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Am 12. August befahl ein Rathserlaß, unterzeichnet von VolkHamer, Rathsschreiber, das Mandat soll nach Speyer geschickt und die Gesandten zum fleißigen Sollicitiren aufgefordert wer­den. Zwei Tage später ging ein Schreiben an Thomas und Philipp Löffelholz in Speyer ab, mit dem Auftrage, die Ein­gabe an den Kaiser (Maximilian II.) zu übergeben. Am 20. be­richteten die Nürnberger Gesandten über ihre Audienz bei dem
 
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Kaiser, dec die Sache in Ueberlegung ziehen wolle. Sie Über­ gaben die Beschwerdeschrift und erwähnten, daß der Domprobstschon 1561 sich feindlich gegen Nürnberg benommen habe. Wirk­lich erfolgte am 25. der Befehl des Kaisers an den Bischof von Bamberg, bei Vermeidung schwerer Strafe und Ungnade und einer Buße von 60 Aß löthigen Goldes, Band und Eisen wieder an Ort und Stelle zu bringen, Alles in vorigen Stand zu
Am 12. August befahl ein Rathserlaß, unterzeichnet von VolkHamer, Rathsschreiber, das Mandat soll nach Speyer geschickt
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setzen und sich fernerer Uebergriffe zu enthalten. Maximilian II. war gegen den Bischof überhaupt ungünstig gestimmt. Bei seiner Anwesenheit in Nürnberg in demselben Jahre hatte er am 8. Juni alle Fürsten zum Frühmal eingeladen, mit einziger Ausnahme des Bischofs, der dann in aller Frühe und Stille
und die Gesandten zum fleißigen Sollicitiren aufgefordert wer­
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wegritt, verstimmt über den schlechten nnd ungnädigen Bescheid, den er wegen einer übel aufgenommenen Werbung erhalten hatte.— Der am 12. September in Nürnberg angekommene Kaiserliche Kammergerichtsbote Hans Baumann berichtete, das Kaiserliche Mandat an den Bischof Veit abgegeben, aber keine Antwort erhalten zu haben. Der Rath beschloß hierauf am am 14. September, der Kammerbote sollte vier Gulden Reiseentschädigung bekommen und die Hauptleute in Fürth sollten wissen lassen, wann die Bamberger Band und Eisen zurückbringen würden. Sie sollten die Rückgabe solange verzögern bis der Syndikus mit dem Notar von Nürnberg gekommen sei. Dann solle die Sache so öffentlich als möglich verhandelt werden.
den. Zwei Tage später ging ein Schreiben an Thomas und
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Diese Vorsicht war unnöthig, denn der Bischof dachte noch lange nicht an Restitution. Am 2. Oktober beschloß der Rath, daß, da die „Bamberger bis jetzt nicht parirt", die Gesandten in Speyer zu weiterem Vorgehen bei dem Kaiser zu instruiren seien und am 12. Oktober wurde „die Supplikation" des Rathes pro
Philipp Löffelholz in Speyer ab, mit dem Auftrage, die Ein­
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oxoontione mundati poenuli8 an denselben abgesendet. Die Ge­sandten berichteten, sie hätten die Supplikation an den ReichshofVicekanzler Doktor Weber überantwortet; der bischöfliche Ge­-[]
gabe an den Kaiser (Maximilian II.) zu übergeben. Am 20. be­
 
richteten die Nürnberger Gesandten über ihre Audienz bei dem
 
Kaiser, dec die Sache in Ueberlegung ziehen wolle. Sie Über­
 
gaben die Beschwerdeschrift und erwähnten, daß der Domprobst
 
schon 1561 sich feindlich gegen Nürnberg benommen habe. Wirk­
 
lich erfolgte am 25. der Befehl des Kaisers an den Bischof von
 
Bamberg, bei Vermeidung schwerer Strafe und Ungnade und
 
einer Buße von 60 Aß löthigen Goldes, Band und Eisen wieder
 
an Ort und Stelle zu bringen, Alles in vorigen Stand zu
 
setzen und sich fernerer Uebergriffe zu enthalten. Maximilian II.
 
war gegen den Bischof überhaupt ungünstig gestimmt.
 
