Bordelle
Bordell, von frz. bordel „Bretterhütte“, ist die Bezeichnung für ein Gebäude oder Teil eines Gebäudes, in dem Menschen (meist Frauen) sexuelle Dienstleistungen anbieten und ausüben.[1] Seit der Novellierung des Prostitutionsgesetz vom 1. Januar 2002 gilt in Deutschland die "Förderung der Prostitution" nicht mehr als Straftat, jedoch wurden vom Gesetzgeber einige Auflagen an Betreiber dieser Einrichtungen gemacht, die den Behörden und der Polizei Kontroll- und Zugriffsrechte zum Schutz der Prostituierten gewährt. Im Juli 2017 wurde das Prostitutionsschutzgesetz neu nivelliert, dass neben einer Meldepflicht der Prostituierten auch die Kondompflicht eingeführte und Beratungsgespräche im Gesundheitsamt vorsieht. In Bayerischen Kommunen über 30 000 Einwohner ist die Beschäftigung der Prostitution primär erlaubt, lediglich auf Straßen, öffentlichen Plätzen und in Sperrbezirken ist dies untersagt. Somit erlaubt die Stadt Fürth im Stadtkern bzw. in einem "Dreieck zwischen Pegnitz und Rednitz, dessen Grundlinie die Flößaustraße bildet", die Prostitution.[2]
Geschichte
Auch Fürth hatte sein Rotlichtviertel in jüngster Zeit, dieses Befand sich im Bereich der Gustavstraße. Die offiziellen Bordelle bis zu ihrer Schließung 1923 befanden sich in den Gebäuden Gustavstraße 20 , Gustavstraße 22, Untere Fischerstraße 5 und Obere Fischerstraße 2.[3] Die "Notwendigkeit" bzw. der Hauptnutzer dieser Dienstleistung waren vor dem 1. Weltkrieg in der Regel Soldaten. Da Fürth eine Garnisonsstadt mit vielen Militärangehörigen war, entwickelte sich das entsprechende gewerbliche Angebot im Bereich der Altstadt, aber auch zum Teil in unmittelbarer Nähe zu den Garnisonen. Allerdings waren die Einrichtungen in der Bevölkerung nicht unumstritten, da auf Grund fehlender Hygienevorschriften und Schutzmaßnahmen die Anzahl der Geschlechtskrankheiten zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Fürth deutlich anstieg.
Gleichzeitig stellten die Prostituierten und deren Betriebe eine "Erregung der Öffentlichkeit" dar, so zumindest in der Argumentation der eher konservativen und religiösen Bevölkerungsgruppen. Einer der engagiertesten Wortführer gegen die Prostitution war der Stadtrat und Stadtpfarrer Paul Fronmüller, der die rasche Schließung der Bordelle forderte, zumal sich nach dem 1. Weltkrieg scheinbar die Nutzergruppe dieser Etablissements sich zu ändern schien. Aufgrund des Versailler Vertrag wurden nämlich viele Garnisonen geschlossen bzw. die Zahl der Soldaten nahm rapide in Fürth ab, so dass laut einer örtlichen Presseberichterstattung zunehmend (auswärtige) Schüler (!) die Dienstleistung der Prostituierten in Anspruch nahmen. Vor allem die Anzahl der steigenden Geschlechtskrankheiten führte Anfang 1923 zu einem staatlichen Handeln im gesamten Deutschen Reich. Am 23. Januar 1923 gab die Regierung und Kammer des Innern in Bayern eine Verordnung raus, die eine Schließung der Bordelle bis zum 1. Mai 1923 verschrieb - mit Ausnahme der Pfalz. Hier hatte sich die französische Regierung gegen die Schließungen der Bordelle eingesetzt, sodass diese Region davon ausgenommen war. Die Verordnung sah vor: Den unter Polizeiaufsicht gestellten Dirnen ist zu untersagen: 1. in Häusern, in denen sich Wirtschaften befinden, oder in denen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wohnen, Wohnungen zu nehmen, und 2. in größerer Zahl als höchstens 2 zusammen zu wohnen.[4]
Das Thema der Bordellschließungen erreichte schließlich Anfang 1923 den Stadtrat, bzw. einige der Betreiber der Bordelle stellten eine Eingabe in den Stadtrat, dass ihnen die Schließung bis zum 1. Mai 1923 nicht möglich sei. Als Grund dafür gaben sie an, dass sie in dieser kurzen Zeit bis zur Schließung keinen anderen Beruf erlernen bzw. finden könnten - und auch das eingesetzte Personal sei in so kurzer Zeit nicht anderweitig unterzubringen. Der Bezirksarzt spricht sich nach einem von ihm erstellten Gutachten für diese Ausnahmeregelung, unter Bezugnahme der Gesundheitspolizei. Auch der Polizeireferent und Rechtsrat Wilhelm Strobl schließt sich diesem Gutachten an - und beantragt die Schließung der Bordelle erst zum 31. Dezember 1923 vorzunehmen, um den Betroffenen mehr Zeit zu geben. Dem widerspricht der Stadtrat Paul Fronmüller mit der Aussage ... daß durch die Bordelle die Unzucht besser kontrolliert und beaufsichtigt werden kann, hält aber trotzdem die Aufhebung der Bordelle als zwingend erwünscht [da] trotz der der Bordelle ... die Geschlechtskrankheiten in der letzten Zeit unheimlich zugenommen [haben]. Und für wen werden eigentlich diese Häuser in Fürth gehalten? Es ist ein Ehrenzeugnis für unsere Gemeinde, daß sehr viele Gäste von auswärts sind. Auswärtige Schüler sind die häufigsten Besucher.[5]
Interessant ist, dass die US-Soldaten ab 1945 genau wieder dieses Viertel um Sankt Michael mit der üppigen Kneipendichte für ihr „Freizeitvergnügen“ frequentierten; wenn auch ohne „offizielle Etablissements“ seit deren Schließungen 1923.
