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Das '''Standesamt''' ist ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem. Zentrale Bedeutungen hat es für die Durchführung von Eheschließungen und der Anmeldung von Lebenspartnerschaften.
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Das '''Standesamt''' ist ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem. Zentrale Bedeutungen hat es für die Schließung von Ehen und Lebenspartnerschaften wie auch der Organisation von Bestattungen.
    
== Gliederung ==
 
== Gliederung ==