Rednitzstraße 18
Aus FürthWiki
Das Gebäude Rednitzstraße 18 war ein Wohngebäude im sog. Gänsbergviertel, das zu einem tieferliegenden Hof gehörte, der im Volksmund "Schwarzes Meer" genannt wurde aufgrund einer ehemaligen Wirtschaft "Zum Schwarzen Meer". Im Zuge der Flächensanierung wurde das Gebäude um 1972 abgerissen. Im Kartenausschnitt in der Faktenbox auf der rechten Seite wird der ungefähre ehemalige Standort des Gebäudes im aktuellen Stadtplan angezeigt.
Geschichte der Eigentümer [1]
- 1799 Der Wirt Johann Georg Hempfling erstand am 23. Juli 1799 von der Gemeinde Fürth diesen Platz, ein ödes Sandfeld, hinter dem Gängsberg am Juden-Heckisch (gemeint ist Hekdesch) gelegen.
- 1815 war der gesamte Besitz mit den Hausnummern Rednitzstraße 18, 20, a,b,c und 22 ein großer Garten an dem Gängersberg und gehörte dem Büttnersmeister und Wirt Johann Georg Hempfling, der im Jahr 1815 das Wohnhaus laut Bauakte erstellte [1].
- 1818 Johann Friedrich Ebersberger
- 1822 Anna Barbara Burger, Bierbrauerwitwe
- 1843 J. Georg Hempfling, Büttnermeister - wieder zurückgekauft. Sogenannte Wirtschaft "Zum Schwarzen Meer"
- 1860 Georg Hempfling, Büttnermeister (gest. 1. November 1864 [2])
- 1867 dessen Relikten [3]
- 1873 Georg Kriegbaum, Maler
- 1880 Anna Babette Kriegbaum, Malersfrau
- 1920 Heinrich Theodor Kriegbaum und vier Consorten
- 1921 Heinrich Theodor Kriegbaum, Metallschlägermeister
- 1926 Karoline Kübler
- 1931 Gebrüder Kübler
- 1961 Lissy Kübler und Erben
Frühere Adressen
- ab 1816 Hausnummer 356 b
- ab 1827 Hausnummer 113, I
- ab 1860 Rednitzstraße 25
- ab 1890 Rednitzstraße 18
Siehe auch
Literatur
- Gänsberg-Erinnerungen Band 4, Fürth, Städtebilder Verlag, 2008, S. 62
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 alle Angaben zu Rednitzstraße 18 nach Gottlieb Wunschel: Alt-Fürth, 1940 sowie den Fürther Adressbüchern von 1921, 1931 u. 1961
- ↑ Todesanzeige im Fürther Tagblatt 1.11.1864
- ↑ "Der bejahrten Wirthswittwe Dorothea Hempfling wird gestattet, ihre Wirthschaft durch einen Geschäftsführer, in der Person des Joh. Thomas Schwarz, ausüben zu dürfen." siehe Fürther Tagblatt vom 9.3.1866