anderem auch die Sicherheitsvorkehrungen drastisch erhöht. So mussten alle Besucher sich vor der Verhandlung kontrollieren lassen und ihre Taschen öffnen bzw. abgeben. Zusätzlich trugen die Justizbeamten Schutzwesten.
Richter Wörner beendete die Sitzung mit den Worten: Die vier Jugendlichen trifft keine Schuld am Zustandekommen der Auseinandersetzung. Vielmehr sei der vorbestrafte Angeklagte hoch-aggressiv und hätte seinen Frust an den Jugendlichen abreagiert, weshalb der Richter davon ausging, dass der Täter den Tod des Jugendlichen billigend in Kauf genommen hat. Ein junger, gesunder, hoffnungsvoller Mann ist sinnlos, grundlos und zufällig getötet worden.
In der Rudolf-Breitscheid-Straße lagen über mehrere Wochen am Tatort Blumen und Kerzen. Sein jüngerer Bruder fiel später ebenfalls juristisch auf. Nach dem tödlichen Vorfall mit seinem Bruder flog er von der Schule, auf eine Ausbildung hätte er "keinen Bock" gehabt. 2007 und 2008 stand er mehrfach vor dem Jugendgericht wegen Gewaltdelikten. Zuletzt wurde er 2008 wegen Einbruch in eine Fürther Apotheke und den Raum von drei Zigarillos zu 18 Monaten Jugendstrafe verurteilt.
Lokalberichterstattung
- Gudrun Bayer: Tödlicher Schuß "ohne irgendein Anlass". In: Fürther Nachrichten vom 8. Dezember 2005, S. 19 (Druckausgabe)
- nn: Todesschuss nach Beleidigung. In: Merkur.de vom 13. April 2009 - online
- nn: Mordopfer Yusuf (17): Kleiner Bruder muss in den Knast! In: Abendzeitung vom 3. September 2008 - online
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