Wilhelm-Löhe-Straße 9: Unterschied zwischen den Versionen

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==Literatur==
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* Gisela Naomi Blume: ''Mikwen in Fürth - "Die Kellerquellenbäder der Israelitinnen"''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 3/2011, S.72 - 74
* Gisela Naomi Blume: ''Mikwen in Fürth - "Die Kellerquellenbäder der Israelitinnen"''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 3/2011, S.72 - 74
== Einzelnachweise ==
<references />


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 9. August 2024, 14:52 Uhr

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Wilhelm-Löhe-Straße 9 - die ehem. Textilreinigung Dubrau in der Altstadt, Aug. 2023
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Freistehender, zweigeschossiger und traufseitiger Satteldachbau mit Aufzugsdächlein und verputztem Fachwerkobergeschoss und -giebel, um 1700; Teil des Ensembles Altstadt.

Die Mikwe[1]

Das Anwesen war seit 1810 war es Eigentum der Färbers- und Wirtsfamilie Höfler. Johann Friedrich Höfler errichtete 1826 ein hölzernes Badehäuschen hinter seinem Waschhaus, direkt in der Rednitz. Als sich zeigte, dass das Holzhäuschen im Winter ungeeignet war, beantragte Höfler die Erlaubnis zum Bau eines „durchaus massiven Badehauses“ mit vier Badezimmern und einer Küche „mit allen Bequemlichkeiten“.[2] Doch dieser Plan wurde erst 1834 ausgeführt, nachdem die Mikwe in der Neuschul geschlossen war.

Aufgrund der Komplikationen mit der Neuschul-Mikwe schlossen "Brandeis, Osterberg, Feuchtwanger und Hechinger am 5. August 1834 heimlich einen Vertrag mit Höfler, in dem dieser sich verpflichtete,

1. auf eigene Rechnung ein Badehaus mit einem Duckraum und einem geräumigen Nebenzimmer zu bauen,
2. die Duck nach Angaben eines jüdischen Fachmannes zu bauen, damit sie den religiösen Vorschriften genüge, und nötige Reparaturen nur nach Absprache vorzunehmen,
3. beide Räume täglich zu heizen, und der Duck immer genug warmes Wasser beizumischen, wenn es die Mikwenfrau verlange, sodass zu keiner Jahreszeit Klage wegen kalten Wassers geführt werden könne,
4. das Nebenzimmer mit sechs Sesseln, einigen Tischen und Spiegeln zu möblieren,
5. das Zimmer und das Bad reinigen zu lassen und gehörig zu beleuchten,
6. die Duck ohne Einwilligung nicht anderweitig zu verpachten und
7. ausschließlich die von seinen Vertragspartnern bestellte Mikwenfrau anzunehmen.

Wenn Frauen für den Abend angemeldet wurden, durfte Höfler schon eine Stunde vor Nacht niemand anderen mehr hinein lassen, damit die badenden Frauen nicht gestört würden. Für die Benutzung sollten die Frauen je nach ihrer finanziellen Lage zwischen sechs und 18 Kreutzer je Bad bezahlen. Der Vertrag sollte zunächst zehn Jahre gelten.[3]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Gisela Naomi Blume: Mikwen in Fürth - "Die Kellerquellenbäder der Israelitinnen". In: Fürther Geschichtsblätter, 3/2011, S.72 - 74
  2. Blume zitiert aus StAFü Fach 27/19 Die Errichtung einer Reinigungsbade-Anstalt mittels Wannen. Benützung der Hoefler’schen Badeanstalt 1834
  3. Blume, S. 72

Siehe auch


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