Diskussion:Flurdenkmale: Unterschied zwischen den Versionen

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: Laut Definition zählt das nicht dazu. Schon das Denkmal am Zusammenfluss ist ein Grenzfall. --[[Benutzer:Vidicon|Vidicon]] ([[Benutzer Diskussion:Vidicon|Diskussion]]) 19:54, 29. Nov. 2014 (CET)
: Laut Definition zählt das nicht dazu. Schon das Denkmal am Zusammenfluss ist ein Grenzfall. --[[Benutzer:Vidicon|Vidicon]] ([[Benutzer Diskussion:Vidicon|Diskussion]]) 19:54, 29. Nov. 2014 (CET)
::Dann ist der Luisenstein wohl auch so ein Grenzfall? --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] ([[Benutzer Diskussion:Doc Bendit|Diskussion]]) 07:20, 30. Nov. 2014 (CET)
::Dann ist der Luisenstein wohl auch so ein Grenzfall? --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] ([[Benutzer Diskussion:Doc Bendit|Diskussion]]) 07:20, 30. Nov. 2014 (CET)
::: Der stand bis in die 50er auf der Flur, muss man historisch sehen.--[[Benutzer:Vidicon|Vidicon]] ([[Benutzer Diskussion:Vidicon|Diskussion]]) 15:30, 30. Nov. 2014 (CET)

Aktuelle Version vom 30. November 2014, 15:30 Uhr

In wie weit zählen denn die Denkmäler im Stadtpark (z.B. Königswarter, Bernet, Schiller, usw.) zu den Flurdenkmalen? Oder der Gedenkstein für die Errichtung der Jubiläumsanlage im Gleisdreieck an der Parkstraße? Gibt es überhaupt eine Liste in der Stadtverwaltung (Stadtgartenamt o.Ä.) wo solche Sachen erfasst sind oder müssen wir die wieder selber machen? --Doc Bendit (Diskussion) 13:54, 29. Nov. 2014 (CET)

Laut Definition zählt das nicht dazu. Schon das Denkmal am Zusammenfluss ist ein Grenzfall. --Vidicon (Diskussion) 19:54, 29. Nov. 2014 (CET)
Dann ist der Luisenstein wohl auch so ein Grenzfall? --Doc Bendit (Diskussion) 07:20, 30. Nov. 2014 (CET)
Der stand bis in die 50er auf der Flur, muss man historisch sehen.--Vidicon (Diskussion) 15:30, 30. Nov. 2014 (CET)