Mitteilungsblatt der Amerikanischen Militärregierung Fürth: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Juni 2018, 15:29 Uhr

1. Ausgabe, Mai 1945

Das "Mitteilungsblatt der Amerikanischen Militärregierung Fürth der Stadtverwaltung Fürth, sonstiger Behörden usw." erschien erstmals am 16. Mai 1945 in Fürth und war das offizielle Sprachorgan der US-Miltiärregierung in Fürth und in seinem Landkreis. Im Jahr 1945 erschienen 63 Ausgaben, die letzte am 29. Dezember 1945. Die Zeitung "Mitteilungen der Amerikanischen Militärregierung Fürth", wie sie seit der 8. Ausgabe am 16. Juni 1945 genannt wurde, erschien mindestens noch im Jahr 1946. Weitere Jahrgänge nach 1947 sind aktuell nicht bekannt.

In dem Mitteilungsblatt wurden primär folgende Informationen der Bevölkerung gegeben:

  • amtliche Meldungen und Anordnungen an die Bevölkerung
  • Bekanntmachungen der Militärregierung
  • Bekanntmachungen der Stadtverwaltung, des Arbeitsamtes, des Landrates
  • Hinweise des Finanzamtes
  • Hinweise zur Lebensmittelversorung und der Zuteilungsperioden
  • Allgemeine Hinweise zur Rentenkasse, Wiederinstandsetzung der Häuser und Straßen etc.
  • Informationen zur Gesetzgebung im Amerikanischen Sektor zu aktuellen Rechtslage
  • Informationen zum Umgang mit der Gesetzgebung zur Entnazifizerung des US-Sektors gem. der Gesetzgebung zur Entnazifierzierung der US-Zone in Bayern vom 5. März 1946

In der 1. Ausgabe vom 16. Mai 1945 schrieb die Militärregierung:

Anordnung der Militär-Regierung für die Bevölkerung der Stadt und des Landkreises Fürth! Seit der Besetzung des Stadt- und Landkreises Fürth liegt alle regierende Gewalt in den Händen des Kommandierenden Generals der amerikanischen Truppen. Diese Gewalt wird durch seine Vertreter, die Offiziere der amerikanischen Militär-Regierung von Fürth, ausgeübt. In Ausübung der obengenannten Funktion verlangt die Alliierte Militär-Regierung von den deutschen Behörden oder Zivilisten nichts, was nicht im Einklang mit den internationalen Gesetzen steht oder was unvereinbart ist mit den Pflichten, die jeder einzelne deutsche Bürger gegenüber der Alliierten Militärregierung als der Repräsentantin der Eroberer des Deutschen Reiches zu erfüllen hat. Unbedingter Gehorsam aller deutschen Bürger gegenüber allen Anordnungen der Militärregierung wird verlangt. Von der Militärregierung wird weder aktiver noch passiver Widerstand geduldet werden. Die Verwaltung des Stadt- und Landkreies Fürth liegen in den Händen von deutschen Beamten, die in Ausübung ihres Amtes, die Autorität der amerikanischen Militär-Regierung in vollem Umfang hinter sich haben und daher befugt sind, jedwede Anordnung zu treffen, die notwendig ist, um Ordnung und Sicherheit im Stadt- und Landkreis aufrecht zu erhalten. Der Bevölkerung wird darum befohlen, den deutschen Beamten und ihren Anordnungen unbedingten Gehorsam zu leisten. Das Wohl der Bevölkerung und die allmähliche Rückkehr zu normalen Lebens-, Verkehrs- und Wirtschaftsverhältnissen im Stadt- und Landkreis Fürth ist abhängig von der Art und Weise, in der die Bevölkerung den Anordnungen der Alliierten Militär-Behörden Folge leistet. Anweisungen und Befehle an die Bevölkerung werden von Zeit zu Zeit in diesem Blatt veröffentlich werden.

In der gleichen Ausgabe wird der Bevölkerung ebenfalls mitgeteilt, dass seit dem 14. Mai 1945 - mit der Wirkung zum 20. April 1945 - die Amtsgeschäfte der Stadt Fürth auf Wunsch der Amerikanischen Stadtverwaltung auf den Stadtkämmerer Adolf Schwiening übertragen wurde. Eine Entscheidung, die die Amerikanische Militärregierung nach nur drei Monaten wieder revidierte, da bekannt wurde, dass Schwiening seit 1937 Mitglied der NSDAP war. Schwiening trat aus "gesundheitlichen Gründen" zurück und machte Platz für Hans Schmidt.

Das Mitteilungsblatt wurde ab März 1946 durch die Fürther Nachrichten ergänzt bzw. im Laufe der Zeit durch die Fürther Nachrichten als Mitteilungsblatt zur Information der Bevölkerung abgelöst.

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