Wolf Gunzenhäuser
Wolf Gunzenhäuser (geb. 5. Februar 1826 in Bayreuth, gest. ...) war Jurist und arbeitete als Advokat in Fürth seit 1858. Seine Rechtsanwalt-Kanzlei befand sich in der Königswarterstraße 12[1]. In dieser Tätigkeit trat er u.a. als Redner im Bürgerverein auf und erläuterte die neue Zivilprozessordnung[2].
Gunzenhäuser vertrat den Wahlkreis Erlangen-Fürth für die deutschfreisinnige Partei[3] als Landtagsabgeordneter seit 1878[4]. Er wurde am 28. Juni 1887 wiedergewählt.
Er erhielt am 1. Januar 1883 das Ritterkreuz I. Klasse des Verdienstordens vom heiligen Michael[5] anlässlich des Neujahrfestes. Diese Verleihung geschah innerhalb von 108 weiteren Ordensauszeichnungen, mit der der König herkömmlicherweise die Beamtenschaft dekorierte[6].
1885 wurde Wolf Gunzenhäuser in den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde gewählt[7]
Einzelnachweise
- ↑ Fürther Adreß- und Geschäftshandbuch von 1880, S. 2 und 1886, S. 214, in diesen Jahren noch unter der Nummer 22, im Adreßbuch von 1895 nach der Hausnummeränderung dann unter der Nummer 12
- ↑ vgl. Fürther Neueste Nachrichten vom 8. März 1870 online verfügbar
- ↑ Gunzenhäuser ist auch 1891 noch als Vorstand für die deutsche freisinnige Partei in Fürth angegeben. Siehe dazu: Allgemeines Adressbuch der Städte Nürnberg-Fürth-Erlangen, 1891, S. 13 online verfügbar
- ↑ siehe: Bayerischer Landtags-Almanach von 1887, Seite 75 online verfügbar. Die Allgemeine Zeitung des Judentums meldet die Landtagstätigkeit bereits am 10. August 1875.
- ↑ siehe: Augsburger Abendzeitung 1. Januar 1883 online verfügbar
- ↑ ebenda
- ↑ vgl. Fronmüllerchronik, 1887, S. 625