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Im Dezember 2005 wurde Gottfried K. vor dem Schwurgericht in der Fürther Straße in Nürnberg zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Sein Verteidiger hatte zuvor den Tathergang als Ergebnis einer Rangelei geschildert und somit das Lösen des tödlichen Schusses lediglich als fahrlässige Tötung bezeichnet. Dieser Argumentation folgte weder der Oberstaatsanwalt Wolfgang Träg, noch der Vorsitzende Richter Peter Wörner. Das Verfahren, das mehrere Verfahrenstage beinhaltete, wurde durch ein größeres mediales Interesse verfolgt. Deshalb wurden unter anderem auch die Sicherheitsvorkehrungen drastisch erhöht. So mussten alle Besucher sich vor der Verhandlung kontrollieren lassen und ihre Taschen öffnen bzw. abgeben. Zusätzlich trugen die Justizbeamten Schutzwesten.  
 
Im Dezember 2005 wurde Gottfried K. vor dem Schwurgericht in der Fürther Straße in Nürnberg zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Sein Verteidiger hatte zuvor den Tathergang als Ergebnis einer Rangelei geschildert und somit das Lösen des tödlichen Schusses lediglich als fahrlässige Tötung bezeichnet. Dieser Argumentation folgte weder der Oberstaatsanwalt Wolfgang Träg, noch der Vorsitzende Richter Peter Wörner. Das Verfahren, das mehrere Verfahrenstage beinhaltete, wurde durch ein größeres mediales Interesse verfolgt. Deshalb wurden unter anderem auch die Sicherheitsvorkehrungen drastisch erhöht. So mussten alle Besucher sich vor der Verhandlung kontrollieren lassen und ihre Taschen öffnen bzw. abgeben. Zusätzlich trugen die Justizbeamten Schutzwesten.  
 
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[[Datei:NL-FW 04 1407 KP Schaack Mord an Yusuf 7 Februar 2004.jpg|mini|rechts|Vorrübergehende Gedenkstätte am Tatort, Feb. 2004]]
 
Richter Wörner beendete die Sitzung mit den Worten: Die vier Jugendlichen trifft keine Schuld am Zustandekommen der Auseinandersetzung. Vielmehr sei der vorbestrafte Angeklagte hoch-aggressiv und hätte seinen Frust an den Jugendlichen abreagiert, weshalb der Richter davon ausging, dass der Täter den Tod des Jugendlichen billigend in Kauf genommen hat. Ein junger, gesunder, hoffnungsvoller Mann ist sinnlos, grundlos und zufällig getötet worden.
 
Richter Wörner beendete die Sitzung mit den Worten: Die vier Jugendlichen trifft keine Schuld am Zustandekommen der Auseinandersetzung. Vielmehr sei der vorbestrafte Angeklagte hoch-aggressiv und hätte seinen Frust an den Jugendlichen abreagiert, weshalb der Richter davon ausging, dass der Täter den Tod des Jugendlichen billigend in Kauf genommen hat. Ein junger, gesunder, hoffnungsvoller Mann ist sinnlos, grundlos und zufällig getötet worden.
  
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