Änderungen

156 Bytes hinzugefügt ,  14:12, 14. Feb. 2022
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 19: Zeile 19:  
:der Scherbsgraben erlangte östlich des Kanals [https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?zoom=15&lang=de&topic=ba&bgLayer=luftbild_labels&E=641363&N=5481730&crosshair=marker&catalogNodes=11 an dieser Stelle] wieder Tageslicht und verlief dann noch offen ungefähr 130 m in Richtung der Ortsmitte. Ob der Abschnitt verrohrt oder verfüllt wurde (und wer das angeordnet hat) gilt es noch zu klären. Auf jeden Fall sieht man heute noch eine deutliche Mulde im Boden. --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] ([[Benutzer Diskussion:Doc Bendit|Diskussion]]) 12:02, 14. Feb. 2022 (CET)
 
:der Scherbsgraben erlangte östlich des Kanals [https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?zoom=15&lang=de&topic=ba&bgLayer=luftbild_labels&E=641363&N=5481730&crosshair=marker&catalogNodes=11 an dieser Stelle] wieder Tageslicht und verlief dann noch offen ungefähr 130 m in Richtung der Ortsmitte. Ob der Abschnitt verrohrt oder verfüllt wurde (und wer das angeordnet hat) gilt es noch zu klären. Auf jeden Fall sieht man heute noch eine deutliche Mulde im Boden. --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] ([[Benutzer Diskussion:Doc Bendit|Diskussion]]) 12:02, 14. Feb. 2022 (CET)
 
::Die Ausführungen von Benutzer Meyer-Schmidt vom 6. Feb. 2020 sind mir erst soeben untergekommen. Sehr interessant, was dieser vor Ort festgestellt hat. Wenn tatsächlich kein Wasser mehr durch die Rohrleitung des Fürberger Stegs fließen sollte, so entspricht das nicht der Planfeststellung beim Bau des Main-Donau-Kanals. Auch bei Planung und Errichtung des Wirbelfallschachtes ist mir von keiner Änderung der Rechtsgrundlage etwas zu Gehör gekommen. Vielleicht gibt es dafür eine neue wasserrechtliche Grundlage? Wäre interessant diese zu kennen; gibt es sie nicht, wäre der Zustand rechtswidrig.--[[Benutzer:Aquilex|Aquilex]] ([[Benutzer Diskussion:Aquilex|Diskussion]]) 12:16, 14. Feb. 2022 (CET)
 
::Die Ausführungen von Benutzer Meyer-Schmidt vom 6. Feb. 2020 sind mir erst soeben untergekommen. Sehr interessant, was dieser vor Ort festgestellt hat. Wenn tatsächlich kein Wasser mehr durch die Rohrleitung des Fürberger Stegs fließen sollte, so entspricht das nicht der Planfeststellung beim Bau des Main-Donau-Kanals. Auch bei Planung und Errichtung des Wirbelfallschachtes ist mir von keiner Änderung der Rechtsgrundlage etwas zu Gehör gekommen. Vielleicht gibt es dafür eine neue wasserrechtliche Grundlage? Wäre interessant diese zu kennen; gibt es sie nicht, wäre der Zustand rechtswidrig.--[[Benutzer:Aquilex|Aquilex]] ([[Benutzer Diskussion:Aquilex|Diskussion]]) 12:16, 14. Feb. 2022 (CET)
 +
:::evtl. wäre mal ein Ortstermin sinnvoll. --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] ([[Benutzer Diskussion:Doc Bendit|Diskussion]]) 13:12, 14. Feb. 2022 (CET)
118.070

Bearbeitungen