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Altstadtverein Fürth �

versucht hat dem Feuchtbodenmilieu zu entgehen. Erst mit Trockenlegung bzw. Austrocknung dieser Rinne werden sich die Bedingungen verbessert haben und mit der Besetzung des Köblergutes an dieser Stelle wäre eine Reaktion darauf erkennbar. Zum Zweiten ist durchaus vorstellbar, dass mit den garantierten Durchgangsrechten zum Fischereianwesen eine expansive Bebauung im Hofareal ebenfalls nur in nordöstlicher Richtung möglich war und dadurch die Erweiterung erklärbar macht. Als Adam Schuller 1576 den Hof erwarb, war dieser Prozess bereits abgeschlossen. Ob das im Durchgang zum Fischereibetrieb eingebaute Anwesen Königstr. 13, das im 17. Jahrhundert dem Münzmeister Conrad Stutz gehört haben soll, mit G. Wunschel als das ehemalige Köblersgut anzusehen ist, halte ich persönlich aufgrund der geschilderten Umstände für sehr unwahrscheinlich, es sei denn, dass der gesamte Durchgang und die ehemaligen „Fischstuben“ erst als „Köblersgut“ und ab 1700 als „Zinshaus mit 4 Wohnungen“ bezeichnet worden wäre. Als wichtig ist aber noch festzuhalten, dass Adam Schuller neben diesem Anwesen auch die dazu gehörenden 40 Morgen Feld und 8 Tagwerk Wiesen besessen hat, deren Lage zwar unbekannt bleibt aber insgesamt die Bedeutung dieses Bauernhofes zu unterstreichen vermag.

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Königstraße 17 Der Lehmboden unter dem Sandbett, der vorsichtig ins 17. Jahrhundert zu datieren ist, zeigte keinerlei Brandspuren. Auch der sonst übliche Brandschutt aus dem Dreißigjährigen Krieg war in unserer Untersuchungsfläche nicht anzutreffen. Daraus lassen sich nur zwei Alternativen ableiten. Entweder hat es an dieser Stelle nicht gebrannt oder die Lehmtenne stammt aus der Zeit danach. Im Fall der 2. Variante gerät man in Konflikt mit dem Dendrodatum von 1655 aus dem Gebälk des aufgehenden Hauses, das ja für einen Wiederaufbau oder massiven Umbau spricht, denn der Lehmboden war definitiv bereits vorhanden, als man die östliche Begrenzungswand des zentralen Hauseingangs darauf errichtet hatte. Das aber würde für zwei Bauphasen unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Krieg sprechen, die baugeschichtlich nicht nachweisbar sind. Da die Ständer aus dieser Wand

keine klaren Anzeichen für eine sekundäre Wiederverwendung aufweisen – die offenen Zapflöcher stammen von den herausgenommenen Querstreben der ehemaligen Fachwerkwand – muss angenommen werden, dass zwischen der errichteten Wand und dem Lehmboden, auf dem sie steht, ein längerer Zeitabstand in den Bauphasen bestanden hat. Der oben besprochene darunter liegende Brandhorizont, der in die 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts datiert werden kann, ist als Relikt für ein Gebäude mit gehobener Wohnkultur zu betrachten. Der aufgefundene Dachziegel vom Typ Nonne und die Ofenkacheln sind Kennzeichen, dass das Haus fest eingedeckt war und eine so genannte Kemenate (eine beheizbare Wohnstube) besessen hat. Damit erweist sich das Gebäude im Gegensatz zu den Vermutungen Wunschels als Wohnhaus des Bauern- bzw. Handwerkerhofes, das direkt an der Straße lag und in der Südostecke des An-

Abb. 6: Auszug aus einem Voigt’schen Stich von 1809 Stadtar­ chiv Fürth, mit den Flussbadhäusern an der unteren Badbrücke (später Maxbrücke)� Repro Werner

wesens angesiedelt war. Die untere Lehmtenne und der mit einem Sockelstein fundamentierte Ständer für eine Überdachung zeigen sich als Kennzeichen für einen wohl offenen Vorbau oder eine Art Veranda zur Straßenseite, die von der äußerlichen Gestaltung denjenigen der Flussbadhäuser an der ehemaligen Badbrücke von 1809 (spätere Maxbrücke) ähnlich gesehen haben könnte (Abb. 6). Im Zusammenhang mit dem Nürnberger Anwesen aus der Mitte des 15. Jahrhunderts ist auch nicht auszuschließen, dass der Brand mit den angezündeten Nürnberger Häusern in Fürth während des 1. Markgräflichen Krieges 1450 gesehen werden kann und damit eine zeitnahe Übereinstimmung von historischer Quelle und archäologischem Befund vorhanden wäre. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass der Brand auch durch Blitzeinschlag oder eine andere Katastrophe verursacht sein könnte. Vollkommen unabhängig davon wie lange der Fischereibetrieb auf dem Anwesen schon existiert hat, kann gesagt werden, dass durch die untere humose Schicht mit ihren datierenden Karniesrändern der Bereich unserer Untersuchungsfläche im 14. Jahrhundert auf jeden Fall noch nicht überbaut war. Die anfänglich erbohrte Stärke der „Gartenschicht“ von 80 – 90 cm, die damit doppelt so tief war wie ein gewöhnlicher Pflug- oder Gartenhori-