Impfzentrum Fürth

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Das gemeinsame Impfzentrum der Stadt und Landkreis Fürth, Jan. 2021

Das gemeinsame Impfzentrum für die Stadt Fürth und Landkreis Fürth wurde am 15. Dezember 2020 in der Rosenstraße 16 - 20 eröffnet. In den Räumen der ehem. Seniorenresidenz Curanum wurden innerhalb kürzester Zeit mehrere sog. Impfstraßen eingerichtet, so dass täglich bis zu 600 Personen gegen den Sars COVID-19-Virus geimpft werden können. Das Impfzentrum wird in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Fürth e. V. (AGNF) betrieben, die auch das gemeinsame Testzentrum der Stadt Fürth und des Landkreises Fürth in Atzenhof betreiben.[1]

Impfung

Geimpft werden gem. der Vorgaben der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI). Die Priorisierung kann sich im laufe der Pandemie und anhand der bereits geimpften Personen ändern.

Folgende Personen konnten mit Stand 2. Februar 2021 geimpft werden:

  • Bürgerinnen und Bürger die zum Buchungszeitraum mindestens 80 Jahre alt sind.
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosol-generierende Tätigkeiten durchgeführt werden
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin[2]

Seit April 2021 waren folgende Personen impfberechtigt (Stand 15. April 2021):

  • Bürgerinnen und Bürger die zum Buchungszeitraum mindestens 70 Jahre alt sind.
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosol-generierende Tätigkeiten durchgeführt werden
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
  • Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
- Personen mit Trisomie 21,
- Personen nach Organtransplantation,
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie o-der schwere Depression,
- Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
- Personen mit Muskeldystrophien und vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
- Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
-Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
  • bis zu zwei enge Kontaktpersonen
- von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
- von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines heilmedizinischen Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen,
  • Polizei- und Einsatzkräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko aus-gesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig,
  • Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,
  • Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.
  • (2) § 2 Absatz 2 sowie, für Personen nach Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3 gelten entsprechend.[3]

Um geimpft zu werden, ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Bis zum 9. April 2021 waren über 13 Prozent der Gesamtbevölkerung in Stadt und Landkreis geimpft. Insgesamt wurden bis zu diesem Zeitpunkt 47.800 Impfungen vorgenommen, davon 31.100 Erst- und 15.700 Zeitimpfungen.[4]

Öffnungszeiten

Montag bis Sonntag - 8:00 bis 20:00 Uhr

Kontakt

Impfzentrum Fürth
Rosenstraße 16 - 20
E-Mail: impfzentrum(at)agnf.org

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Samstag bis Sonntag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Tel. 0911 950 917 0

Weblinks

Lokalberichterstattung

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Presse-Information Stadt Fürth: Gemeinsames Impfzentrum wird in Fürth errichtet, 3. Dezember 2020, 550/20
  2. AGNF-Impfzentrum, Homepage, online abgerufen am 2. Februar 23:49 Uhr
  3. AGNF-Impfzentrum, Homepage, online abgerufen am 15. April 23:24 Uhr
  4. Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Fürth und Landkreis Fürth vom 9. April 2021

Bilder


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