Ein Bericht über diese Vorgänge sind in dem nachfolgenden Zeitungsbericht vom 18. April 1923 der „Fürther Neuen Zeitung“ zu entnehmen.
Aufhebung der Bordelle
- (Ausschnitt) Mit Ministerialerlass vom 26. Januar 1923 ist die Aufhebung der Bordelle am 1. Mai 1923 verfügt. In einer Eingabe an den Stadtrat weißen die drei Besitzer der hiesigen Bordelle darauf hin, dass es ihnen unmöglich ist, bis zum 1. Mai der Auflage nachzukommen. Die Inhaber der Bordelle selbst können bis dahin keinen anderen Beruf finden und ebenso ist das Personal nicht unterzubringen. Der Bezirksarzt hat sich in seinem Gutachten mit Rücksicht auf die Gesundheitspolizei dafür ausgesprochen, dass ein Dispensgesuch bei dem Ministerium wärmstens befürwortet wird. Der Polizeireferent Rechtsrat Strobel stellt mit Rücksicht auf das Gutachten des Bezirksarztes den Antrag, beim Ministerium die Hinausschiebung der Schließung der Bordelle bis Ende des Jahres zu befürworten. Stadtrat Fronmüller gibt zu, dass durch die Bordelle die Unzucht besser kontrolliert und beaufsichtigt werden kann, hält aber trotzdem die Aufhebung der Bordelle als dringend erwünscht.... Stadtrat Fronmüller beantragt die Ablehnung des Gesuchs der Bordellbesitzer, was auch mit 7 gegen 4 Stimmen beschlossen wird.
Aktuelle Bordelle
Die Kriminalpolizei gab 2011 gegenüber der örtlichen Presse an, dass es im Stadtgebiet neun "bordellartige Etablissements" und 15 Terminwohnungen und kleine Appartements gibt, in denen Sexarbeiter ihrem Geschäft nachgehen. Ein Rotlichtviertel, ähnlich wie in Nürnberg am Frauentorgraben, gibt und gab es in Fürth nicht. 2011 beschwerten sich Anwohner über ein neu entstandenes Bordell in der Flößaustraße 169. Aktuell (Stand 2020) wurden im Stadtgebiet auf einer einschlägigen Homepage noch an folgenden Orten jeweils "bordellartige Etablissements" aufgezeigt:
- Angerstraße 13, 15
- Fichtenstraße 60
- Flößaustraße 91
- Herrnstraße 89, 91
- Gebhardtstraße 2
- Leyher Straße 10
- Nürnberger Straße 89
- Schwabacher Straße 265
- Sonnenstraße 7, 15[6]
COVID-19 Pandemie 2020
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde am 17. März 2020 durch die Bay. Staatsregierung der allgemeine Katastrophenfall ausgerufen. Eine Folge dieser Maßnahme war, dass alle Bordelle im Stadtgebiet mit sofortiger Wirkung schließen mussten.
Lokalberichterstattung
- n.n.: Aufhebung der Bordelle. In: Fürther Neue Zeitung vom 18. April 1923 - abgebildet in Die Fürther Altstadt (Buch), S. 121ff.
- Johannes Alles: Bordell in der Südstadt empört die Anwohner. In: Fürther Nachrichten vom 11. März 2011 - online abrufbar
- Johannes Alles: "Das Bordell ist wirklich leise". In: Fürther Nachrichten vom 16. März 2011 - online abrufbar
- Johannes Alles: Stadt Fürth geht gegen Bordell vor. In: Fürther Nachrichten vom 7. Juli 2011 - online abrufbar
Weblinks
- Fachberatungsstelle für Prostituierte Kassandra e. V. - Homepage
Einzelnachweise
- ↑ Artikel Bordell aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
- ↑ Johannes Alles: Bordell in der Südstadt empört die Anwohner. In: Fürther Nachrichten vom 11. März 2011
- ↑ Gerd Walther: „Die Fürther Altstadt - Rund um Sankt Michael“, Fürth, 1990, S. 120ff.
- ↑ A. Gottstein, A. Schlossmann, L. Teleky (Hrsg.): Wohlfahrtspflege, Tuberkulose, Alkohol, Geschlechtskrankheiten - Hans Haustein: Die Geschlechtskrankheiten einschließlich Prostitution, Springer Verlag Berlin Heidelberg, 1926, S. 666ff.
- ↑ nn: Aufhebung der Bordelle. In: Fürther Neue Zeitung vom 18. April 1923
- ↑ Yellowmap online abgerufen am 1. März 2020 | 19.01 Uhr - online abrufbar