Wasserversorgung der Lungenheilstätte

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Zur Wasserversorgung der Lungenheilstätte wurde von der Fa. Fürther Tiefbohranstalt und Pumpenbau Gebrüder Gilde ein Bohrbrunnen hergestellt, der sich im Hof der Anstalt befand und eine Tiefe von 54,7 m unter Gelände hatte. Die zugehörige Kolbenpumpe förderte mit knapp 8 l/min (0,13 l/s) in einen auf dem Dachboden gelegenen eisernen Hochbehälter, der einen Inhalt von 9 m3 bei einem höchsten Wasserspiegel von +381,00 m aufwies.[1]

Ungenügende Wasserversorgungsanlage des Heilstättenneubaus

Die installierte Pumpe konnte jedoch nur intermittierend laufen: Nach etwa einer halben Stunde sank der Wasserspiegel so stark ab, dass Luft angesaugt wurde; dann musste die Pumpe so lange außer Betrieb gesetzt werden, bis wieder ein ausreichender Wiederanstieg des Wasserspiegels eingetreten war.

Anfang September 1904 gab der stellvertretende leitende Arzt der Lungenheilstätte an, dass der Brunnen mehrere Tage lang nicht die genügende Wassermenge geliefert habe. Zu dieser Zeit muss wohl der dirigierende Arzt Dr. Angelo Hammelbacher noch im Urlaub gewesen sein, da er Mitte September äußerte, man könne von einem Wassermangel nicht sprechen, weil im vergangenen trockenen Sommer stets hinreichend Wasser aus dem Pumpbrunnen zur Verfügung gestanden hätte. Der Stadtmagistrat forderte daraufhin vom Stadtbauamt eine Stellungnahme an. Die vom Ingenieur Mucke am 15. Oktober gegebene Antwort sagte aus, dass ein Wassermangel nicht eintreten kann, da der Brunnen mehr Wasser liefere als für die Anstalt benötigt würde, was das öftere Überlaufen des Reservoirs beweise. Allerdings müsse aber der Betrieb der Pumpe mit der nötigen Sorgfalt überwacht werden.

Offenbar gab es aber doch Probleme, denn die Heilstättenkommission beschloss Mitte Januar 1905 einen Reservebrunnen anlegen zu lassen. Der Stadtmagistrat beauftragte die Pflegekommission, im Benehmen mit dem Stadtbauamt weitere Erhebungen vorzunehmen und dazu einen Sachverständigen beizuziehen. Am 29. Mai berichtete der Vorsitzende der Pflegekommission, Magistratsrat Heinrich Mailaender über eine Begehung an Ort und Stelle unter Anwesenheit von Baurat Holzer unter Zuziehung des Ingenieurs Kullmann. Er wies darauf hin, dass die bestehenden Missstände der Wasserversorgung sobald als möglich beseitigt werden müssen, was nur durch Anlage einer zweiten Brunnenanlage geschehen könne. Dazu werde sich Herr Ingenieur Kullmann schriftlich äußern. Einen Tag später teilte Kullmann mit, dass die Frage einer ausreichenden Wasserversorgung nur anhand einiger Versuchsbohrungen beantwortet werden kann und er dazu bereits Terrainbegehungen unternommen und in den nächsten Tagen noch weitere vornehmen werde, um über die Orte zu befinden. Für die Durchführung der Bohrungen empfahl er, Kosten von ca. 4000 Mark einzuplanen.

Am 31. Mai meldete Dr. Hammelbacher dem Stadtmagistrat den gänzlichen Ausfall der Wasserversorgung seit dem 28. Mai und den notdürftigen Betrieb durch Anfahren von Wasser. Grund war die völlige Abnutzung der Ledermanschetten am Pumpenkolben, bedingt durch das starke Ansaugen von Sand. In den letzten 5 Monaten waren diese Störungen bereits dreimal aufgetreten, deren Reparatur jedesmal 2 bis 3 Tage in Anspruch nahm. Vier Monate später folgte die nächste Betriebsstörung wegen des gleichen Defekts. Die nächsten Meldungen in gleicher Sache folgten bereits am 15. Oktober und 22. November 1905. Der Ausfall und die Reparatur der Anlage kam weiter regelmäßig vor. Dr. Hammelbacher mahnte in seinen Störungsanzeigen an den Magistrat jeweils die dringliche Lösung der Wasserversorgungsfrage an.

