Diskussion:Hans Leonhard Dohr
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Hier scheint mir ein Fehler vorzuliegen. Nach HABEL war Hans Leonhard Dohr im späten 17. Jh. der Erstbesitzer des Anwesens mit heutiger Adresse Mühlstraße 22. Er kann aber m. E. nicht als Architekt der Wolfsgrubermühle geführt werden, wie aktuell dargestellt, sondern nur als Bauherr von Mühlstraße 22. Das wird in der Beschreibung des Anwesens unter Wolfsgrubermühle auch so dargestellt.
Über die Zuordnung des Anwesens Mühlstraße 22 als Wohngebäude der Wolfsgrubermühle ist keine weitere Angabe gemacht worden. Liegen hierzu Belege vor? Nach meinem "Bauchgefühl" könnte die Benennung «Schermshof» auf einen anderen Bezug als zur Mühle hinweisen.--Aquilex (Diskussion) 19:17, 2. Sep. 2021 (CEST)