Burgfarrnbach
Burgfarrnbach ist seit dem 3. Dezember 1923 der westlichste Stadtteil von Fürth. Burgfarrnbach wird bereits 903 als Varenbach in einer Schenkungsurkunde des Königs Ludwig IV. an den Bischof Erchanbald von Eichstätt genannt.
Burgfarrnbach wird im Osten durch den Main-Donau-Kanal begrenzt, auch wenn die östliche Grenze bei der Eingemeindung 1923 noch auf Höhe des Mooswegs lag. Die südliche Grenze bildet die Südwesttangente, nach Westen und Nordwesten die Grenze zum Landkreis Fürth. Im Nordosten liegt das ebenfalls zum ehemaligen statistischen Bezirk 09 gehörende Atzenhof. Die gemeinsame Grenze nach Norden bildet die Zenn.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Die ummauerte evangelische Kirche St. Johannis mit imposantem östlichem Chorturm besitzt an der Südseite des Langhauses eine offene dreijochige Vorhalle. Die Vorhalle ist auf 1518 datiert und beherbergt, ähnlich dem Nürnberger Kartäuserkloster eine Ölberg-Skulptur.
Im stattlichen Schloss Burgfarrnbach, sind heute Stadtarchiv, Stadtbibliothek und Städtische Sammlungen der Stadt Fürth untergebracht. Die Nebengebäude entstammen zum Teil der Barockzeit, das Hauptgebäude wurde 1830-34 in klassizistischem Stil nach Plänen von Leonhard Schmidtner neu errichtet. Auf dem unter Schlossgelände befand sich der Vorgängerbau, ein barockes Wasserschloss, das nach dem Neubau abgebrochen wurde.
Im Schloss und im Schlosspark findet alljährlich das Bürgerfest des Stadtteils Burgfarrnbach mit vielen verschiedenen Ausstellern und örtlichen Vereinen statt. Im Schlosshof wird dazu ein großer Biergarten mit Live-Musik aufgebaut.
Verkehr
Der Ort wird über den gleichnamigen Eisenbahnhaltepunkt an der Bahnstrecke Nürnberg–Würzburg erschlossen. Mit der Buslinie 172 der infra werden Burgfarrnbach und weitere Stadtteile im Fürther Westen an die Fürther Innenstadt und den Hauptbahnhof angebunden. Seit dem Bau der Südwesttangente ist der Ort vom Durchgangsverkehr auf der B 8 entlastet worden.
Literatur
- Johannes Alles: Startschuss für die Sanierung des Ortskerns. In: Fürther Nachrichten vom 22. April 2010 - FN