Diskussion:Schloßweg

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Version vom 4. September 2019, 10:49 Uhr von Marocco (Diskussion | Beiträge)
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Schreibt man den Schloßweg tatsächlich offiziell immer noch Schloßweg? Oder inzwischen Schlossweg?--Marocco (Diskussion) 10:56, 4. Sep. 2019 (CEST)

Eigennamen sind von der neuen ss/ß-Regelung ausgeschlossen. Es bleibt daher beim Schloßweg, der Schloßstraße, dem Schloßhof etc. pp. --Zonebattler (Diskussion) 11:42, 4. Sep. 2019 (CEST)
Naja, ausgenommen nur im Sinne von "müssen". Dürfen tut man schon. Verantwortlich und letztlich ausschlaggebend ist die Stadt.--Marocco (Diskussion) 11:49, 4. Sep. 2019 (CEST)