In geheimer Sitzung des Stadtmagistrats vom 2. Juni 1905 wurde nunmehr die Frage aufgeworfen, ob man die Lungenheilstätte an die städtische Wasserleitung anschließen könne und beschlossen, die Verwaltung des städtischen Wasserwerks um Stellungnahme zu Machbarkeit und Kosten aufzufordern. Diese Aufgabe wurde wiederum dem Ingenieur Kullmann übertragen.

Voruntersuchungen

Zivilingenieur Heinrich Kullmann legte mit Schreiben vom 15. Juni 1905 sein Gutachten über die Wasserversorgung des Sanatoriums im Fürther Stadtwald mit Kostenanschlag vor.

Anfangs wies er anhand der von ihm gemessenen Fördermenge des Pumpbrunnens (Messung vom 5. Mai 1905) und einer Wasserbedarfsberechnung die völlige Unzulänglichkeit der bestehenden Anlage nach. Als Grund für die geringe Ergiebigkeit des Brunnens erkannte er dessen sehr kleines Einzugsgebiet. Dann erläuterte Kullmann die beiden Planungsvarianten: neue Tiefbohrung bzw. Anschluss an die städtische Wasserversorgung.

Variante 1: Versorgung durch eine andere Tiefbohrung

Eine grundsätzlich mögliche Vertiefung des Bohrbrunnens kam nicht in Frage, da zum einen damit die bestehende Anlage auf Monate hinaus außer Betrieb zu setzen wäre und andererseits die nötige Verlängerung des Pumpgestänges noch höhere Unterhaltungskosten verursachen sowie die Betriebsstörungsgefahr vergrößern würde. Daher schlug Kullmann vor, das Wasser an einer tiefer gelegenen Stelle zu erbohren. Dafür zog er zwei Orte für Versuchsbohrungen in Betracht: in der Nähe der Bahnstation Weiherhof bzw. etwa 600 m westlich von Oberfürberg. Zunächst sollte nur eine Bohrung bei Weiherhof erfolgen, gegebenenfalls die zweite bei Oberfürberg. Je nach Ergebnis der etwa 60 m tiefen Bohrungen wäre danach die Versorgungsanlage auszulegen. In einem über dem Bohrloch zu errichtenden Pumphäuschen sollte ein Benzin- oder Spiritusmotor das Wasser heben, auch ein elektrischer Betrieb käme in Betracht, was einer späteren Entscheidung vorbehalten bliebe. Das Wasser sollte hierbei im einfachsten Fall in den vorhandenen, schmiedeeisernen Behälter auf dem Dachboden des Sanatoriums gefördert werden.

Der Anschlag für die Baukosten belief sich auf insgesamt 24.000 Mark (M); davon entfielen auf 2 Versuchsbohrungen 4000 M, für den Ausbau des Bohrbrunnens 3000 M, für das Pumpenhäuschen 2500 M, komplette maschinelle Einrichtung des Pumpwerks 3600 M, für die Druckleitung 8250 M und für Grunderwerb, Anschlüsse und Unvorhergesehenes 2650 M. Die Jahresbetriebskosten bei einer Tagesförderung von 25 m3 Wasser bei einem Preis von 24 Pfennig pro kg Benzin bezifferte Kullmann mit 2150 M.

Variante 2: Anschluss am Hochbehälter

Die aufgeworfene Frage eines Anschlusses an die allgemeine städtische Wasserversorgung wurde von Kullmann aufgrund seiner örtlichen Studien als machbar ermittelt. Er schlug vor, das Wasser aus dem bestehenden Hochbehälter bei Zirndorf zu entnehmen und eine Leitung DN 100 mm, größtenteils auf einem Weg am Fuß der Alten Veste, bis zur Bahnstation Weiherhof zu führen, in der der Zufluss mit eigener Schwere erfolgen könnte. Dort wäre ein Pumpwerk analog der ersten Variante zu errichten, von dem eine Druckleitung zum Sanatorium führt, die dort an geeigneter, hochgelegener Stelle einen neuen Erdbehälter von 60 bis 70 m3 speist. Diese komfortablere Lösung wählte er, um die finanziellen Grenzfälle darzustellen. Im Übrigen verwies er hierbei auf die damit erfüllten Anforderungen an die Löschwasserversorgung und die Bedarfssicherung für die neu zu erbauende Doktorswohnung.

