Ehrenbürgerrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Ehrenbürgerrecht''' ist eine Auszeichnung der Stadt Fürth.
 
Das '''Ehrenbürgerrecht''' ist eine Auszeichnung der Stadt Fürth.
  
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Das Ehrenbürgerrecht kann an Personen verliehen werden, die durch ihr öffentliches Wirken entscheidend die Entwicklung der Stadt beeinflusst und das Wohl der Bürgerschaft gefördert haben.<ref name="Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth 1991, S.2">Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth 1991, S.2</ref>
 
Das Ehrenbürgerrecht kann an Personen verliehen werden, die durch ihr öffentliches Wirken entscheidend die Entwicklung der Stadt beeinflusst und das Wohl der Bürgerschaft gefördert haben.<ref name="Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth 1991, S.2">Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth 1991, S.2</ref>

Version vom 18. Februar 2011, 10:28 Uhr

Das Ehrenbürgerrecht ist eine Auszeichnung der Stadt Fürth.

Voraussetzungen

Das Ehrenbürgerrecht kann an Personen verliehen werden, die durch ihr öffentliches Wirken entscheidend die Entwicklung der Stadt beeinflusst und das Wohl der Bürgerschaft gefördert haben.[1]

Ausführung

Der Ehrenbürgerbrief wird in einer massiv silbernen Kassette übergeben.[2]

Inhaber

Ehrenbürger(innen)


Querverweise

Netzverweise

  • Satzung über Auszeichungen in der Stadt Fürth - im Netz


Einzelnachweise

  1. Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth 1991, S.2
  2. Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth 1991, S.3