Naturdenkmäler (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Stadelner Kiefer]] in [[Stadeln]] (2013 gefällt wegen Altersschwäche)
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== Sonstiges ==
Im Dezember 1954 wurden vom Grünflächenamt 84 junge Lindenbäumchen zwischen [[Jakobinenstraße |Jakobinen-]] und [[Schwabacher Straße]] gepflanzt.<ref>{{BuchQuelle|Fürth 1954/55 (Buch)|Seite=54; Freitag, 10. Dezember 1954}}</ref>


== Städtische Verantwortlichkeiten ==
== Städtische Verantwortlichkeiten ==

Aktuelle Version vom 30. November 2024, 23:34 Uhr

Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.


Fürther Naturdenkmäler

In der Stadt Fürth gibt es aktuell 32 Naturdenkmäler:

Ehemalige Naturdenkmäler

Sonstiges

Im Dezember 1954 wurden vom Grünflächenamt 84 junge Lindenbäumchen zwischen Jakobinen- und Schwabacher Straße gepflanzt.[1]

Städtische Verantwortlichkeiten

Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.

Strafen

Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Literatur

Siehe auch

Weblinks

  • Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - online

Einzelnachweise

  • Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - online
  1. Autorenkollektiv: Fürth 1954/55. Städtebilder Verlag, 2003, S. 54; Freitag, 10. Dezember 1954.