Für die nutzbringendere Variante ermittelte er Baukosten von insgesamt 47.000 M. Der Hauptanteil entfiel auf die Rohrleitungen: für die Anschlussleitung 25.850 M plus Erdarbeiten im Fels mit 2500 M und für Armaturen 800 M, für die Druckleitung zum Hochbehälter 5500 M. Weiter vorgesehen waren für das Pumpenhäuschen mit Saugbassin 3200 M, die maschinelle Einrichtung des Pumpwerks 3800 M, für den Hochbehälter 3000 M und für Projektierung, Bauleitung und Unvorhergesehenes 2350 M. Die Jahresbetriebskosten für die gleiche Tagesförderung wurden zu 2900 M kalkuliert, hier war der Unterschied der Varianten geringer.

Variante 3: Anschluss an das Druckrohr in Dambach

Die Pflegekommission der Heilstätte (Unterschrift Mailaender, Dr. Mayer) nahm am 21. Juni 1905 zum vorgelegten Gutachten, welches auftragsgemäß die genannten Varianten 1 und 2 umfasste, Stellung. Man war der Ansicht, dass viel für den Anschluss an die städtische Wasserversorgung spricht, zunächst aber sollte Ingenieur Kullmann klären, ob alternativ der Anschluss von der Cadolzburger Straße aus unter Hereinziehung von Ober- und Unterfürberg möglich ist. Hinsichtlich der hohen finanziellen Ausgaben rechnete man bereits damit, den Neupflegesatz zwingend um etwa 10 Pf. pro Tag erhöhen zu müssen. Der Stadtmagistrat erteilte Kullmann den Auftrag, noch diese Variante zu prüfen.

Mit Schreiben vom 20. Juli lieferte Zivilingenieur Kullmann sein ergänzendes Gutachten, später wurde dieses als „allgemeines Projekt“ bezeichnet. Er stellte fest, dass die Zuleitung von Wasser vom Ostertagsgarten über Unter- und Oberfürberg zu einer Pumpstation für die Heilstätte nicht empfohlen werden kann, da der bestehende Rohrstrang von der Maxbrücke bis Ostertagsgarten infolge seines geringen Kalibers nicht leistungsfähig ist. Sollte aber die Wasserversorgung von Ober- und Unterfürberg mit der des Sanatoriums vereinigt werden, dann könne dies zweckmäßig geschehen, wenn von einem der beiden Druckstränge in Dambach abzweigend eine Rohrleitung nach Oberfürberg gelegt würde. Dabei sollte die Dimensionierung der Leitung so ausgelegt werden, dass auch der Feuerschutz für die beiden Ortsteile gewährleistet wird, somit sollte sie mindestens einen Durchfluss von 7 bis 8 l/s ermöglichen. Die Pumpstation zur Versorgung der Heilstätte wäre dann etwa 400 bis 500 m westlich von Oberfürberg anzulegen, die das Wasser wiederum in den bei Variante 2 konzipierten Erdbehälter befördert.

Der zugehörige Kostenanschlag umfasste jedoch nur die Rohrleitung nach Oberfürberg, die abzweigende Leitung nach Unterfürberg und die Aufstellung von Hydranten war nicht eingeschlossen. Die Gesamtbaukosten wurden mit 53.500 M veranschlagt. Abermals waren die Rohrleitungen die größten Posten, so die Leitung DN 150 von Dambach bis Oberfürberg mit 24.640 M, die Leitung DN 125 von Oberfürberg bis zur Pumpstation mit 2800 M, die Druckleitung DN 100 von Pumpstation zum Erdbehälter mit 8250 M, die Fallleitung vom Reservoir zum Sanatorium mit 2800 M, weiter für Abzweigeinbau 150 M, Armaturen und Entlüftung 650 M sowie 1500 M für Felsarbeiten und Wasserhaltung. In Ansatz kamen für das Pumphäuschen 2800 M, für die komplette maschinelle Einrichtung 3800 M, für den Hochbehälter 3000 M und für Projektierung, Bauleitung und Unvorhergesehenes 3110 M.

