Denkmalliste
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Die Denkmalliste der Stadt Fürth wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt. Rechtsgrundlage ist der Artikel 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Zur Aufnahme oder Steichung von Baudenkmälern kann die Stadt Fürth Stellung nehmen, hat aber kein Vetorecht: "Die Eintragung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen im Benehmen mit der Gemeinde" (Art. 2, 2 DSchG) Zum 1. Januar 2014 hatte die Stadt Fürth 1703 Baudenkmäler sowie neun Ensembles. Im FürthWiki gibt es für jedes Baudenkmal einen gesonderten Artikel.