Armenversorgung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Juli 2016, 17:11 Uhr
Der Chronist E. A. Saueracker beschrieb im 18. Jahrhundert Fürth als Ort "der Manufakturisten" und als offenen Ort mit freier Beherbergung und "Innwohner und Künstler von aller Art und aus allen Nationen". Viele Menschen lebten als Heimwerker oder Tagelöhner in prekären Verhältnissen und standen z. B. bei Krankheit von einem Tag auf den anderen ohne Einkünfte da. Deshalb nahm wohl auch das Betteln in der Öffentlichkeit immer mehr zu. Um den Armen zu helfen und das öffentliche Betteln einzudämmen, beschloss man 1785 die Einführung einer geregelten Armenversorgung.[1]
Am 31. Mai 1785 kam es auf einer Gemeindeversammlung zu dem einmütigen Beschluss, dass "von allen bemittelten Einwohnern ein freywilliger Beytrag wöchentlich eingesammelt, und zum Besten der überhaupt, vorzüglich aber zur Erhaltung und Unterstützung solcher Einwohner, die nicht im Stande sind, sich und die ihrigen zu ernähren verwendet werden soll."[2] Die Ausführung des Beschlusses wurde einer 12-köpfigen Abordnung übertragen, zu der u.a. Friedrich Adam Billing, Georg Friedrich Humbser, Adam Christoph Waldhelm und Georg Hirschmann gehörten. Der Ort wurde in 6 Quartiere geteilt und jeder Teil von zwei Abgeordneten übernommen; diese "begaben sich von Haus zu Haus", um nicht nur die Geber, sondern auch die Nehmer kennen zu lernen. Um einen schnellen und sichtbaren Erfolg zu erzielen, beschloss man "das erforderliche Geld einstweilen aus der Gemeindecasse zu entlehmen." Die Armen bekamen zu festgelegten Zeit und "unter dem nachdrücklichen Verbote alles weiteren Bettelns" Geld ausgehändigt. Bis zum Erscheinen des entsprechenden Berichts im "Journal von und für Deutschland" 1790 hat sich nur insofern etwas geändert, als dass die Armen ihr Geld nicht mehr an öffentlichen Plätzen, sondern in Häusern in Empfang nehmen konnten. In den ersten vier Jahren der Armenversorgung wurden auf diese Weise 27137 Gulden eingesammelt und wieder ausgeteilt.[3]
Im Adressbuch von 1819 sind als Zuständige für die Armenversorgung Bürgermeister Bäumen, Bürgermeister Schönwald, Pfarrer Fronmüller, Stadtgerichtsarzt Dr. Petz, Magistratsrat Hirschmann, Magistratsrat Schaller, Wundarzt Pförringer sowie die Herren Riesch, Hund, Schreiber, Fetz, Meier und Pfeifer genannt.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ E. A. Saueracker: Versuch einer Chronologisch-Diplomatisch-Statistischen Geschichte des Hofmarks Fürth und seiner zwölf einverleibten Ortschaften. Vierter und letzter Theil. Nürnberg, 1789, S 399ff. - online
- ↑ Armenversorung zu Fürth. In: Journal von und für Deutschland. 7.Jg., 1790, S. 28. online-Digitalisat
- ↑ Armenversorung zu Fürth. In: Journal von und für Deutschland. 7.Jg., 1790, S. 29. online-Digitalisat