Genehmigung des allgemeinen Projekts

Der Stadtmagistrat leitete am 4. August 1905 das gesamte Kullmann-Gutachten nebst aller Beilagen an das städtische Gas- und Wasserwerk. Er forderte eine Expertise der zuständigen Wasserwerkskommission mit Aussagen zur Kostenverteilung an.

Der Direktor des Gas- und Wasserwerks Jakob Lindmann richtete am 14. August aus dem Urlaub in Hohenschwangau seine Stellungnahme an die Wasserwerkskommission. Darin erklärte er sein Einverständnis für den Anschluss an den Druckstrang in Dambach, weil diese Lösung zum einen die erforderlich werdende Versorgung von Ober- und Unterfürberg ermöglicht und zum anderen früher oder später eine Verbindung zur Cadolzburger Straße hergestellt werden kann, die die Druckverhältnisse im unteren Stadtteil wesentlich bessern würde. Zur Kostenteilung schlug er vor, alle betreffenden Positionen der Rohrleitung von Dambach bis Oberfürberg sowie die Hälfte des Postens für Projektierung, Bauleitung und Unvorhergesehenes, also in Summe 28.520 M, auf Rechnung des Wasserwerks zu übernehmen, zu Lasten des Sanatoriums sollte der übrige Teil von 24.980 M gehen. Er bat um eine beschleunigte Beschlussfassung, damit das erforderliche Rohrmaterial sofort bestellt werden kann, um ggf. die Leitung noch im Herbst vor Eintritt der Frostperiode verlegen zu können.

Die Kommission erklärte sich in der Sitzung vom 22. September zwar mit dem Projekt prinzipiell einverstanden, verlangte jedoch noch eine Planergänzung für den Anschluss der beiden Ortsteile mit Ausweisung der Kosten, die auf das städtische Wasserwerk entfallen würden. Kullmann lieferte am 29. September einen Kostenanschlag für die örtliche Versorgung von Ober- und Unterfürberg, der sich auf insgesamt auf 11.000 M belief. In beiden Ortschaften wurden Erhebungen durchgeführt, ob und ggf. welche Anwesenbesitzer an einem Anschluss an die städtische Wasserversorgung interessiert sind. Das Ergebnis fiel jedoch sehr ungünstig aus: In Unterfürberg samt seinen 28 Anwesen mit 51 Mietparteien wollten sich nur 3 Anwesen (Nr. 59: Schumacher Konrad Schuh, Nr. 60: Gasarbeiter Friedrich Eskofier, Nr. 99: Bäckermeister Johann Weiss) an die Wasserleitung anschließen und in Oberfürberg bei 14 Anwesen mit 25 Mietparteien nicht ein einziger. Daraufhin teilte Direktor Lindmann dem Magistrat am 26. Dezember 1905 mit, dass es vorerst bei dem ursprünglichen Projekt verbleiben, die Versorgung der beiden Ortschaften aber zurückgestellt werden sollte.

