Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung ("Fürther Gemeind Ordnung" - "Fürther Gemein Ordnung") würde für die Marktgemeinde Fürth die Struktur und Verwaltung festgelegt.
Die erste Gemeindeordnung wurde 1497 und die zweite 1652 verkündet - in Kraft gesetzt. Die Gemeindeordnung war bis zum Ende der Dreiherrschaft gültig.
Die innere Struktur der Marktgeinde Fürth war relativ demokratisch geregelt. Jeder Bürger der die Gemeinderechte (Hausbesitz) hatte, gehörte zur "Ganzen Gemein". Er hatte das Recht und die Pflicht die inneren Angelegenheiten mit zu regeln.
Diese Angelegenheiten wurden jährlich am 26. Dezember, Stephanustag, und bei dringenden Sachen im Amthaus bei der Versammlung der "Ganzen Gemein" beschlossen.
Allerdings war der gemeindliche Spielraum dabei sehr gering.