Naturdenkmäler (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 17: Zeile 17:
* [[Eiche an der Schwefelquelle]]
* [[Eiche an der Schwefelquelle]]
* [[Eiche am Roggenweg]]
* [[Eiche am Roggenweg]]
* [[Rotbuche an der Feldstraße]]
* [[Eiche am Gebäude 72]] der ehemaligen [[William-O.-Darby Barracks]]
* [[Eiche am Gebäude 72]] der ehemaligen [[William-O.-Darby Barracks]]
* [[Rotbuche an der Feldstraße]]
* [[Zwei Eichen an der Jahnstraße 3]]
* [[Zwei Eichen an der Jahnstraße 3]]
==Ehemalige Naturdenkmäler==
==Ehemalige Naturdenkmäler==
* [[Eiche an der Unterfarrnbacher Straße]] (nur noch Torso, nach Rückschnitt abgestorben)
* [[Eiche an der Unterfarrnbacher Straße]] (nur noch Torso, nach Rückschnitt abgestorben)

Version vom 27. April 2019, 16:09 Uhr

Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.


Fürther Naturdenkmäler

In der Stadt Fürth gibt es aktuell 15 Naturdenkmäler:

Ehemalige Naturdenkmäler

Städtische Verantwortlichkeiten

Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.

Strafen

Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Siehe auch

Weblinks

  • Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Na-turdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - online abrufbar

Einzelnachweise