Die Pflegekommission zeigte sich grundsätzlich einverstanden, wollte sich aber erst entscheiden, wenn ihr Anteil an den Gesamtkosten von 53.500 M definitiv festgestellt wurde. Nun beauftragte der Stadtmagistrat die Direktion des städtischen Wasserwerks, einen Beschluss der Wasserwerkskommission zur Kostenteilung herbeizuführen. Man blieb bei der Teilung, wie sie Lindmann bereits am 14. August 1905 vorschlug mit der Ergänzung, dass die Heilstätte von dem Aufwand des Wasserwerks die Hälfte der Verzinsung mit 4 % solange übernimmt, bis nach dem Ermessen des Magistrats infolge des Wasserkonsums eine genügende Verzinsung des Kapitalaufwands gesichert ist. Mit Beschluss vom 5. Februar 1906 stimmte die Verwaltungskommission der Heilstätte dieser Kostenteilung zu. Sie beantragte zugleich dafür die Genehmigung bei den städtischen Kollegien unter den Voraussetzungen, dass die Durchführung dieser Arbeiten dem städt. Gas- und Wasserwerk übertragen wird und die auf die Heilstätte entfallenden Kosten aus dem sog. Sanatoriumsbaufonds bzw. dem Erneuerungsfonds zu decken und die Verzinsung der Hälfte des Aufwands für die Leitung bis Oberfürberg aus den laufenden Einnahmen der Heilstätte zu bestreiten sind. Der Stadtmagistrat und die Gemeindebevollmächtigten fassten am 8. bzw. 13. Februar 1906 die entsprechenden Beschlüsse.

Detailprojekt

Das städt. Gas- und Wasserwerk leitete bereits am 17. Februar 1906 die Bestellung des Rohrmaterials in die Wege. Am 5. März wurde der Auftrag für Detailplanung und Bauleitung an den Zivilingenieur Kullmann vergeben. Die genaue Linienführung der Leitung erfolgte in Absprache mit dem Stadtbauamt, dann führte das Büro Kullmann die vermessungstechnischen Geländeaufnahmen und die Absteckung der Trasse aus.

Am 18. Mai 1906 legte der Zivilingenieur Kullmann dem Magistrat der Stadt Fürth das Detailprojekt für die Wasserversorgung des Sanatoriums vor, bestehend aus Erläuterungsbericht, Kostenanschlag und fünf Plänen. Das Projekt wich vom im Juli des Vorjahres aufgestellten allgemeinen Projekt ab. Die Geländeaufnahmen hatten ergeben, dass die ursprünglich geplante Linienführung der Leitung zu viele private Grundstücksbesitzer in Anspruch genommen hätte. Daher wurde nunmehr eine Führung auf öffentlichen Wegen gewählt und die Rohrleitung zunächst direkt nach Unterfürberg gezogen, von dort erst nach Oberfürberg und dann zum Pumpwerk. Für den ersten Streckenabschnitt vom neuen Druckstrang in Dambach bis zur Cadolzburger Straße wurde statt einem Rohrdurchmesser von DN 150 nun DN 175 gewählt, auch um künftig einen besseren Anschluss an die bereits bis zum Ostertagsgarten geführte Leitung zu ermöglichen. Weiter war vorgesehen, an geeigneter Stelle einen Abzweig mit Schieber einzusetzen, um auch das Dambacher Villenviertel zu versorgen, welches bisher nur mit einer Stichleitung durch das Streng’sche Anwesen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen war. In den Orten Unter- und Oberfürberg wurden 8 Unterflurhydranten zur Löschwasserversorgung aufgesetzt, zwei weitere Hydranten an Hochpunkten dienten als Entlüfter. Das Pumpwerk sollte am südlichen Ende von Oberfürberg, auf einem Grundstück von etwa 1 Ar Fläche unmittelbar an einer Weggabelung (heute Oberfürberger Straße/Eichenstraße) liegen. Hier war der Erwerb von Privateigentum erforderlich. Ein Ausgleichsbehälter war nicht nötig, da das zufließende Wasser einen Druck von einigen Metern aufwies. Für den Antrieb einer Plungerpumpe war ein Benzinmotor vorgesehen. Pumpe, Antriebsmaschine und Druckwindkessel waren in einem Abteil des Hochbaus untergebracht, während sich in einer Verlängerung die Benzinapparate und ein Werkzeugraum befanden. Für die Leistung des Hebewerks wurden folgende Hauptdaten angegeben:

  • höchster Wasserspiegel im Hochbehälter: +384,50 m
  • Druckhöhe der Zuleitung am Hebewerk: +323,40 m
  • geometrische Förderhöhe: 61,10 m
  • Druckhöhenverlust: 8,90 m[2]
  • manometrische Förderhöhe: 70,00 m
  • Pumpleistung: 3,3 Wasser-Pferdestärken[3], also „4 effektive Motorpferde“

