S-Bahn: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Stadt Fürth ===
=== Stadt Fürth ===
Neben Beschwerden über eine schlechte Informationspolitik seitens der Deutschen Bahn vertritt die Stadt Fürth die Auffassung, dass der mit dem "Verschwenk" der Trasse durchs Knoblauchsland verbundene Landschaftsverbrauch in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen stehe und lehnt daher nach wie vor den S-Bahn Verschwenk ab<ref name="SR221008">Einstimmiger Beschluss des Stadtrats vom 22.10.2008</ref>. Infolge des am [[30. Januar]] [[2014]] durch das Eisenbahnbundesamt ergangenen Planfeststellungsbeschlusses zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 16 "Fürth-Nord" trifft die Stadt Fürth Vorkehrungen für die Klageerhebung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Sie stimmt ihr Vorgehen dabei mit weiteren Betroffenen und Interressenten, wie den im Bauernverband vertretenen Landwirten, dem Bund Naturschutz und dem Aktionsbündnis "Pro S-Bahn ohne Verschwenk" ab. Involviert sind dabei das Stadtplanugsamt zum Abgleich der Antragsunterlagen mit dem Planfeststellungsbeschluss, die städtische Tochter [[infra]] zur Befassung mit dem Grundwasserschutz und das Ordnungsamt zur Befassung mit Natur- und Artenschutz. Die juristische Vertretung der Stadt soll die Kanzlei Baumann aus Würzburg übernehmen. Die Frist zum Einlegen von Rechtmitteln endet für die Stadt Fürth am [[14. April]] <ref name="SRV200314">Beschlussvorlage für den Stadtrat vom 20.03.2014</ref>.
Neben Beschwerden über eine schlechte Informationspolitik seitens der Deutschen Bahn vertritt die Stadt Fürth die Auffassung, dass der mit dem "Verschwenk" der Trasse durchs Knoblauchsland verbundene Landschaftsverbrauch in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen stehe und lehnt daher nach wie vor den S-Bahn Verschwenk ab<ref name="SR221008">Einstimmiger Beschluss des Stadtrats vom 22.10.2008</ref>. Infolge des am [[30. Januar]] [[2014]] durch das Eisenbahnbundesamt ergangenen Planfeststellungsbeschlusses zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 16 "Fürth-Nord" trifft die Stadt Fürth Vorkehrungen für die Klageerhebung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Sie stimmt ihr Vorgehen dabei mit weiteren Betroffenen und Interressenten, wie den im Bauernverband vertretenen Landwirten, dem Bund Naturschutz und dem Aktionsbündnis "Pro S-Bahn ohne Verschwenk" ab. Involviert sind dabei das Stadtplanugsamt zum Abgleich der Antragsunterlagen mit dem Planfeststellungsbeschluss, die städtische Tochter [[infra]] zur Befassung mit dem Grundwasserschutz und das Ordnungsamt zur Befassung mit Natur- und Artenschutz. Die juristische Vertretung der Stadt soll die Kanzlei Baumann aus Würzburg übernehmen. Die Frist zum Einlegen von Rechstmitteln endet für die Stadt Fürth am [[14. April]] <ref name="SRV200314">Beschlussvorlage für den Stadtrat vom 20.03.2014</ref>.


=== Bund Naturschutz und Landwirte ===
=== Bund Naturschutz und Landwirte ===

Version vom 23. März 2014, 21:58 Uhr

Fürth wird ab dem Jahr 2010 mit dem Ausbau der Bahnstrecke Nürnberg–Bamberg an die S-Bahnstrecke Nürnberg–Forchheim angeschlossen.

Geplantes Angebot

Zwischen Nürnberg und Erlangen soll dann ein 20-Minuten-Takt, zwischen Erlangen und Forchheim ein 40-Minuten-Takt angeboten werden. Die S-Bahnstrecke wird vollständig im Tarifsystem des Verkehrsverbund Großraum Nürnberg verkehren.

Geplante Haltestellen in Fürth

Ausbau

Viergleisiger Ausbau Nürnberg–Fürth

Am 10. August 2006 fand der Spatenstich für den viergleisigen Ausbau im Streckenabschnitt Nürnberg–Fürth statt, nach dessen Abschluss das nördliche der vier Gleise der S-Bahn zur Verfügung stehen soll. Im Hauptbahnhof wird die S-Bahn-Strecke zweigleisig verlaufen und in Fürth-Stadeln wieder in eine eingleisige Strecke übergehen. Zwischen Fürth-Steinach und Eltersdorf wird die Strecke wiederum zweigleisig das Stadtgebiet verlassen.

