Hauptkammer Fürth
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Die Hauptkammer Fürth übernahm die Aufgaben der vorher bestehenden Kammern in Fürth, die gem. dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 die Aufgabe hatten, die von der Bevölkerung abgegebenen Meldebögen auszuwerten und ggfls. einzelne Personen einer Verurteilung zuzuführen.
Literatur
- Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken. Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landgeschichte Band 72, Neustadt/ Aisch 2013