Naturdenkmäler (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Ulme an der Parkstraße]]
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* [[Eiche am Ronhof]]; am Laubenweg gegenüber dem Stadion
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* [[Steinbrüche im Stadtwald]]; im Winterrangen mit Kanzel und alter Schmiede; am Steinbuckweg; am Krummweg; in den Weiherhofer Hängen; am Trinkwasserhochbehälter; am ehemaligen Waldkrankenhaus; im Katzenstein und im Eschenaubuck
* [[Steinbrüche im Stadtwald]]; im Winterrangen mit Kanzel und alter Schmiede; am Steinbruckweg; am Krummweg; in den Weiherhofer Hängen; am Trinkwasserhochbehälter; am ehemaligen Waldkrankenhaus; im Katzenstein und im Eschenaubuck
* [[Zwei Eichen in Weikershof]]; Ginsterstraße/Ecke Südweg
* [[Zwei Eichen in Weikershof]]; Ginsterstraße/Ecke Südweg
* [[Eiche an der Schwefelquelle]]; im Rednitzgrund südlich von Weikershof
* [[Eiche an der Schwefelquelle]]; im Rednitzgrund südlich von Weikershof

Version vom 3. Mai 2022, 18:35 Uhr

Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.


Fürther Naturdenkmäler

In der Stadt Fürth gibt es aktuell 32 Naturdenkmäler:

Ehemalige Naturdenkmäler

Städtische Verantwortlichkeiten

Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.

Strafen

Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Siehe auch

Weblinks

  • Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - online abrufbar

Einzelnachweise