Hallemannstraße 2; Hallemannstraße 2a

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Baudenkmal Hallemannstraße 2, Synagoge
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Beschreibung des Baudenkmals

Dreigeschossiger, reich gegliederter Sandsteinbau in Ecklage mit Mansardwalmdach, spätklassizistisch, von Friedrich Friedreich, 1868, Erweiterung nach Norden 1884; Gedenktafel mit Bauinschrift, Marmortafel mit Sandsteinrahmung und Dreiecksgiebel.

In dem Gebäude befand sich bis 1943 das jüdische Waisenhaus.

Heute dient die Synagoge des ehemaligen Waisenhauses der Jüdischen Gemeinde Fürth als Gemeindesynagoge.

Solange das Gebäude als Waisenhaus genutzt wurde, gab es keine Mikwe. Da aber beim November-Pogrom 1938 mit der Mannheimer-Schul auch die Gemeinde-Mikwe zerstört worden war, stellte die Waisenhausverwaltung im Februar 1940 den Bauantrag für eine Mikwe im Waisenhaus. Der wurde abgelehnt. Nach der Deportation der Familie Dr. Hallemann und der letzten Waisenkinder im März 1942 musste das Gebäude zunächst als jüdisches Altersheim, dann vom 1. Oktober 1942 bis 17. Juni 1943 als jüdisches Wohnheim genutzt werden. Das Ritualbad wurde heimlich zwischen 1940 und 1943 mit verstecktem Eingang im Erdgeschoss des Hauses 2a angelegt.[1] Über Zustand und Nutzung bis 1967 ist nichts bekannt. Die Wieder-Einweihung der ehemaligen Waisenschul als Gemeinde-Synagoge wurde aber durch den grundlegenden, schwierigen Umbau der Mikwe verzögert. Erst am 9. Juli 1967 konnten alle Bereiche des renovierten Gebäudekomplexes ihrer Bestimmung übergeben werden. „Dieses Gotteshaus besitzt nun wieder ein Tauchbad für religiöse Zwecke, das man als vorbildlich bezeichnen kann“, sagte Jean Mandel, der damalige Vorsitzende der Kultusgemeinde, bei diesem Anlass.[2]

Weblinks

Siehe auch

Bilder

  1. Gisela Naomi Blume zitiert Jean Mandel in Nachrichten für den Jüdischen Bürger Fürths, 1967, S.6ff
  2. Gisela Naomi Blume: „Mikwen in Fürth - Die Kellerquellenbäder der Israelitinnen“ 2. Teil in Fürther Geschichtsblätter (FGB) 3/11 zu „Hallemannstraße 2a (bis 1982 Julienstraße)”; Seite 79