Die Anordnung des Hochbehälters, in den das Pumpwerk fördert, war an der nordöstlichsten Ecke des Anwesens vorgesehen, der alte im Dachboden war aufzulassen. Das Gelände am ausersehenen Hochbehälterstandort wies eine Kote von nur +376,5 m auf, also 4,5 m niedriger als der vorhandene. Daher schlug Kullmann vor, um ausreichend Druckhöhe zu erzielen, den Behälter auf eine Unterstützungskonstruktion zu setzen, also einen Turmbehälter zu errichten. Dieser war nach dem System Intze konzipiert, besaß Überlauf und Entleerungsleitung. Der Gesamtinhalt betrug 60 m3; dabei wurde der Behälter mit Rücksicht auf die Frischhaltung in zwei Teile aufgeteilt, einen für Trinkwasser mit 15 m3 und für Löschwasser mit 45 m3.

Der detaillierte Kostenanschlag erbrachte in Summe 70.000 M, allerdings war nunmehr auch die anfangs ausgeklammerte Ortsversorgung, zuvor zu 11.000 M ermittelt, mit einbegriffen. Die Mehrkosten rührten im Wesentlichen aus dem nun geplanten Wasserturm her, dessen Aufwand im Ganzen zu 10.000 M kalkuliert wurde. Zunächst wurde die Verwaltung des Wasserwerks zum vorgelegten Detailprojekt um Stellungnahme gebeten. Direktor Lindmann äußerte sich am 10. Juni dahingehend, dass die abgeänderte Führung und Dimensionierung der Rohrleitung im Einvernehmen mit dem Wasserwerk wegen der dadurch bedingten Vorteile erfolgt sei. Auch sprach er sich für den vorgesehenen Wasserturm aus, der unbedingt gegenüber einem Erdbehälter an dieser Stelle wegen der größeren Druckhöhe und damit verbundenen günstigeren Verwendung bei Feuergefahr vorgezogen werden soll. Bei der Kostenaufteilung nach dem neuen Anschlag sah er nunmehr auf das Wasserwerk 39.891 M entfallen, für die Lungenheilstätte 30.109 M. Schließlich beantragte er, dem Ing. Kullmann nicht nur die Bauoberleitung, sondern die gesamte Bauleitung zu übertragen sowie die Beschaffung des Rohrmaterials bei dem Deutschen Gussröhren-Syndikat in Köln zu gestatten, mit dem bereits ein Vorvertrag geschlossen war. Der Verwaltungsrat des Wasserwerks beschloss in seiner Sitzung am 18. Juni, das ausgearbeitete Detailprojekt den städtischen Kollegien zur Genehmigung vorzulegen. Zudem sprach er sich dafür aus, die einstweilige Beschaffung des Rohrmaterials zu gestatten. Zum Ankauf des erforderlichen Grundstücks für das Hebewerk bei Oberfürberg wurde der Magistratsrat Hirschhorn, vorbehaltlich der Genehmigung der Kollegien, ermächtigt.

