Bebauungsplan 332 b: Unterschied zwischen den Versionen
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Im September 2005 beschloss der Baubeirat eine Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage eines neuen Bebauungskonzeptes. Ende März 2008 folgte eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans mit einem an südlicher und westlicher Seite verringerten räumlichen Geltungsbereich.<ref>Amtsblatt der Stadt Fürth von 2008, Nr. 6, S. 18/19 - [https://www.fuerth.de/PortalData/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2008/Amtsblatt_06_08.pdf online]</ref> | Im September 2005 beschloss der Baubeirat eine Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage eines neuen Bebauungskonzeptes. Ende März 2008 folgte eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans mit einem an südlicher und westlicher Seite verringerten räumlichen Geltungsbereich.<ref>Amtsblatt der Stadt Fürth von 2008, Nr. 6, S. 18/19 - [https://www.fuerth.de/PortalData/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2008/Amtsblatt_06_08.pdf online]</ref> |
Version vom 5. Januar 2024, 22:01 Uhr
Der Bebauungsplan 332 b, auch "Im Stöckig" genannt, bezieht sich auf ein Areal im Fürther Ortsteil Ronhof, dessen räumlicher Geltungsbereich von den Straßen In der Lohe, Im Stöckig, der Heldstraße und dem Starenweg umschlossen wird. An den Rändern des Areals sind über die Jahre Wohnhäuser entstanden. Auf dem unbebauten Teil in der Mitte wurde früher die Ronhofer Kirchweih durchgeführt.[1]
Amtliche Bekanntmachungen
Bekannt gemacht wurde Bebaungsplan Nr. 332 b der Öffentlichkeit durch eine Mitteilung im Amtsblatt der Stadt Fürth vom 16. Februar 1996 über eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans durch den Bauausschuss unter OB Uwe Lichtenberg. Am 28. Januar 1997 folgte eine Mitteilung über den Erlass einer Veränderungssperre durch OB Wilhelm Wenning am 28. Januar 1997.
Im September 2005 beschloss der Baubeirat eine Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage eines neuen Bebauungskonzeptes. Ende März 2008 folgte eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans mit einem an südlicher und westlicher Seite verringerten räumlichen Geltungsbereich.[2] Im Dezember 2019 erfolgte die Bekanntgabe einer Veränderungssperre, die im Dezember 2021 verlängert wurde.[3][4]
Bürgerpetition im Dezember 2023
Im November 2023 berichtete die Lokalpresse über die Eigner einer von Wohngebäuden umrahmten Wiese von 30.000 Quadratmetern, die dort seit 25 Jahren nicht bauen können. Im Dezember folgte ein Bericht über eine "Bürgerpetition", die als Eingabe gemäß GO Art 56 Abs. 3 an das Amt des Oberbürgermeisters und zudem auch an alle Stadträte übergeben wurde.
Lokalberichterstattung
- Birgit Heidingsfelder: Hausbau: Menschen in der Warteschleife In: Fürther Nachrichten vom 18. November 2023 - online
- Birgit Heidingsfelder: Jetzt mit Petition: Kampf um Traum vom Eigenheim. In: Fürther Nachrichten vom 21. Dezember 2023, S. 25 (Druckausgabe) - online