Bei
 
seiner Anwesenheit in Nürnberg in demselben Jahre hatte er
 
am 8. Juni alle Fürsten zum Frühmal eingeladen, mit einziger
 
 
 
Ausnahme des Bischofs, der dann in aller Frühe und Stille
 
wegritt, verstimmt über den schlechten nnd ungnädigen Bescheid,
 
den er wegen einer übel aufgenommenen Werbung erhalten
 
hatte.— Der am 12. September in Nürnberg angekommene
 
Kaiserliche Kammergerichtsbote Hans Baumann berichtete, das
 
Kaiserliche Mandat an den Bischof Veit abgegeben, aber keine
 
Antwort erhalten zu haben. Der Rath beschloß hierauf am
 
am 14. September, der Kammerbote sollte vier Gulden Reiseentschädigung bekommen und die Hauptleute in Fürth sollten
 
wissen lassen, wann die Bamberger Band und Eisen zurückbringen
 
würden. Sie sollten die Rückgabe solange verzögern bis der
 
Syndikus mit dem Notar von Nürnberg gekommen sei. Dann
 
solle die Sache so öffentlich als möglich verhandelt werden.
 
Diese Vorsicht war unnöthig, denn der Bischof dachte noch lange
 
nicht an Restitution. Am 2. Oktober beschloß der Rath, daß,
 
da die „Bamberger bis jetzt nicht parirt", die Gesandten in
 
Speyer zu weiterem Vorgehen bei dem Kaiser zu instruiren seien
 
und am 12. Oktober wurde „die Supplikation" des Rathes pro
 
oxoontione mundati poenuli8 an denselben abgesendet. Die Ge­
 
sandten berichteten, sie hätten die Supplikation an den ReichshofVicekanzler Doktor Weber überantwortet; der bischöfliche Ge­
 

Version vom 25. Juli 2024, 13:23 Uhr

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Vierte Periode (1570). 43

Am 12. August befahl ein Rathserlaß, unterzeichnet von VolkHamer, Rathsschreiber, das Mandat soll nach Speyer geschickt und die Gesandten zum fleißigen Sollicitiren aufgefordert wer­den. Zwei Tage später ging ein Schreiben an Thomas und Philipp Löffelholz in Speyer ab, mit dem Auftrage, die Ein­gabe an den Kaiser (Maximilian II.) zu übergeben. Am 20. be­richteten die Nürnberger Gesandten über ihre Audienz bei dem Kaiser, dec die Sache in Ueberlegung ziehen wolle. Sie Über­ gaben die Beschwerdeschrift und erwähnten, daß der Domprobstschon 1561 sich feindlich gegen Nürnberg benommen habe. Wirk­lich erfolgte am 25. der Befehl des Kaisers an den Bischof von Bamberg, bei Vermeidung schwerer Strafe und Ungnade und einer Buße von 60 Aß löthigen Goldes, Band und Eisen wieder an Ort und Stelle zu bringen, Alles in vorigen Stand zu setzen und sich fernerer Uebergriffe zu enthalten. Maximilian II. war gegen den Bischof überhaupt ungünstig gestimmt. Bei seiner Anwesenheit in Nürnberg in demselben Jahre hatte er am 8. Juni alle Fürsten zum Frühmal eingeladen, mit einziger Ausnahme des Bischofs, der dann in aller Frühe und Stille wegritt, verstimmt über den schlechten nnd ungnädigen Bescheid, den er wegen einer übel aufgenommenen Werbung erhalten hatte.— Der am 12. September in Nürnberg angekommene Kaiserliche Kammergerichtsbote Hans Baumann berichtete, das Kaiserliche Mandat an den Bischof Veit abgegeben, aber keine Antwort erhalten zu haben. Der Rath beschloß hierauf am am 14. September, der Kammerbote sollte vier Gulden Reiseentschädigung bekommen und die Hauptleute in Fürth sollten wissen lassen, wann die Bamberger Band und Eisen zurückbringen würden. Sie sollten die Rückgabe solange verzögern bis der Syndikus mit dem Notar von Nürnberg gekommen sei. Dann solle die Sache so öffentlich als möglich verhandelt werden. Diese Vorsicht war unnöthig, denn der Bischof dachte noch lange nicht an Restitution. Am 2. Oktober beschloß der Rath, daß, da die „Bamberger bis jetzt nicht parirt", die Gesandten in Speyer zu weiterem Vorgehen bei dem Kaiser zu instruiren seien und am 12. Oktober wurde „die Supplikation" des Rathes pro oxoontione mundati poenuli8 an denselben abgesendet. Die Ge­sandten berichteten, sie hätten die Supplikation an den ReichshofVicekanzler Doktor Weber überantwortet; der bischöfliche Ge­-[]