Bürgermeister Kutzer beauftragte am 20. Juni das Stadtbauamt mit der Prüfung des Detailprojekts. Bauamtmann Schug hatte keine Beanstandungen, merkte aber die Wiederinstandsetzung der benutzen Straßen und Wege an und forderte dafür mindestens 1000 M, da der Kostenanschlag dazu keine Angaben enthielt. Zur architektonischen Gestaltung der Hochbauten äußerte Stadtbaurat Holzer ergänzend, dass hierbei beim Wasserturm kein besonderer Wert gelegt zu werden braucht, da er vom Wald verdeckt sein wird; dagegen aber das gut sichtbare Pumpwerk nach einem vom Bauamt zu fertigenden Projekt zur Ausführung kommen soll. Zum Bauamtsgutachten nahm Kullmann am 16. Juli Stellung und wies darauf hin, dass die Straßenwiederherstellung im Kostenanschlag zwar nicht explizit ausgewiesen aber enthalten sei und daher der Gesamtkredit nicht erhöht werden muss. Der Forderung von Holzer zur Ausgestaltung der Hochbauten schloss er sich an. Eine weitere Anfrage des Bauamts galt der Möglichkeit, das Pumpwerk auf städtischen Grund zu verlegen. Da dieser 300 m entfernt, aber 8 m höher lag, war damit die geplante Lösung des Hebewerks an dieser Stelle nicht möglich. Für diesen Fall wäre ein gesonderter Tiefbehälter erforderlich, der Mehrkosten von 800 bis 1000 M bedeutete. Kullmann schlug daher vor, diese Änderung nur bei sehr hohen Grunderwerbskosten in Erwägung zu ziehen. Das fragliche Grundstück Dambach Plan-Nr. 575 a/b gehörte Moses Strauss und Wolf Weissmann, mit denen Magistratsrat Hirschhorn in Verhandlung trat. Am 8. August teilte Hirschhorn mit, dass die Eigentümer unter keinen Umständen einen Teil des Grundstücks verkaufen wollten, allerdings das ganze ca. 3,5 Tagwerk (ca. 1,2 ha) große Areal veräußern würden. Ihm sei es durch weitere Bemühungen gelungen, den ursprünglichen Preis von 3000 M auf 2500 M pro Tgw. zu ermäßigen. Daraufhin wurde das Grundstück von der Stadt erworben. Weiter wurden Vorschläge zur Verwendung eines Dieselmotors für das Hebewerk und einer größeren Auslegung des Hochbehälters eingebracht. Ingenieur Kullmann beließ es mit entsprechender Begründung beim Detailprojekt: Für einen Dieselmotor sei der geplante Betrieb zu klein, er wies auf die Möglichkeit eines Elektromotors hin, der ohne Schwierigkeiten und besondere Kosten angebracht werden kann, sobald das Netz des Elektrizitätswerks erweitert würde. Eine Speichervergrößerung lehnte er ab, da darunter die Qualität des Wassers erheblich leide und dies nur zur fortwährenden Klagen führen würde.

Der Verwaltungsrat der Lungenheilstätte (Beeg, Zick, Baritsch, Dr. Mayer, Löhner, Farrnbacher, Zinn, Friedrich) erklärte sich am 10. August mit dem Beschluss des Wasserwerks vom 18. Juni einverstanden. Der Magistrat genehmigte das Projekt am 16. August 1906 in der Variante, die einen Hochbehälter mit eigener Unterstützungskonstruktion (Wasserturm) vorsah. Die äußere Gestaltung des Pumpwerks wurde dem Stadtbauamt zugewiesen. Die Kostenverteilung erfolgte nach den vorhergehenden Beschlüssen. Zudem sollte ein Gesuch beim kgl. Staatsministerium des Innern um Gewährung eines Zuschusses aus dem Wasserversorgungsfonds eingereicht werden. Zugleich genehmigte der Magistrat den Beschluss des Wasserwerks-Verwaltungsrats und übertrug die gesamte Bauleitung dem Zivilingenieur Kullmann. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten stimmte am 28. August (Unterschrift Ehrmann) dem Magistratsbeschluss, mit Ausnahme eines Details zum Honorar, zu.

