Änderungen

742 Bytes hinzugefügt ,  6 Januar
Zeile 13: Zeile 13:  
   
 
   
 
== Antisemitische Publikationen ==
 
== Antisemitische Publikationen ==
Er gab in den 1870er Jahren das "humoristisch-satirische" Wochenblatt „Reichswauwau“ in Nürnberg heraus, für das er auch seinen Spitznamen bekam. Mit sog. rücksichtsloser Offenheit und ungeachtet der Schwierigkeiten, die ihm das damals bereitete, schrieb er immer wieder gegen das Judentum. 1874 wurde er vom Schwurgericht in Ansbach als Redakteur des "Deutschen Reiswauwau" wegen Beleidigung des Kaisers und des Reichskanzlers zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt<ref>Tag- & Anzeigeblatt für Kempten und das Allgäu, 21. Oktober 1874; ebenso Münchner Bote für Stadt und Land, 20. Oktober 1874.</ref>.>/br>
+
Seit dem 1. Juli 1871 erschien die Zeitschrift "Volksstimme", die zuvor unter dem Titel "Nürnberg-Fürther Stadtherold" herausgegeben worden war mit der Beilage "Reichswauwau" zum Bezugspreis von 2 fl.<ref>Verordnungs- und Anzeigeblatt für die Königlich Bayerischen Verkehrs-Anstalten vom 26. August 1873, S. 487</ref> Der Reichswauwau galt als "humoristisch-satirisches" Wochenblatt<ref>Alfred Eberlein: "Die Presse der Arbeiterklasse und der sozialen Bewegungen", 2022, S. 1432</ref> und wurde in Nürnberg herausgegeben. Angeblich erhielt Weber dafür auch seinen Spitznamen.  
 +
 
 +
Mit rücksichtsloser Offenheit und ungeachtet der Schwierigkeiten, die ihm das damals bereitete, schrieb er immer wieder gegen Obrigkeiten und Judentum. 1874 wurde er vom Schwurgericht in Ansbach als Redakteur des "Deutschen Reiswauwau" wegen Beleidigung des Kaisers und des Reichskanzlers zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt<ref>Tag- & Anzeigeblatt für Kempten und das Allgäu, 21. Oktober 1874; ebenso Münchner Bote für Stadt und Land, 20. Oktober 1874.</ref>.>/br>
 
Am 3. Februar 1879 wurde das Erscheinen der "periodischen Druckschrift ''Reichswauwau mit Freigeist''" durch die Landespolizeibehörde verboten<ref>Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Bromberg, 14. Februar 1879</ref>.
 
Am 3. Februar 1879 wurde das Erscheinen der "periodischen Druckschrift ''Reichswauwau mit Freigeist''" durch die Landespolizeibehörde verboten<ref>Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Bromberg, 14. Februar 1879</ref>.
 +
 +
In ähnlicher Erscheinungsweise erschien von Adam Weber sodann der "Reichskobold", der sich ebenfalls als "humoristisch-satirisches" Volksblatt verstand und eine Beigabe des "Deutschen Michel" war<ref>Verordnungs- und Anzeigeblatt für die Königlich Bayerischen Verkehrs-Anstalten, 1885 S. 318</ref>.
    
Er gründete eine Wochenschrift: „[[Freier Beobachter]] - Organ der süddeutschen Antisemiten“. In dieser antisemitischen Publikation versuchte Weber nach Kräften über die sog. "Judenfrage" seinen Beitrag zur Aufklärung zu leisten. Für sein publizistisches Wirken wurde er wiederholt strafrechtlich verfolgt und bekam u.a. eine fünfjährige Haftstrafe.<ref>Stadtarchiv Fürth, AR 14/88, Beschwerden und Disziplinaruntersuchungen gegen die Polizeimannschaft, 1892 Bericht über einen Beleidigungsprozess eines Juden gegen einen Polizisten, Band 5, 1889 - 1897; </ref> </br>
 
Er gründete eine Wochenschrift: „[[Freier Beobachter]] - Organ der süddeutschen Antisemiten“. In dieser antisemitischen Publikation versuchte Weber nach Kräften über die sog. "Judenfrage" seinen Beitrag zur Aufklärung zu leisten. Für sein publizistisches Wirken wurde er wiederholt strafrechtlich verfolgt und bekam u.a. eine fünfjährige Haftstrafe.<ref>Stadtarchiv Fürth, AR 14/88, Beschwerden und Disziplinaruntersuchungen gegen die Polizeimannschaft, 1892 Bericht über einen Beleidigungsprozess eines Juden gegen einen Polizisten, Band 5, 1889 - 1897; </ref> </br>
18.007

Bearbeitungen