Naturdenkmäler (Überblick)
Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.
Fürther Naturdenkmäler
In der Stadt Fürth gibt es aktuell 15 Naturdenkmäler (für weitere zwanzig Bäume wurde in einem Gutachten im Auftrag der Stadt 2019 die Unterschutzstellung empfohlen):
- Achtzehn Eichen beidseitig des Michelbachtals westlich des MD-Kanals
- Eiche im Schloßgarten von Burgfarrnbach
- Eiche am ehemaligen Hey`schen Hof; nördlich der Bernbacher Straße
- Linde an der Martersäule; bei der Christ-König-Kirche an der Friedrich-Ebert-Straße
- Vier Eichen an der Kapellenruh; im Rednitzgrund
- Eiche in Ritzmannshof; Flexdorfer/Ecke Ritzmannshofer Straße
- Ulme an der Parkstraße
- Eiche am Ronhof; am Laubenweg gegenüber dem Stadion
- Steinbrüche im Stadtwald; im Winterrangen mit Kanzel und alter Schmiede; am Steinbuckweg; am Krummweg; in den Weiherhofer Hängen; am Trinkwasserhochbehälter; am ehemaligen Waldkrankenhaus; im Katzenstein und im Eschenaubuck
- Zwei Eichen in Weikershof; Ginsterstraße/Ecke Südweg
- Eiche an der Schwefelquelle; im Rednitzgrund südlich von Weikershof
- Zwei ortsbildprägende Eichen in Unterfürberg
- Rotbuche an der Feldstraße
- Eiche auf dem ehemaligen W.O. Darby-Kasernengelände gegenüber der Einmündung der Hans-Bornkessel-Straße in die Fronmüllerstraße
- Zwei Eichen in der Jahnstraße 3
Ehemalige Naturdenkmäler
- Eiche an der Unterfarrnbacher Straße (abgestorben, nur noch Torso)
- Linde am Kirchenweg in Oberfürberg (nicht mehr vorhanden, soll durch Pflügarbeiten so schwer beschädigt worden sein dass eingegangen)
- Stadelner Kiefer in Stadeln (2013 gefällt wegen Altersschwäche)
Städtische Verantwortlichkeiten
Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.
Strafen
Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
Siehe auch
Weblinks
- Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - online abrufbar
Einzelnachweise
- Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - im Internet