Stadterhebung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Weiterleitung nach Stadtrecht erstellt)
 
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Die '''Stadterhebung''' des Marktes Fürth, vollzog sich in zwei Etappen:
+
#REDIRECT [[Stadtrecht]]
 
 
* Zum Samstag, den 24. September [[1808]], zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten.
 
 
 
* Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei Bürgermeistern, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines Stadtwappens.
 
 
 
Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt.
 
 
 
Mit dem verleihen des '''Stadtrecht''' durch den bayerischen König, bekam der "Markt Fürth" das Recht den Titel "Stadt Fürth" zu führen und sich ab 1818 selbst zu verwalten.
 
 
 
'''Zu allgemeiner Thematik rund um das [http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht ''Stadtrecht''] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.'''
 
 
 
'''Siehe''' dazu:
 
* [[Bürgermeister]] und [[Oberbürgermeister]]
 
* [[Markterhebung]]
 
 
 
[[Kategorie: Geschichte]]
 

Aktuelle Version vom 29. November 2008, 17:52 Uhr

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