Seniorenbeauftragte

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Die Aufgaben der Seniorenbeauftragten wurde im Ausschuss für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten der Stadt Fürth am 13. März 2004 erstmalig festgelegt.

Diese sind insbesondere:

  • Schwerpunkte / Kooperation
    • Information, Beratung, Einzelfallhilfe: Altenhilfe (§ 75 BSHG): Beratung und Unterstützung bei seniorenrelevanten Themen

ohne Rücksicht auf Vermögen, auch zur Vorbereitung auf das Alter, Erstberatung und Weitervermittlung an kompetente Beratungsstellen bisher behandelte Themen: Pflege / Heimsuche, Wohnen / Mietprobleme, Finanzen / Kostenübernahme, Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung, Freizeit, ehrenamtliches Engagement, Behinderung, Bestattung, Veranstaltungen

    • Organisation von Veranstaltungen: ca. 20 Veranstaltungen: Kostenkalkulation und -abrechnung; Angebotsvielfalt: Zusammenarbeit

mit den Kulturmachern in der Stadt (mehr Veranstaltungen am Nachmittag); neue Spielorte für Senioren/-innen erschließen (z.B. Kulturforum)

    • Vernetzung / Kooperation / Öffentlichkeitsarbeit: Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden und Organisationen, die sich mit den Belangen und Interessen von älteren Menschen befassen Homepage der Stadt Fürth um Stichwort „Älter werden in Fürth“ erweitern

In Kooperation mit dem Seniorenbeirat seniorenrelevante Themen in Stadtzeitung / Tageszeitung veröffentlichen

    • Zusammenarbeit mit Seniorenbeirat: Teilnahme an Sitzungen, Aufgaben verteilen, gegenseitiger Informationsaustausch, Bedarfsermittlung Vorbereitung der Beiratswahlen
    • Teilnahme an Vorträgen, Fortbildungen und Tagungen

Seniorenbeauftragte der Stadt Fürth

Chronologische Reihenfolge der Seniorenbeauftragten der Stadt Fürth

 Seniorenbeauftragte vonSeniorenbeauftragte bisBild
Elke Übelacker
Christiane Schmidt

Weblinks

  • Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderung (fübs) Stadt Fürth Homepage