Ehrenbürgerrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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* Satzung über Auszeichungen in der Stadt Fürth - [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/ortsrecht_2/10_6_satzung_ueber_auszeichnungen_in_der_stadt_fuerth.pdf im Internet]
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* Satzung über Auszeichungen in der Stadt Fürth - http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/10_6_satzung_ueber_auszeichnungen_in_der_stadt_fuerth.pdf im Internet]
  
  

Version vom 25. Februar 2015, 09:41 Uhr

Das Ehrenbürgerrecht ist eine Auszeichnung der Stadt Fürth.

Voraussetzungen

Das Ehrenbürgerrecht kann an Personen verliehen werden, die durch ihr öffentliches Wirken entscheidend die Entwicklung der Stadt beeinflusst und das Wohl der Bürgerschaft gefördert haben.[1]

Ausführung

Der Ehrenbürgerbrief wird in einer massiv silbernen Kassette übergeben.[2]

Inhaber

Ehrenbürger(innen)


Siehe auch

Weblinks


Einzelnachweise

  1. Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth 1991, S.2
  2. Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth 1991, S.3