Das Staatsministerium des Innern verfügte am 5.11.1818 gegenüber der Regierung in Ansbach, dass Polizei-Kommissär Johann Georg Faber zu Fürth (Leiter des Polizeikommissariats Fürth) nunmehr in seiner neuen Bestimmung als königlicher Kommissär in der Stadt Nürnberg einzuweisen ist. Dort wurde er von Regierungsrat Frendel am 23.11.1818 dem Magistrat mit Bürgermeister Lörsch und den Gemeindebevollmächtigten vor deren feierlichen Einsetzung vorgestellt und in seine Funktion eingewiesen. Für Polizeidirektor Wurm, der dabei anwesend war, endete dessen Tätigkeit. Der neue Amtssitz von Faber war das Rathaus in Nürnberg. | Das Staatsministerium des Innern verfügte am 5.11.1818 gegenüber der Regierung in Ansbach, dass Polizei-Kommissär Johann Georg Faber zu Fürth (Leiter des Polizeikommissariats Fürth) nunmehr in seiner neuen Bestimmung als königlicher Kommissär in der Stadt Nürnberg einzuweisen ist. Dort wurde er von Regierungsrat Frendel am 23.11.1818 dem Magistrat mit Bürgermeister Lörsch und den Gemeindebevollmächtigten vor deren feierlichen Einsetzung vorgestellt und in seine Funktion eingewiesen. Für Polizeidirektor Wurm, der dabei anwesend war, endete dessen Tätigkeit. Der neue Amtssitz von Faber war das Rathaus in Nürnberg. |