Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Briefkopf Stadtrat.jpg|thumb|right|Historischer Briefkopf des Stadtrats von 1930]]
Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist.
Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist.


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[[Kategorie: Ämter und Aufgaben]]
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Version vom 18. Dezember 2009, 04:32 Uhr

Historischer Briefkopf des Stadtrats von 1930

Der Stadtrat der Stadt Fürth ("Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist.

Fürth besitzt seit 1818, seit es endlich Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der Oberbürgermeister als Mitglied als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.

Der Stadtrat Fürth hat zur Zeit 50 Mitglieder.