Ehrenbürgerrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * Satzung über Auszeichungen in der Stadt Fürth - [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/ortsrecht_2/10_6_satzung_ueber_auszeichnungen_in_der_stadt_fuerth.pdf im | + | * Satzung über Auszeichungen in der Stadt Fürth - [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/ortsrecht_2/10_6_satzung_ueber_auszeichnungen_in_der_stadt_fuerth.pdf im Internet] |
Version vom 9. Mai 2014, 08:36 Uhr
Das Ehrenbürgerrecht ist eine Auszeichnung der Stadt Fürth.
Voraussetzungen
Das Ehrenbürgerrecht kann an Personen verliehen werden, die durch ihr öffentliches Wirken entscheidend die Entwicklung der Stadt beeinflusst und das Wohl der Bürgerschaft gefördert haben.[1]
Ausführung
Der Ehrenbürgerbrief wird in einer massiv silbernen Kassette übergeben.[2]
Inhaber
Siehe auch
Weblinks
- Satzung über Auszeichungen in der Stadt Fürth - im Internet