Integrationsbeirat: Unterschied zwischen den Versionen

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==Zusammensetzung==
==Zusammensetzung==
Das Gremium besteht aus 21 Personen, die alle vier Jahre neu benannt werden. Es offen für alle Fürtherinnen und Fürther, unabhängig von Alter, körperlicher Einschränkungen, ethnischer, religiöser, kultureller oder sexueller Zugehörigkeit. Zugleich müssen Bewerberinnen und Bewerber selbst aus einem anderen Land zugezogen sein oder mindestens ein Elternteil aus einem anderen Land kommend haben, volljährig sein, mindestens seit sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Fürth haben und Engagement, Kompetenz und Erfahrung im Integrationsbereich besitzen.<ref name="LI" /> Die Bewerbungen koordiniert das ''Büro für Migration und Vielfalt'' der Stadt Fürth.
Das Gremium besteht aus 21 Personen, die alle vier Jahre neu benannt werden. Es offen für alle Fürtherinnen und Fürther, unabhängig von Alter, körperlicher Einschränkungen, ethnischer, religiöser, kultureller oder sexueller Zugehörigkeit. Zugleich müssen Bewerberinnen und Bewerber selbst aus einem anderen Land zugezogen sein oder mindestens ein Elternteil aus einem anderen Land kommend haben, volljährig sein, mindestens seit sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Fürth haben und Engagement, Kompetenz und Erfahrung im Integrationsbereich besitzen.<ref name="LI" /> Die Bewerbungen koordiniert das ''Büro für Migration und Vielfalt und Integrationsbeirat'' der Stadt Fürth.


==Aufgaben des Integrationsbeirats==
==Aufgaben des Integrationsbeirats==

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2024, 10:12 Uhr

Der Integrationsbeirat der Stadt Fürth vertritt die Interessen für migrantenspezifische Belange und Bedürfnisse politisch und gesellschaftlich.[1]

Zusammensetzung

Das Gremium besteht aus 21 Personen, die alle vier Jahre neu benannt werden. Es offen für alle Fürtherinnen und Fürther, unabhängig von Alter, körperlicher Einschränkungen, ethnischer, religiöser, kultureller oder sexueller Zugehörigkeit. Zugleich müssen Bewerberinnen und Bewerber selbst aus einem anderen Land zugezogen sein oder mindestens ein Elternteil aus einem anderen Land kommend haben, volljährig sein, mindestens seit sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Fürth haben und Engagement, Kompetenz und Erfahrung im Integrationsbereich besitzen.[1] Die Bewerbungen koordiniert das Büro für Migration und Vielfalt und Integrationsbeirat der Stadt Fürth.

Aufgaben des Integrationsbeirats

Der Integrationsbeirat vertritt alle Belange und Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund in Fürth unter Berücksichtigung ihrer Vielfalt. Darunter fallen die aktive Unterstützung der Integrationspolitik in der Stadt Fürth, die Beratung des Stadtrates und der Verwaltung in allen Fragen, die die Integrationspolitik betreffen und in den eigenen Wirkungskreis der Stadt Fürth fallen, und die Unterstützung und Beratung von Vereinen und Gruppen in seinem Tätigkeitsbereich in der Stadt Fürth. Der Integrationsbeirat kann hierzu Empfehlungen an den Stadtrat aussprechen und Anträge und Anfragen an den Stadtrat, den zuständigen Stadtratsausschuss oder die Verwaltung stellen.[1]

Lokalberichterstattung

  • Volker Dittmar: Fürther Integrationsbeirat: 15 Vertreter gewählt. In: Onlineportal nordbayern.de, Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. KG, vom 29. Dezember 2016, aufgerufen am 2. August 2024 - online
  • N.N.: Neuer Integrationsbeirat für Fürth. In: Fürther Nachrichten vom 12. August 2024 (Druckausgabe)

Weblink

  • Der Integrationsbeirat auf Fuerth.de
  • Satzung der Stadt Fürth für den Beirat für Integration vom 21. Dezember 2023. In: INFÜ Nr. 1 vom 17. Januar 2024, aufgerufen am 1. August 2024 - online PDF (382 kB)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Büro für Migration und Vielfalt und Integrationsbeirat (Stadt Fürth). In: Lokale Informationen, Landratsamt Fürth, Zirndorf, sowie Stadt Fürth, Bildungsbüro, vom 18. Juni 2024, aufgerufen am 1. August 2024 - online

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