Poppenreuther Straße 125

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Poppenreuther Straße 125
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Das Gebäude Poppenreuther Straße 125 liegt östlich der Dorfscheune und ist damit Teil des Ensembles "Ortskern Poppenreuth". Es steht auf dem ehemaligen Gut mit der alten Hausnummer 1. Dieses Anwesen war ehemals ein dompröpstisch-bambergisches Gut und damit als Eigenherr dem Rentamt Fürth untertan.

Hofbesitzer [1]

  • 1429 Früheste Erwähnung des Bauernhofes, Crafft Hoffmann gibt 9 Pfennig Feuergeld
  • um 1440 erscheint Sebald Hoffmann oftmals in den ältesten Fürther Gerichtsbüchern [2].
  • 1468 Preschel gibt die Gült zu Walpurgis und Michaelis: 14 Metzen Korn, ½ Sümmer und ¼ Hafer, sowie 1 Faßnachtshenne und 1 Herbstküken aus Sebalt Hoffmanns Hofe.
  • 1476 In der Ratsumfrage wegen der Wirtshäuser in Poppenreuth heißt es: schenkt das by Alhaid Pröslin auch auff des Dompröpsten Güttern aus, soll auch Neuheit sein [3].
  • 1532 Peter Pröschel ist Hofbesitzer
  • 1536 Hanns Dürr zu Schniegling erbt den Hof zu Poppenreuth an Stelle seiner Frau Katharina von seinem Schwiegervater Peter Pröschel [4].
  • 1557 wird Katharina Dürr als Pächter des Zehnten genannt, sie ist danach die Besitzerin des Hofes [5].
  • 1562 Im Poppenreuther Schenkenstreit sagt die dompröpstische Untertanin Katharina Dürr aus: Poppenreuth sei immer ein frei Dorf gewesen, d.h. da hat jeder unbeschränkt ausschenken dürfen. Der Pfarrer Bartholomäus Gebhard zu Poppenreuth sagt aus: auf dem Hof der Katharina Dürr habe der Schwartz Hennslein (offenbar ein Pächter des Hofes oder auf dem Nebengut (alte Hausnummer 3 ansässig) an Kirchtagen (= Kirchweih) ausgeschenkt.
  • 1567 Katharina Dürr gibt den Getreidegült: 14 Metzen Korn und 24 Metzen Hafer.
  • 1566 laut Urkunde vom 30. September 1566 dürfen Michael Dürr und Ehefrau Elsbeth ihren Hof zu Poppenreuth, den er von der Mutter geerbt hat, auf drei Jahre durch einen Pächter bebauen lassen [6].
  • 1576 laut Urkunde vom 18. Juni 1576 besitzt Hanns Dürr zum Muggenhof den Hof mit dem Gütlein als Erbe seines Vaters Michael Dürr [7].
  • um 1590 erwirbt Conz Roming den Hof von den Dürrschen Erben um 1600 fl. Im Jahr 1596 hat er die letzte Rate an Helena Dürr, Bürgerin zu Nürnberg, bezahlt. danach ist Roming oft als Hofbesitzer bezeugt.
  • 1615 wird der Poppenreuther Hof in dem Zins- und Gültbuch der Dompropstei Bamberg genau beschrieben: ""DreiViertel eines Bauernhofes, oben am Dorf von Fürth hineinzugehen, zur linken Hand gelegen, darauf ein Wohnhaus und Stadel darzu ein Hofhäuslein zu bauen berechtigt, darbei ein großer Garten. Darein gehörig 30 Morgen Feld und 2 ½ Tagwerk Wiesen als Zinslehen der Dompropstei. Jährlicher Zins: 1. Faßnachtshenne, 1 Herbstküken, an Geld 7 Pfund 16 Pfennig zu Walpurgis und Michaelis, dann 14 Metzen Korn und 4/8 Hafer. Andererseits sind von einem Hof in Sack 7 Pfund Geld an diesen Hof in Poppenreuth zu zahlen. Die Familie Roming bewirtschaftete den Hof in vier Generationen [8].
  • 1801 wird der Hof als Erbschaftsmasse der Kunigunda Roming, deren Ehemann Conrad 1750 den Hof vom Vater geerbt hatte, für 6850 fl. durch Johann Wening in einer Zwangsauktion ersteigert [9].
  • 1835 Georg Fuchs als Hofbesitzer aufgeführt, der den Hof am 21. Mai 1823 von der Amtmannswitwe Löhr (?) in Fürth um 2300 fl. gekauft hat. Als besondere Leistung wird aufgeführt, dass dem Lehrer zu Poppenreuth jährlich eine Kornläutgarbe zusteht [10].
  • 1913 Küffner und Hartmann als Besitzer, das Haus ist geteilt [11].
  • 1935 Maria Eckart, Gütlerswitwe, hat den Hartmannschen Teil übernommen.
  • 1980 lösen Küffners den Eckartschen Anteil ab und sind alleinige Eigentümer.

Siehe auch

Einzelnachweis

  1. alle Angaben nach Werner Sprung: "Poppenreuther Hofgeschichten", o.J. - handgeschrieben, Archiv Rudi Pfann und Archiv St. Peter und Paul zu "alte Hausnummer 1", S. 1-6
  2. als Kläger, aber auch als Beklagter. So einigt er sich beispielsweise Sebold Hoffmann mit seinem Bruder Michel 1443 über das elterliche Erbe. Werner Sprung zitiert dabei: St. A. Bbg. Rep. B 81 Nr. 6 - 26
  3. zitiert nach Werner Sprung, ebenda
  4. Werner Sprung zitiert St. A. Bbg. Standbuch 3015 fol. 64f
  5. Katharina Hannsen Düürs selig nachgelassene Wittib zu Poppenreuth hat zu Zinslehen einen Hof (an Sebald Höfflers Hof gelegen), mehr ein Gütlein, zunächst dabey und in den Hof gehörig und zinsbar und von Peter Pröschel herrührend die beide Hof und Gütlein. Dies hat sie sambt den Kindern von ihrem seligen Ehemann Hanns Dürr geerbet. Werner Sprung nach St. A. Bbg. Standbuch 3017 fol. 131 b
  6. Werner Sprung nach St. A. Bbg. Dompröpst. Urk. Nr. 2587
  7. Werner Sprung nach St. A. Bbg. Dompröpst. Urk. Nr. 2611
  8. das dompröpstische Zinsbuch, bis zum Jahr 1704 geführt, listet auf: Contz Roming, Conrath Roming d. Jüngere und dessen Sohn Conrad Roming
  9. Werner Sprung zitiert: St. A. Nbg. Rentamt Fürth, Nr. 1388 Güterverzeichnis von 1808
  10. Werner Sprung, ebenda S. 6
  11. die Teilung ist bemerkenswert ungewöhnlich und verläuft fast diagonal im Haus; d.h. die Straßenfront gehört Hartmann (später Eckart) zu 2/3 und Küffner zu 1/3, bei der Hoffront verhält es sich genau umgekehrt. Angabe nach Anneluise Dennerlein, 1. August 2019

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