Mitte August machte die Leitung der Heilstätte die überraschende Mitteilung, dass gegenwärtig vom Markt Zirndorf eine Brunnenanlage bei Weiherhof errichtet wird (seit 1908 in Betrieb), aus welcher vielleicht auch die Heilstätte günstig versorgt werden könnte. Das Stadtbauamt wurde beauftragt, das Nähere schleunigst festzustellen. Holzer reagierte ohne örtliche Erkundung sofort und warnte, sofern man die Sache näher angehen würde, würde sich eine Verschleppung der dringlichen Wasserversorgung der Lungenheilstätte ergeben. Zudem war er der Ansicht, dass sich die Wasserversorgungsfrage kaum wirtschaftlicher lösen lasse.[4] Er empfahl, bei der Gemeindeverwaltung Zirndorf anzufragen, ob die Mitteilung auf Richtigkeit beruhe. Eine Konsultation von Ingenieur Kullmann war ihm nicht möglich, da dieser gerade verreist war. Der städtische Ingenieur Schug berichtete nach örtlichen Erhebungen am 24. August, dass von einer Brunnenanlage derzeit nicht die Rede sein kann, sondern von zwei Versuchsbohrungen (Tiefbohrung). Die festgestellte Schüttung betrug ca. 14 l/s und reiche seiner Ansicht nach gerade für Zirndorf mit aktuell 4536 Einwohnern. Die Herstellung einer eigenen Brunnenanlage sei zwar voraussichtlich möglich, aber teuer. Anhand von Angaben der Süddeutschen Tiefbohrgesellschaft Nürnberg-Doos ergab die Kostenaufstellung eine Summe von 35.000 M (deutlich mehr als sie Kullmann im Juni 1905 angab). Die Stellungnahmen des Stadtbauamts wurden der Pflegekommission der Heilstätte, zu Händen des praktischen Arztes und kgl. Hofrats Dr. Wilhelm Mayer zugeleitet, der keine Einwände erhob, aber dazu riet, die Zirndorfer Wasserverhältnisse im Auge zu behalten. In geheimer Sitzung des Stadtmagistrats am 6. September wurde beschlossen, von weiterer Verfolgung dieser Sache abzusehen.

Honorar des Ingenieurs Kullmann

Am 26. Juli 1906 fragte der Stadtmagistrat bei Heinrich Kullmann an, welches Honorar er für seine Leistungen beanspruche. In seiner Antwort setzte er bei einer Anschlagsumme (ohne Grunderwerb und Bauleitungskosten) von 66.000 M das Honorar für Projektbearbeitung und Bauoberleitung gemäß geltender „Hamburger Norm“ auf 6,5 % dieser Summe fest und gab darauf einen Nachlass von 10 %, berechnete mit 5,85 % o. g. Bausumme ein Honorar von rund 3800 M. Für das gelieferte Projekt verlangte er einen Teilbetrag von 2100 M, der umgehend zu zahlen war. Der Restbetrag sollte in zwei Raten gewährt werden, wobei die letzte Rate nach Inbetriebnahme der Anlage fällig würde. Die Überwachung der Arbeiten durch einen Mitarbeiter („älterer Herr“) seines Büros würden durch dessen Tagegelder gesondert zu vergüten sein. Zu den Honorarforderungen wurde das Stadtbauamt zur Stellungnahme aufgefordert. Amtsvorstand Holzer befand die Forderung für in Ordnung und schlug vor, die Restrate so aufzuteilen, dass nach Fertigstellung der Rohrverlegungsarbeiten eine Zahlung von 1000 M und die letzte in Höhe von 700 M nach Übergabe der Anlage erfolgen sollte. Das Honorar und seine Zahlung in Teilbeträgen nach dem Vorschlag des Stadtbauamts wurde vom Stadtmagistrat in der Sitzung vom 16. August genehmigt. Dagegen hatten die Gemeindebevollmächtigten in einem Punkt Einwände, sie wollten das Tagesgeld zur Baukontrolle nicht zahlen, da ihrer Ansicht nach diese Leistung zu den Verpflichtungen des Bauleiters gehöre. Daraufhin wurde nochmals das Stadtbauamt angefragt, aber Holzer wies darauf hin, dass nach geltenden Vorschriften besondere Bauleitung zu vergüten sei und auch bislang so verfahren wurde.

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Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Akten des Stadtrats Fürth, Betreff: Lungenheilstätte, Wasserversorgung; StadtAFÜ Sign.-Nr. AR 12/35
  2. Rohr DN 100 bei 1655 m Länge, für Q = 3,5 l/s; Kullmann rechnete mit Verlust für 100 m Rohrleitung h100 = 0,535 m/100 m; somit 16,55 × 0,535 ≈ 8,90 m
  3. Kullmann rechnete P = Q × h / 75 = 3,5 × 70 / 75 = 3,3; heute P = 𝜌 × g × Q × h = 1000 kg/m3 × 9,81 m/s2 × 0,0035 m3/s × 70 m = 2,4 kW
  4. Offenbar waren im Stadtbauamt die Ergebnisse der Voruntersuchungen nicht mehr parat, die eine solche Variante einbezogen hatten.