Verschwenk ins Knoblauchsland

Zur besseren Erschließung der Gewerbegebiete Nürnberg-Schmalau und Fürth-Bislohe soll die Strecke dorthin verschwenkt werden, wo ursprünglich geplant war, durch Verbindung bestehender Gewerbeflächen ein gemeinsames Technologie-Gewerbegebiet der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen zu errichten. Im Zuge dieser Verschwenkung sollten neue Bahnhöfe in Fürth-Stadeln, in Nürnberg-Schmalau und bei Erlangen-Eltersdorf entstehen.

Kritik

Abgeräumte Kleingartenfläche am Scherbsgraben

Seit Beginn der Bautätigkeiten auf Fürther Stadtgebiet reißen Ärger und Unmut gegenüber der Deutschen Bahn nicht ab.

Anwohner

Häufigste Kritikpunkte sind mangelhafte Information und schlechte Koordination seitens der Bahn gegenüber den Anwohnern.

Denkmalschutz

Weiterhin ist die Verstümmelung des Fürther Bahnhofgebäudes zu nennen, dessen Bahnsteig zu Gleis 1 abgebaut wird. Die historischen gußeisernen Säulen konnten nur auf Intervention des DB Bahnmuseums Nürnberg vor der Verschrottung bewahrt werden und werden nun eingelagert.

Stadt Fürth

Neben Beschwerden über eine schlechte Informationspolitik seitens der Deutschen Bahn vertritt die Stadt Fürth die Auffassung, dass der mit dem "Verschwenk" der Trasse durchs Knoblauchsland verbundene Landschaftsverbrauch in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen stehe und lehnt daher nach wie vor den S-Bahn Verschwenk ab[1]. Infolge des am 30. Januar 2014 durch das Eisenbahnbundesamt ergangenen Planfeststellungsbeschlusses zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 16 "Fürth-Nord" trifft die Stadt Fürth Vorkehrungen für die Klageerhebung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Sie stimmt ihr Vorgehen dabei mit weiteren Betroffenen und Interressenten, wie den im Bauernverband vertretenen Landwirten, dem Bund Naturschutz und dem Aktionsbündnis "Pro S-Bahn ohne Verschwenk" ab. Involviert sind dabei das Stadtplanugsamt zum Abgleich der Antragsunterlagen mit dem Planfeststellungsbeschluss, die städtische Tochter infra zur Befassung mit dem Grundwasserschutz und das Ordnungsamt zur Befassung mit Natur- und Artenschutz. Die juristische Vertretung der Stadt soll die Kanzlei Baumann aus Würzburg übernehmen. Die Frist zum Einlegen von Rechstmitteln endet für die Stadt Fürth am 14. April [2].

Bund Naturschutz und Landwirte

Kulturlandschaft Stadelner Hard. Wie lange noch ?

Auch der Bund Naturschutz und die betroffenen Landwirte lehnen den Verschwenk ins Knoblauchsland wegen der Zerstörung landwirtschaftlicher Nutzflächen ab[3], wobei die Qualität dieser Nutzflächen zwischen Frankenschnellweg und Einflugschneise des Nürnberger Flughafens umstritten ist.

Literatur

  • Alex Schilcher: Die S-Bahn Nürnberg - maßgeschneidert für die Industrieregion Mittelfranken. In: Bundesbahndirektion Nürnberg. Hrsg.: H. Weigelt. Darmstadt, 1993, S. 105-110
  • Charlotte Bühl: S-Bahn. In: Michael Diefenbacher; Rudolf Endres (Hrsg.): Stadtlexikon Nürnberg. Nürnberg: W. Tümmels Verlag, 1999, ISBN 3-921590-69-8 - im Netz
  • Ausbau der S-Bahn-Linie S1 Teilabschnitt Nürnberg-Fürth-Erlangen-Forchheim(-Bamberg). Faltprospekt, DB Projektbau GmbH, April 2010

Lokalpresse

Siehe auch

Weblinks

  • Verkehrsverbund Großraum Nürnberg - Wikipedia

Einzelnachweise

  1. Einstimmiger Beschluss des Stadtrats vom 22.10.2008
  2. Beschlussvorlage für den Stadtrat vom 20.03.2014
  3. Volker Dittmar: "Umstrittene Bahnstrecke auf dem Prüfstand: Endlich ist der Weg frei für ein neues Gutachten zum heftig kritisierten Schwenk durch das Knoblauchsland.", Artikel vom 10.09.2009 (siehe Rubrik Literatur)