Dr.-Langhans-Anlage

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Vorlage:GebäudeKarte

Die Dr.-Langhans-Anlage ist eine Grünanlage in der Fürther Südstadt deren größter Teil als Außenfläche des Hardenberg-Gymnasiums genutzt wird. Die Anlage wurde 1933 nach verdienten Schulmänner benannt auf Antrag der Schulleitung der Oberrealschule. Gemeint ist somit Dr. Heinrich Langhans und nicht wie man vermuten könnte der 1.Bürgermeister der Stadt Fürth Georg Friedrich von Langhans[1]. Geehrt wurde Heinrich Langhans, ehemaliger Rektor der Realschule und späteren Oberrealschule, der sich für das Schulwesen in Fürth sehr verdient gemacht hatte. Zusätzlich wirkte Dr. Heinrich Langhans aktiv im Gewerbeverein mit.


Eingrenzung

Die Dr.-Langhans-Anlage liegt zwischen Flößaustraße (Süden) und Hardenberg-Gymnasium bzw. Frauenschule (Norden), der Sporthalle des Hardenberg-Gymnasiums (Westen) und der Frauenstraße (Osten). Der Spielplatz zwischen Frauen- und Sonnenstraße gehört offiziell nicht zur Dr.-Langhans-Anlage.

Nutzung

Durch den 2. Weltkrieg wurde die Anlage zunächst zerstört. 1953 wurde die Anlage neu gestaltet, so dass sie die heute bekannte Form erhielt. Während die Dr. Langhans-Anlage ursprünglich eine öffentliche Parkanlage war, wurde sie 2010 dem Hardenberg-Gymnasium als weitere dauerhafte Pausenfläche übergeben, nachdem sie zuvor bereits als Ausweichspausenhof während der Bauarbeiten am Erweiterungsgebäude zur Verfügung stand und hierfür abgezäunt worden war. Nur der Bolzplatz am westlichen Ende ist heute noch öffentlich zugänglich. Die restliche Anlage wurde für 400.000 Euro umgebaut und das Ende der Frauen- hin zur Flößaustraße zur Grünfläche umgebaut.

Die Außenfläche des Hardenberg-Gymnasiums hier in der Dr.-Langhans-Anlage verfügt nun über ein Streetball-Feld, einen "Ruhegarten" mit Pergola und einen teilweise mit Segeltuch-Dach überspannten "Kunstgarten".

Literatur

Lokalberichterstattung

Einzelnachweise

Siehe auch

Bilder

  1. Dr.-Langahns-Anlage. In: Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 154