Denkmalliste: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Denkmalliste''' der Stadt Fürth wird vom [http://www.blfd.bayern.de/ Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege] geführt. Rechtsgrundlage ist der Artikel 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Zur Aufnahme oder Streichung von Baudenkmälern kann die Stadt Fürth Stellung nehmen, hat aber kein Vetorecht: "''Die Eintragung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen im Benehmen mit der Gemeinde''" (Art. 2, 2 DSchG). Zum 1. Januar 2014 | Die '''Denkmalliste''' der Stadt Fürth wird vom [http://www.blfd.bayern.de/ Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege] geführt. Rechtsgrundlage ist der Artikel 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Zur Aufnahme oder Streichung von Baudenkmälern kann die Stadt Fürth Stellung nehmen, hat aber kein Vetorecht: "''Die Eintragung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen im Benehmen mit der Gemeinde''" (Art. 2, 2 DSchG). Zum 1. Januar 2014 beinhaltete die Denkmalliste Fürth 1703 Baudenkmäler sowie neun Ensembles. Im FürthWiki gibt es für jedes Baudenkmal einen gesonderten Artikel (siehe [http://www.fuerthwiki.de/wiki/index.php?title=Kategorie:Denkmalliste Kategorie Denkmalliste]). | ||
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Version vom 3. Dezember 2014, 15:49 Uhr
Die Denkmalliste der Stadt Fürth wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt. Rechtsgrundlage ist der Artikel 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Zur Aufnahme oder Streichung von Baudenkmälern kann die Stadt Fürth Stellung nehmen, hat aber kein Vetorecht: "Die Eintragung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen im Benehmen mit der Gemeinde" (Art. 2, 2 DSchG). Zum 1. Januar 2014 beinhaltete die Denkmalliste Fürth 1703 Baudenkmäler sowie neun Ensembles. Im FürthWiki gibt es für jedes Baudenkmal einen gesonderten Artikel (siehe Kategorie Denkmalliste).