Wolf Gunzenhäuser

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Wolf Gunzenhäuser (geb. 5. Februar 1826 in Bayreuth, gest. ...) war Jurist und arbeitete als Advokat in Fürth seit 1858. Seine Rechtsanwalt-Kanzlei befand sich in der Königswarterstraße 12[1]. In dieser Tätigkeit trat er u.a. als Redner im Bürgerverein auf und erläuterte die neue Zivilprozessordnung[2].

Gunzenhäuser vertrat den Wahlkreis Erlangen-Fürth für die deutschfreisinnige Partei[3] als Landtagsabgeordneter seit 1878[4]. Er wurde am 28. Juni 1887 wiedergewählt.

Er erhielt am 1. Januar 1883 das Ritterkreuz I. Klasse des Verdienstordens vom heiligen Michael[5] anlässlich des Neujahrfestes. Diese Verleihung geschah innerhalb von 108 weiteren Ordensauszeichnungen, mit der der König herkömmlicherweise die Beamtenschaft dekorierte[6].

1885 wurde Wolf Gunzenhäuser in den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde gewählt[7]

Einzelnachweise

  1. Fürther Adreß- und Geschäftshandbuch von 1880, S. 2 und 1886, S. 214, in diesen Jahren noch unter der Nummer 22, im Adreßbuch von 1895 nach der Hausnummeränderung dann unter der Nummer 12
  2. vgl. Fürther Neueste Nachrichten vom 8. März 1870 online verfügbar
  3. Gunzenhäuser ist auch 1891 noch als Vorstand für die deutsche freisinnige Partei in Fürth angegeben. Siehe dazu: Allgemeines Adressbuch der Städte Nürnberg-Fürth-Erlangen, 1891, S. 13 online verfügbar
  4. siehe: Bayerischer Landtags-Almanach von 1887, Seite 75 online verfügbar. Die Allgemeine Zeitung des Judentums meldet die Landtagstätigkeit bereits am 10. August 1875.
  5. siehe: Augsburger Abendzeitung 1. Januar 1883 online verfügbar
  6. ebenda
  7. vgl. Fronmüllerchronik, 1887, S. 625