Denkmalliste: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Denkmalliste''' der Stadt Fürth wird vom [http://www.blfd.bayern.de/ Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege] geführt. Rechtsgrundlage ist der Artikel 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Zur Aufnahme oder Streichung von Baudenkmälern kann die Stadt Fürth Stellung nehmen, hat aber kein Vetorecht: "''Die Eintragung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen im Benehmen mit der Gemeinde''" (Art. 2, 2 DSchG). Zum 1. Januar 2015 beinhaltete die Denkmalliste Fürth 1694 Baudenkmäler (1. Januar 2014: 1703) sowie neun Ensembles und 59 Bodendenkmäler. Im FürthWiki gibt es für jedes Baudenkmal einen gesonderten Artikel (siehe [http://www.fuerthwiki.de/wiki/index.php?title=Kategorie:Denkmalliste Kategorie Denkmalliste]).  
Die '''Denkmalliste''' der Stadt Fürth wird vom [http://www.blfd.bayern.de/ Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege] geführt. Rechtsgrundlage ist der Artikel 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Zur Aufnahme oder Streichung von Baudenkmälern kann die Stadt Fürth Stellung nehmen, hat aber kein Vetorecht: "''Die Eintragung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen im Benehmen mit der Gemeinde''" (Art. 2, 2 DSchG). Zum 1. Januar 2015 beinhaltete die Denkmalliste Fürth 1694 Baudenkmäler (1. Januar 2014: 1703) sowie neun Ensembles und 59 Bodendenkmäler.<br>
Im FürthWiki gibt es für jedes Baudenkmal einen gesonderten Artikel, siehe [[:Kategorie:Denkmalliste]].  
==Literatur==
==Literatur==
*{{BuchQuelle|Stadt und Landkreis Fürth (Buch)}}
*{{BuchQuelle|Stadt und Landkreis Fürth (Buch)}}

Version vom 21. Januar 2015, 07:55 Uhr

Die Denkmalliste der Stadt Fürth wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt. Rechtsgrundlage ist der Artikel 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Zur Aufnahme oder Streichung von Baudenkmälern kann die Stadt Fürth Stellung nehmen, hat aber kein Vetorecht: "Die Eintragung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen im Benehmen mit der Gemeinde" (Art. 2, 2 DSchG). Zum 1. Januar 2015 beinhaltete die Denkmalliste Fürth 1694 Baudenkmäler (1. Januar 2014: 1703) sowie neun Ensembles und 59 Bodendenkmäler.
Im FürthWiki gibt es für jedes Baudenkmal einen gesonderten Artikel, siehe Kategorie:Denkmalliste.

Literatur

Siehe auch

Weblinks